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Rechenhilfe 90/180 Tage (Gelesen: 1.704 mal)
Themen Beschreibung: Falsche Berechnung im Konsulat?
Hertelkiez
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13.07.2014 um 05:37:35
 
Liebes Forum,

bitte um Nachsicht, da ich im Rechnen nicht so gut bin und etwas verunsichert nach unserem Erlebnis im Konsulat... Meine Verlobte hat mich in diesem Jahr mit einem Schengenvisum vom 29. April bis zum 22. Mai (Stempel) in Deutschland besucht. (Ihr letzter Ausreisestempel davor ist vom 1. Januar aus vorherigem Schengenvisum).

Nun würde sie gerne Anfang Oktober wieder für 90 Tage kommen, doch im Konsulat hat man uns bei Antragstellung für das Besuchsvisum gesagt, 90 Tage wären erst wieder Ende November zulässig. Dies hat unsere Reisepläne etwas durcheinander geworfen und wir haben von einem Antrag erst einmal abgesehen - der wegen der 3 Monate Antragsfrist ohnehin noch nicht möglich gewesen wäre.

Ich habe den Excel-Aufenthaltsrechner bemüht, der mir eine mögliche Einreise (bei geplantem Aufenthalt von 90 Tagen) ab dem 1. Oktober bescheinigt. Vielleicht benutze ich eine veraltete Version?

Meine Frage ist glaube ich nun einfach, ob mir jemand bestätigen kann, dass meine bescheidenen Berechnungen korrekt sind und das Konsulat sich offenbar verrechnet hat...? Und wenn ja: Wie kann ich eine Wiederholung beim nächsten Gang zum Konsulat (Zwei-Tages-Reise) vermeiden?

Vielen Dank!
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Antwort #1 - 13.07.2014 um 07:59:54
 
Die hier im Forum verlinkte Version ist die aktuelle.

Eine Einreise für 90 Tage ist ab dem 21.08. schengenrechtlich wieder zulässig.

Mein Rat:
Druckt die verlinkte Webseite, von der Ihr den Aufenthaltsrechner heruntergeladen habt, komplett aus (ganz unten, links, "Druckversion") und achtet darauf, daß die Webadresse auch auf dem Ausdruck zu sehen ist.
Dazu dann einen Ausdruck der Berechnungstabelle.

Sollte wieder behauptet werden, daß eine Einreise erst ab November zulässig sei - was sich mir überhaupt nicht erschließt, das stimmt auch nach alter Berechnung nicht -, dann einfach beides vorlegen und fragen, wie diese Behauptung mit der Tabelle übereinstimmt.
Die stammt ja nicht von irgendeiner Quelle unklaren Ursprungs, sondern ...
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Hertelkiez
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Antwort #2 - 09.08.2014 um 10:23:50
 
Vielen Dank, so haben wir es gemacht - und heute auch endlich die Pässe mit Visum zurück erhalten!

Auf dem Konsulat hielt ich die Ausdrucke des Aufenthaltsrechners bereit, doch musste sie garnicht erst auspacken, da es kein Thema war.
Habe mir vorgenommen, nächstes Mal besser nachzuhaken, das hätte ne Menge Zeit, Nerven und Geld gespart...

Leider wurde unserem mit Begleitschreiben begründeten Wunsch nach einem Jahresvisum nicht entsprochen und wir müssen nun am 29. Dezember wieder ausreisen (gültig bis). Visumsbeginn ist der 1. Oktober. Gerne wären wir Silvester mit der Familie in Deutschland...

Wie eng wird die Gültigkeit im Allgemeinen gesehen? Wenn wir am 3. Oktober einreisen und am 1. Januar wieder ausreisen, also im Rahmen von 90 Tagen bleiben: Wird diese etwas freie Auslegung der Gültigkeit toleriert oder müssen wir mit Konsequenzen rechnen, zB für zukünftige Visaanträge?
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Antwort #3 - 09.08.2014 um 10:29:27
 
Klar: Unerlaubter Aufenthalt ist eine Straftat. Erlaubt ist bis 29.12.

Kommentare zu einer solchen Idee vermeide ich lieber.
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Antwort #4 - 09.08.2014 um 11:32:23
 
Danke für die klare Antwort!
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