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Sonderfall, Einbürgerung möglich? (Gelesen: 1.520 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt wegen Studium, Abbruch und wieder Aufenthalt in D
rachou
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i4a rocks!


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01.08.2014 um 20:50:08
 
Hallo,

Von 2001 bis 2011 war ich in D als Student, Studium abgebrochen und ich hatte Aufenthalt in Spanien von September 2011 bis Oktober 2012, war mit einer Spanierin verheiratet von August 2012 bis jetzt, seit Oktober 2012 habe ich wieder Aufenthalt in Deutschland und seitdem arbeite ich, zur Zeit habe ich einen festen Job in Vollzeit, ich lebe nicht mehr mit meiner Frau zusammen aber noch nicht geschieden, kann ich die Einbürgerung beantragen? Wenn nicht ab wann?

Danke
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janetm
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Bielefeld
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Antwort #1 - 01.08.2014 um 21:40:22
 
Mit welchem Aufenthaltstitel (§) bist du denn zur Zeit in Deutschland?
Ist deine spanische noch-Ehefrau auch noch in Deutschland oder wieder in Spanien?
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rachou
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #2 - 01.08.2014 um 22:11:20
 
Hallo,

Danke für die Antwort, Aufenthalt für Familienangehörige EU Bürger, die Frau ist soweit ich weiss noch in D
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #3 - 02.08.2014 um 12:02:34
 
Ich würde sagen, dass du keinen ausreichenden Aufenthaltstitel hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #4 - 02.08.2014 um 12:32:43
 
Die AE dürfte weniger das Problem sein, als die nicht ausreichende Aufenthaltsdauer.
Aktuell hast du knapp 2 Jahre, von der frühreren Aufenthaltszeit können maximal 5 Jahre angerechnet werden, du brauchst aktuell also mindestens drei Jahre.
Und OB die früheren Zeiten überhaupt angerechnet werden, ist eher fraglich, denn diese müssten integrationsfördernde Wirkung haben. Da Du das Studium abgebrochen hast, kann davon nicht ohne weiteres ausgegangen werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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