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Einbürgerung einer Studentin (Gelesen: 5.601 mal)
babay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.06.2014 um 12:22:31
 
Hallo,
ich bin eine Studentin und lebe seit 2009 in BRD. Seit 30.04.2012 bin ich mit meinem deutschen Mann verheiratet. Ich komme aus Tunesien und ich studiere noch in Bayern. Mein Mann war auch Student, nach seinem Studium (01.02.2014)arbeitet nun bei einer Firma für einen befristeten Arbeitsvertrag (ein Jahr befristet, bzw bis 30.01.2015 endet automatisch sein Arbeitsvertrag ohne eine erförderliche Kündigung). Nun ist die Frage, ob ich mich einbürgern lassen kann? nach paragraph 9 soll es gehen? was ist mit LU? und Rentenversicherung;wir beide haben nicht viel gearbeitet, besonders ich, Mein Mann hat nun 4 monate bezahlt?
hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.06.2014 um 12:24:09
 
momentan eher nein, weil der LU nicht hinreichend gesichert ist (in Bayern wird da genauer hingeschaut). Aber die lokale EBH kann da sicher eine Prognose abgeben.
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Aras
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Antwort #2 - 26.06.2014 um 12:25:45
 
Dann geht es nicht über § 9, da dein Mann keine Altersvorsorge aufgebaut hat.

Was geht wäre wohl eine Niederlassungserlaubnis aufgrund von § 28 II AufenthG
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.06.2014 um 12:27:53
 
vor 2015 gibt es auch keine NE 28 II. Die Frist beginnt mit der Erteilung der AE § 28.

Außerdem ist der LU auch prognostisch - dauerhaft zu sichern.
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babay
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Antwort #4 - 26.06.2014 um 12:37:33
 
mein Mann hat keine Rentenversicherung bezahlt, weil er Student war. Wie kann er denn an der Kasse zahlen, wenn er Student war?  Traurig
Sein Gehalt reicht uns im Moment. Er verdient 2450 Netto und ich beziehe BAFÖg, weil dies immer nach dem vorletzten Kalender Jahr gerichtet ist. Insgesamt haben wir nun ein Einkommen von ins. 3047 euro monatlich(Netto). Reicht das nicht für LU? hä?
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Antwort #5 - 26.06.2014 um 12:39:23
 
babay schrieb am 26.06.2014 um 12:37:33:
Reicht das nicht für LU?

nur für den Moment, und bis Januar 2015. Für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und für die Einbürgerung wird aber eine nachhaltige Sicherung des LU gefordert, das ist momentan nicht erkennbar.
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babay
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.06.2014 um 12:49:14
 
OK, Und was wäre denn, wenn er nach Ende seines Vertrages wieder nur ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag bekommt? Ist der LU immer noch nicht als gesichert gesehen?
Rentenversicherung soll das auch ein Problem sein? wie können wir das verhindern, wenn er Student war und ich nun Studentin bin?
Gibts andere Möglichkeiten andere gesetzliche Paraghrafen, wo ich mich mit meiner jetzigen Situation einbürgern lasse?
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Aras
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Antwort #7 - 26.06.2014 um 13:50:34
 
Die einzige Möglichkeit für ihn weitere Rentenbeiträge zu zahlen gäbe es, wenn er mehr als 8 Jahre Anrechnungszeit aufgrund von Schule und Ausbildung hat. Dann könnte man die überschüssige Zeit mit freiwilligen Rentenbeiträgen auffüllen.

Eigentlich geht es darum, dass der Ausländer 24 Rentenbeiträge vorweist. Wenn der Ausländer das nicht kann, dann soll der Ehepartner zeigen, dass er mehr als 60 Rentenbeiträge hat.

Du kannst theoretisch auch freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Aber nur für Januar 2014 bis heute. Damit würdest du also nur 6-7 Beiträge zusammenkratzen. Außer wenn du vorher Rentenbeiträge durch eine Beschäftigung erworben hast.

Hast du denn bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet?
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Antwort #8 - 26.06.2014 um 13:59:01
 
vielen herzlichen dank für euch beide.

Aras: Mein Mann hat 6 Jahre studiert und gar nicht gearbeitet bzw RV bezahlt. Ich habe nur 6 Monate gearbeitet und insgesamt 6 Monate Rentenversicherung bezahlt.
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Antwort #9 - 26.06.2014 um 14:17:24
 
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1118474736

Also selbst wenn du jetzt ab Januar 2014 Rentenbeiträge zahlen würdest, würdest du wohl erst in einem Jahr die 24 Monate voll haben. Nachteil ist aber, dass du dann auch wieder länger in Deutschland lebst... und zwar 5 Jahre, sodass man sagen könnte, dass du wohl auch mehr Rentenbeiträge gehabt haben könntest. Aber auf der anderen Seite wiederrum bist du Studentin.

Hier würde nur ein klärendes Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde helfen. Denn wenn die irgendeine Regelung haben, dass man x viele Monate bei y vielen Monaten Aufenthalt haben müsste, dann helfen euch freiwillige Beiträge zur Rente nichts.

2016 hättest du - zumindest in den liberaleren Ländern - Anspruch auf eine Einbürgerung erworben. In NRW benötigt man keine Altersvorsorge bei der Anspruchseinbürgerung.
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Antwort #10 - 26.06.2014 um 15:53:52
 
also das mit der Rentenversicherung muss ich halt aufgeben, weil ich keine Chance da habe.
jetzt vllt noch zu der oben genannten Frage:
OK, Und was wäre denn, wenn mein Mann nach Ende seines Vertrages wieder nur ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag bekommt? Ist der LU immer noch nicht als gesichert gesehen?
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Antwort #11 - 26.06.2014 um 15:59:45
 
Was ist dein Ziel? Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht?
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Antwort #12 - 26.06.2014 um 16:15:07
 
Mein Ziel ist, dass ich eingebürgert werden kann. Denn ich habe immer Probleme mit Reisen. Deswegen sagte mir mein Mann, dass ich mich einbürgern lassen soll, so können wir problemlos reisen ohne Einschränkungen. Mein Mann und ich wollen bald Kinder haben und die ganze Familie soll deutsch sein.
Wie ist es denn mit unbefristeter Aufenthalt?
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reinhard
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Antwort #13 - 26.06.2014 um 16:21:19
 
Grundsätzlich ist es so, dass Du nach acht Jahren Aufenthalt einen Anspruch auf Einbürgerung hast.

Jede Verkürzung ist an Bedingungen geknüpft, die Du erfüllen musst. Die genaue Auslegung ist in den Bundesländern verschieden. Du lebst jetzt in einem "strengen" Bundesland, da sollte die Rentenzeit voll erfüllt sein und der Arbeitsvertrag unbefristet.

Du kannst einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Aber richte Dich darauf ein, dass es noch ein paar Jahre dauert.
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babay
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Antwort #14 - 27.06.2014 um 11:54:11
 

Stimmt das, dass ich oder meine Frau unbedingt einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben muss, damit ich einbürgern kann?
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