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Führerschein machen in D - 6-Monats -. Frist? (Gelesen: 3.819 mal)
Themen Beschreibung: mit Int. Führerschein + Iran
Seoman305
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04.08.2014 um 13:01:37
 
Hey,
eine Frage aus dem alltäglichen Leben bzgl. der 6-Monats-Frist für Inhaber einer Internationalen Führerscheins aus einen "Nicht-Vertragsstaat nach FeV 11" (in unserem Fall Iran) zum Erwerb/Umschrieben auf D-führerschein.

Zitat der gelben Engel: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fueh...

Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grds. für die Dauer von sechs Monaten. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt. Eine Verlängerung der 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird. Um in Deutschland auch nach diesen sechs Monaten ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Bei uns wären es innerhalb der 6 Monate die erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung.. Deshalb habe ich
Zwei Fragen:
1. Ab welchem Datum zählt dies exakt? Wohnsitzanmeldung, Gültigkeitsdatum der AE, oder gar Einreisedatum?
2. Muss bis zum Ende dieser Frist theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolviert sein, oder reicht es angemeldet zu sein?? FALLS eine nicht bestanden wird, gelten die gleichen Regeln bzgl. Wiederholung, auch wenn die dann ausserhalb der 6 MOnate sind?
2 Fahrschulen konnten mir da nicht so recht helfen und die ADAC-Hotline war nicht so ganz sicher.--

Meine Frau und ich drehen fleissig die Runden und ich erkläre viele deutsche STVO-Regeln (Übungsbögen in Englisch kommen hoffentlich die Woche an), und einige Fahrstunden mit Fahrlehrer sind in jedem Fall Pflicht, nur würde ich gerne wissen wie eng wir den Plan stecken müssten...
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Antwort #1 - 04.08.2014 um 13:13:00
 
Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
1. Ab welchem Datum zählt dies exakt? Wohnsitzanmeldung, Gültigkeitsdatum der AE, oder gar Einreisedatum? 

Steht doch unmissverständlich da:
Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland gilt ein solcher Führerschein grds. für die Dauer von sechs Monaten. 

Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
2. Muss bis zum Ende dieser Frist theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolviert sein, oder reicht es angemeldet zu sein?? FALLS eine nicht bestanden wird, gelten die gleichen Regeln bzgl. Wiederholung, auch wenn die dann ausserhalb der 6 MOnate sind?2 Fahrschulen konnten mir da nicht so recht helfen und die ADAC-Hotline war nicht so ganz sicher.-- 

Dann guckst Du hier:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

und hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406300660/all
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Antwort #2 - 04.08.2014 um 13:29:41
 
Deine Frau darf die ersten 6 Monate mit ihrem iranischen Führerschein fahren. Zum Umschreiben gibt es keine Frist.
Mein Mann hat den Führerschein nach 2 Jahren erst umschreiben lassen.
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Antwort #3 - 05.08.2014 um 22:18:15
 
Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
1. Ab welchem Datum zählt dies exakt? Wohnsitzanmeldung, Gültigkeitsdatum der AE, oder gar Einreisedatum? 


wenn sie mit FZF Visum eingereist ist, dann Einreisedatum

Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
2. Muss bis zum Ende dieser Frist theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolviert sein,


nein

Seoman305 schrieb am 04.08.2014 um 13:01:37:
oder reicht es angemeldet zu sein?


"reicht" wofür?

Nach 6 Monaten darf sie mit dem alten FS nicht mehr fahren, egal ob sie sich angemeldet hat oder nich ... es ist auch egal ob sie dann bereits die theoretische und/oder praktische Prüfung abgelegt und bestanden hat.
NAch 6 Monate darf sie in D nur fahren, wenn sie den dt. FS in Händen hat.

Wann sie sich dann wo anmeldet und welche Prüfung schaft, ist ihre Sache. Es gibt keine Fristen.
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Antwort #4 - 06.08.2014 um 00:46:48
 
erne schrieb am 05.08.2014 um 22:18:15:
wenn sie mit FZF Visum eingereist ist, dann Einreisedatum

Nach meinem Verständnis "begründet" man erst mit der Anmeldung seinen Wohnsitz.

Zitat: Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.

Aber da zwischen diesen beiden Terminen (Einreise + Anmeldung) sicher nur wenige Tage liegen, dürfte das wohl auch kaum eine Rolle spielen. Höchstwahrscheinlich beantragt man die Umschreibung des FS auch nicht unbedingt erst am letzten Tag dieser 6 Monatsfrist.
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Antwort #5 - 07.08.2014 um 21:24:16
 
es gibt für das umschreiben des FS bzw. ablegen der theoretischen/praktischen Prüfung KEINE frist.
ihr könnt also ziemlich entspannt an die sache rangehen.
nur: wenn deine frau nach 6 monaten den deutschen FS noch nicht in händen hält, darf sie halt zunächst nicht mehr selber fahren bis sie die prüfungen erfolgreich absolviert hat.
weiterführende infos: verkehrsportal.de
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