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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Sonderfall, Einbürgerung möglich?
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Beitrag begonnen von rachou am 01.08.2014 um 20:50:08

Titel: Sonderfall, Einbürgerung möglich?
Beitrag von rachou am 01.08.2014 um 20:50:08
Hallo,

Von 2001 bis 2011 war ich in D als Student, Studium abgebrochen und ich hatte Aufenthalt in Spanien von September 2011 bis Oktober 2012, war mit einer Spanierin verheiratet von August 2012 bis jetzt, seit Oktober 2012 habe ich wieder Aufenthalt in Deutschland und seitdem arbeite ich, zur Zeit habe ich einen festen Job in Vollzeit, ich lebe nicht mehr mit meiner Frau zusammen aber noch nicht geschieden, kann ich die Einbürgerung beantragen? Wenn nicht ab wann?

Danke

Titel: Re: Sonderfall, Einbürgerung möglich?
Beitrag von janetm am 01.08.2014 um 21:40:22
Mit welchem Aufenthaltstitel (§) bist du denn zur Zeit in Deutschland?
Ist deine spanische noch-Ehefrau auch noch in Deutschland oder wieder in Spanien?

Titel: Re: Sonderfall, Einbürgerung möglich?
Beitrag von rachou am 01.08.2014 um 22:11:20
Hallo,

Danke für die Antwort, Aufenthalt für Familienangehörige EU Bürger, die Frau ist soweit ich weiss noch in D

Titel: Re: Sonderfall, Einbürgerung möglich?
Beitrag von Aras am 02.08.2014 um 12:02:34
Ich würde sagen, dass du keinen ausreichenden Aufenthaltstitel hast.

Titel: Re: Sonderfall, Einbürgerung möglich?
Beitrag von Odysseus am 02.08.2014 um 12:32:43
Die AE dürfte weniger das Problem sein, als die nicht ausreichende Aufenthaltsdauer.
Aktuell hast du knapp 2 Jahre, von der frühreren Aufenthaltszeit können maximal 5 Jahre angerechnet werden, du brauchst aktuell also mindestens drei Jahre.
Und OB die früheren Zeiten überhaupt angerechnet werden, ist eher fraglich, denn diese müssten integrationsfördernde Wirkung haben. Da Du das Studium abgebrochen hast, kann davon nicht ohne weiteres ausgegangen werden.

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