Greenarrow schrieb am 18.07.2014 um 16:37:17:Jetziger Aufenthalt ist §16.
Greenarrow schrieb am 18.07.2014 um 11:45:31: Diplom-Abschluss in Deutschland. Bis April 2015 ist ihm angeblich erlaubt als Frist fürs studieren (10Jahre?).
Wann hat er das Studium abgeschlossen?
Steht eine Nebenbedingung auf der
AE? Welche?
Greenarrow schrieb am 18.07.2014 um 11:45:31:a) Wenn man sich nun im Zweitstudium befinde, also eingeschrieben ist, kann man einen Aufenthalt zur Jobsuche beantragen ?
Kann man, aber auf welcher Rechtsgrundlage? Ohne Rechtsgrundlage wenig aussichtsreich.
Direkt nach dem Abschluss des ersten studiengangs gibt es eine Grundlage.
Greenarrow schrieb am 18.07.2014 um 11:45:31:sich ausschreibt aus dem Studium, kann man dann und mit welchen Gründen einen weiteren Aufenthalt verlangen ?
wenn die
AE noch gilt, dann kann man auch eine andere
AE bekommen.
Möglicher Zweck:
Ehe
Arbeit
... wenn die Voraussetzungen geben sind.
Greenarrow schrieb am 18.07.2014 um 11:45:31:Darf man in Deutschland über 10 Jahre studieren (inkl. erfolgreiche Abschlüsse) ?
ja klar.
Als EU Ausländer braucht man dafür aber eine
AE.
Eine
AE für ein Studium über 10Jahre bekommt aber nicht so ohne weiteres.