Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt (Gelesen: 2.890 mal)
Steve Dash
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
26.07.2014 um 01:03:59
 
Hallo,

wollte Fragen ob und wie eine Bekannte Probleme bei der ABH  mit ihrer 3 jährigen Aufenthaltserlaugbnis als Mutter eines Deutschen Kindes bekommen kann wenn Sie vom Einwohnermeldeamt für 2 - 3 Monate nach unbekannt abgemeldet wird weil  Post zurück kommt während  Sie in der Zeit in ihrer Heimat ist und die Eltern besuchen geht.

Oder sollte Sie sich abmelden wenn man Deutschland für 3 Monate verlässt ? Geht das ohne das der eAT erlischt ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #1 - 26.07.2014 um 01:06:49
 
Hallo,

wenn es nur 2 - 3 Monate waren: Keine Probleme.

Zitat:
Oder sollte Sie sich abmelden wenn man Deutschland für 3 Monate verlässt ? Geht das ohne das der eAT erlischt ?


Wenn man die Wohnung in D. nicht aufgibt und seinen Aufenthalt nicht dauerhaft ins Ausland verlegt, sehe ich keine Notwendigkeit, sich in DEU abzumelden.

Probleme mit dem AT kann es dann geben, wenn sie für mehr als 6 Monate ausreist, wobei sie dann als Mutter eine s dt. Kindes natürlich danach eine neue AE beantragen und wohl auch erhalten würde.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #2 - 26.07.2014 um 01:41:54
 
T.P.2013 schrieb am 26.07.2014 um 01:06:49:
Hallo,

wenn es nur 2 - 3 Monate waren: Keine Probleme.


Wenn man die Wohnung in D. nicht aufgibt und seinen Aufenthalt nicht dauerhaft ins Ausland verlegt, sehe ich keine Notwendigkeit, sich in DEU abzumelden.

Gruß



was ist denn die Grenze für abgemeldet nach unbekannt und nicht aus Deutschland / EU ausgereist, kein Stempel im Pass etc. zu Freund / Freundin mit Kind gezogen und nur zu faul zum ummelden an neuer Adresse, sind das 5 oder 6 Monate ohne das der eAT erlisccht ?

> sehe ich keine Notwendigkeit, sich in DEU abzumelden.

doch steuerliche Gründe während der Wintermonate z. B  von Dezember bis März, viele Eis Cafes und Restaurant Inhaber haben Winterpause und kommen im März nach DE wieder.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #3 - 26.07.2014 um 14:30:31
 
Hallo,

Steve Dash schrieb am 26.07.2014 um 01:41:54:
was ist denn die Grenze für abgemeldet nach unbekannt und nicht aus Deutschland / EU ausgereist, kein Stempel im Pass etc. zu Freund / Freundin mit Kind gezogen und nur zu faul zum ummelden an neuer Adresse, sind das 5 oder 6 Monate ohne das der eAT erlisccht ?


grundsätzlich sind es 6 Monate, die man außerhalb Deutschland verbringen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

Wenn man denn dann zu faul ist, sich umzumelden und über Monate als "Fortzug nach unbekannt" geführt wird, wie Du schreibst, dann muss man eben damit leben, dass sich vielleicht auch Probleme entwickeln, wo es eigentlich keine gäbe.

Zitat:
doch steuerliche Gründe während der Wintermonate z. B  von Dezember bis März, viele Eis Cafes und Restaurant Inhaber haben Winterpause und kommen im März nach DE wieder.


Dann melden die sich eben ab und fertig. Solange eben nicht die 6 Monate überschritten werden - kein Problem. Postlagerauftrag einrichten, fertig ist die Laube...

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #4 - 26.07.2014 um 15:44:20
 
Am besten ist es immer, solche Angelegenheiten nicht schleifen zu lassen und später, viel später zu überlegen, ob man alles wieder reparieren kann.

1) Wenn ein unklarer Zustand entsteht, die Ausländerbehörde vorher über Auslandsaufenthalt, Dauer, Abmeldung informieren.

2) Nach Rückkehr sofort Anmeldung vornehmen oder den Meldezustand überprüfen.

3) Bei unklarer Situation sofort mit den beteiligten Behörden Kontakt aufnehmen und die Situation klären.

4) Selbst im Forum nachfragen, nicht warten, bis eine Bekannte das nicht mehr mit ansehen kann.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #5 - 26.07.2014 um 22:28:17
 
Auf keinen Fall abmelden und ausreisen. Mit Pech kann das als 'endgültige Ausreise' (ich hab den Begriff gerade nicht da) betrachtet werden und dann gilt die 6 Monatsfrist nicht. Wenn sie von jemand anderem abgemeldet wird kann sie immer dagegen vorgehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #6 - 27.07.2014 um 09:34:43
 
tiggger schrieb am 26.07.2014 um 22:28:17:
Mit Pech kann das als 'endgültige Ausreise' (ich hab den Begriff gerade nicht da)

"wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,"
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.777

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: eAT als Mutter eines Deutschen Kindes - 2 - 3 Monate abgemeldet nach unbekannt
Antwort #7 - 27.07.2014 um 13:20:03
 
tiggger schrieb am 26.07.2014 um 22:28:17:
Auf keinen Fall abmelden und ausreisen. Mit Pech kann das als 'endgültige Ausreise' (ich hab den Begriff gerade nicht da) betrachtet werden und dann gilt die 6 Monatsfrist nicht. Wenn sie von jemand anderem abgemeldet wird kann sie immer dagegen vorgehen.


Hallo,

sie kann auch dagegen vorgehen, wenn eine ABH einfach eine Abmeldung als Grundlage für die Unterstellung einer Ausreise aus nicht vorübergehenden Grund annimmt...

Ansonsten kann ich nur auf den obenstehenden Beitrag von reinhard verweisen: Wenn man vorher kurz mit der ABH entsprechend kommuniziert, wird wohl keine ABH einfach mal eben so eine Abmeldung für 2 oder 3 Monate als Ausreise aus nicht vorübergehenden Grund ansehen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema