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Nachbeurkundung: Überprüfung ausl. GU nötig? (Gelesen: 7.653 mal)
Themen Beschreibung: Standesbeamtin verlangt Überprüfung usbekischer Geburtsurkunde für die Nachbeurkundung der Eheurkunde
Svitanok
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Kiev und Dresden, Ukraine
Kiev und Dresden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.08.2014 um 21:46:27
 
Petersburger schrieb am 23.08.2014 um 10:07:31:
Selbstverständlich!

Und den Text des Dokumentes ignorieren wir einfach für eine solche Aussage. Dort steht

Vor dem Schreiben sollte man seine eigenen Aussagen wenigstens durchdenken und das Zitierte grundsätzlich gelesen haben.


Mag sein das du Recht hjast. Es war ein Zitat was ich nicht richtig kenntlich gemacht habe. Darum hole ich es hier nach: http://forum-ukraine.de/index.php/Thread/8692-Heiraten-in-der-Ukraine-und-nun-Pr...
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #16 - 24.08.2014 um 08:15:32
 
Fein, da haben wir jetzt ein Hin- und Herverweisen von einem Forum in ein anderes.

Die Aussage eines Forumsmitglieds in weiß-ich-wo interessiert andere deutsche OLG ebenso wie Standesämter überhaupt nicht. Die haben, wie schon im zitierten Dokument steht, eigene Anforderungen.


Es ist selbstredend nicht auszuschließen, daß sich durch die schriftliche Aussage des einen OLG ein anderes überzeugen läßt oder gar ähnliche Regelungen gelten.
Eine Aussage wie "Das gilt ..." ist dadurch aber nicht gerechtfertigt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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