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Aufgeben des jordanischen Reisepasses für einen Palästinenser (Gelesen: 4.109 mal)
Themen Beschreibung: Palästinenser bleibt Staatenlos trotz des jordanischen Passes
Fullmoon
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25.05.2014 um 19:03:18
 
Liebe MitgliederIn,

heute habe ich nach einem Jahr Abwarten den Brief von EBH bekommen, in dem steht unter anderem, dass ich vorbeikomme und meinen jordanischen Pass vorzeige oder eine Bestätigung vom jordanischen Botschaft, dass ich nicht mehr Jordanier bin. Eigentlich Jordanier bin ich nicht aber die Situation sollten die Behörde hier in BRD wissen wie auch Ihre Vertretung in Palästina und Jordanien ganz gut wissen, dass Palästinenser mit jordanischen Reisepass kein Jordanier sind und dürfen sich überhaupt in Jordanien nicht lange aufhalten.

Ich bin nach BRD mit meinem palästinensischen Pass gekommen aber ich musste mal nach den USA wegen Studium, sodass von mir verlangt wurde einen anderen Pass vorzulegen sonst hätte ich keinen Visum bekommen, denn habe ich meinen Aufenthalt auf den jordanischen Pass übertragen lassen aber vor einem Jahr habe ich wieder den palästinensischen benutz. Wobei mich immer die ABH als Staatenlos eingetragen haben trotz dem jordanischen Pass, weil sie immer von dem Aussehen meines jordanischen Pass wussten, dass es sich um Reisepass handelt. Einer Beamter sogar hat Recherche gemacht und einen Rundschreiben gefunden. Leider weiss ich nicht von welchem Behörden diese kamm, welche er beschreibt den Unterschied zwischen den echten jordanischen Pass mit ID und welche den Palästinanser gegeben wird, um einfach reisen zu können, weil vor dem palästinaschen Regierung gab die palästinensische Pässe überhaupt nicht.

Kann jemand hier vlt helfen wo ich diese Rundschreiben finden kann oder mir Infos gibt  um die EBH zu überzeugen.

Vielen Dank
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Ralf
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Antwort #1 - 25.05.2014 um 22:25:29
 
ist das ein richtiger jordanischer Reisepass? Oder
vielmehr ein in Jordanien ausgestellter Flüchtlingspass
(die korrekte Bezeichnung dafür fällt mir gerade nicht ein)?

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Fullmoon
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Antwort #2 - 25.05.2014 um 22:58:09
 
@ Ralf
Ja genau das ist nur ein Reisepass für palästinensische Flüchtlinge, beinhaltet kein ID (Personal/Ausweis Nummer) und wird elektronisch nicht gelesen, von daher ist nicht echt.
Eigentlich Jordanien lässt nicht zu, dass man einen richtigen jordanischen Pass hat und dazu den  palästinensisch.

Hast Du vielleicht eine Idee oder Infos über das Thema, die mir helfen könnten, wäre echt super.

Danke
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Ralf
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Antwort #3 - 26.05.2014 um 21:35:01
 
Fullmoon schrieb am 25.05.2014 um 22:58:09:
ein Reisepass für palästinensische Flüchtlinge



Dann halte ich die Forderung der Behörde nach einem
Nachweis, dass die jordanische StA nicht besteht,
für absurd. Kein Staat der Welt stellt Flüchtlingsaus-
weise für eigene Staatsbürger aus.
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 26.05.2014 um 21:46:42
 
Jordanien stellt auch keine Reiseausweise aus, sondern tatsächlich jordanische Reisepässe - aber eben ohne ID-Nummer. Siehe z.B. den Bericht des Immigration and Refugee Board of Canada, http://www.refworld.org/docid/4e426ab42.html.

Enthält der Pass eine ID-Nummer, ist man hingegen jordanischer Staatsbürger.
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Fullmoon
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Antwort #5 - 26.05.2014 um 22:08:51
 
vielen Dank für Eure Hilfe. Ich habe heute tatsächlich bei der jordanischen Botschaft angerufen und so Frechheit habe noch nie gehört:
Die Dame meinte ich wäre FAST Jordanier und bekäme FAST alle Rechte wie Jordanier, daher muss ich ZAHLEN, es geht bei denen mehr oder weniger um Geld. Aber wenn ich am Flughafen oder jordanische Grenze bin dann macht mich immer der Beamter aufmerksam, dass ich nicht mehr als 3 Tagen in Jordanien bleiben darf sprich für TRANSET und muss Eintritt Zahlen. Darüberhinaus darf ich überhaupt kein Vermögen haben oder etwas auf meinen Name anmelden lasse. Also Bestätigung dass ich kein Jordanier bin stellen sie auf keinen Fall aus.

Außerdem als Palästinenser kann ich nicht anders haben falls Israel irgendwann wieder uns besetzt quasi noch mal Offiziel.

Laut Wikipedia: Von 1967 bis 1995 konnten Palästinenser in den von Israel besetzten Gebieten nur mit jordanischen Pässen oder Reisepapieren für Staatenlose verreisen. Zuerst konnten sie dadurch auch die jordanische Staatsbürgerschaft erwerben. Seit 31. Juli 1988 werden jordanische Pässe aber nur noch als Reisedokument ausgegeben, eine jordanische Staatsbürgerschaft ist damit nicht gegeben.

@  Bayraqiano: gibt es sowas auf Deutsch, damit ich es der EBH vorzeigen kann?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.05.2014 um 07:43:53
 
Fullmoon schrieb am 26.05.2014 um 22:08:51:
gibt es sowas auf Deutsch, damit ich es der EBH vorzeigen kann? 

Ich hab nichts gefunden. Die meisten Primärquellen sind ohnehin auf Arabisch, damit dürfte die EBH noch weniger etwas anfangen können.

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Aras
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Antwort #7 - 27.05.2014 um 09:40:03
 

VG Ansbach, Urteil vom 29.01.2004 - AN 9 K 02.01362

Zitat:
Der Kläger legte weiter eine Fotokopie eines Auszugs des jordanischen Reisepasses seiner Frau vor und gab hierzu an, dass im Pass seiner Ehefrau eine Nationalnummer eingetragen sei, die bei den Pässen für Palästinenser nicht eingetragen werde.


VG Ansbach, Beschluss vom 25.06.2009 - 19 K 07.3376
Zitat:
Eine Anfrage der Beklagten bei der Zentralen Rückführungsstelle Südbayern zur Möglichkeit der Beschaffung von Heimreisepapieren führte am 29. August 2007 zu deren Antwort, dass hier die Beantragung eines Passersatzpapieres bei der Botschaft nicht möglich sei. Mit Schreiben vom 25. Februar 2005 sei ein Antrag auf Ausstellung eines Laissez-Passer eingereicht worden, unter Beifügung einer Kopie des früheren Passes. Die Botschaft habe mit Schreiben vom 1. März 2005 mitgeteilt, dass die zuständigen Heimatbehörden die Ausstellung nicht genehmigt hätten. Dies sei der Beklagten auch bereits mit Schreiben vom 6. September 2004 mitgeteilt worden und die Botschaft habe das erwähnte Schreiben beigefügt. Die Beklagte sei darüber mit Schreiben vom 19. Oktober 2005 informiert worden. Dieser Sachverhalt sei auch plausibel, da Jordanien tatsächlich für Palästinenser mit dortigem Aufenthalt aus humanitären Gründen Pässe ausstelle. Diese Pässe seien kein Beweis für eine jordanische Staatsangehörigkeit. Bei Verlassen Jordaniens würden diese Reisedokumente weder verlängert noch neu ausgestellt. Die Auslandsvertretungen seien dazu nicht befugt, da die Pässe nur für den legalen Aufenthalt von Palästinensern in Jordanien gedacht seien, nicht aber für eine Rückkehr nach dort. Reisedokumente (Nationalpässe und Laissez-Passer) könnten nur eigenen Staatsangehörigen - im Besitz einer Nationalnummer - ausgestellt werden. Die Beantragung eines Passersatzpapiers für die Ehefrau sei theoretisch möglich. Als problematisch dürften sich jedoch die Kinder erweisen, da gemäß Bescheinigung der Botschaft vom 27. September 2002 die Kinder die jordanische Staatsangehörigkeit nur erlangten, wenn der Vater diese habe, entsprechend üblichen Gepflogenheiten in arabischen Staaten. Aufgrund der vom Kläger vorgelegten Dokumente müsse davon ausgegangen werden, dass er nicht Jordanier sei, somit auch nicht die Kinder, weswegen diese nicht in das Reisedokument der Mutter eingetragen werden könnten. Die Ausführungen gälten selbstverständlich nur bei Richtigkeit und Echtheit der Angaben und Nachweise. Dazu werde nun von der Zentralen Rückführungsstelle bei der Botschaft in ... nachgefragt, ob der Kläger nicht doch eine Nationalnummer habe und somit jordanischer Staatsangehörigkeit sei. Gegebenenfalls könnte für die gesamte Familie ein Passersatzpapier bei der Botschaft beantragt werden. In einer der vom Kläger angeführten Bescheinigungen und in seinem Ausweis tauche eine Nummer auf, die eine palästinensische Registernummer sein könnte. Danach könnte der Kläger im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen und rückkehrberechtigt sein und somit könnte für ihn ein palästinensischer Pass beantragt werden. Eine Abschiebung wäre damit derzeit zwar nicht möglich, aber dann die Identität bestätigt. Dies werde nun über das deutsche Vertretungsbüro in ... abgeklärt werden.



VG Hannover: Urteil vom 04.10.2007 - 7 A 8951/06
Zitat:
Am 29. Dezember 2003 wurde der Kläger erneut mit einem verfälschten - nunmehr - niederländischen Reisepass unter der Identität des niederländischen Staatsangehörigen S., in M. festgenommen.
Erneut versuchte die Ausländerbehörde, für den Kläger Passersatzpapiere zu beschaffen. Hierauf teilte die Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien unter dem 15. August 2005 mit:
„I refer to your above-mentioned letter and would like to inform you that Mr. T. holds a temporary passport, valid for two years/Gaza, which means that he is not Jordanian national. Therefore a ‘Laisser-Passer’ could not be issued.”
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Amman bestätigte unter dem 2. November 2005 unter Bezugnahme auf den von der Behörde vorgelegten vorläufigen jordanischen Reisepass der T-Serie:
„Die jordanischen ‚Temporary Passports’ enthalten keine Nationalnummer. Sie werden von jordanischen Behörden für palästinensische Staatsangehörige ausgestellt.
Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums berechtigen die Pässe nicht mehr zur Einreise nach Jordanien. Die jordanischen Behörden können also die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzpapiers verweigern.“


Ansonsten gibt es einen Aufsatz von Dipl.-Jur. Philipp B. Donath/stud. iur. Adela Schmidt, Frankfurt a. M. über " Die jordanische Staatsangehörigkeit von Palästinensern"

Zitat:
3.3 Palästinensische Bewohner des Königreichs Jordanien

Nach Art. 15 der Disengagement Rules von 1988 waren Inhaber gelber Reisedokumente und somit palästinensische Bewohner des heutigen Königreichs Jordanien weiterhin als jordanische Staatsangehörige zu behandeln. Dennoch sind auch sie heute in vielen Fällen von teilweise willkürlichem Entzug der jordanischen Staatsangehörigkeit betroffen.
1992 führte Jordanien als Nachweis der Staatsangehörigkeit eine Nationalnummer für jeden Bürger ein. Diese Nummer sollten alle diejenigen erhalten, die vor dem 31.7.1988 im heutigen Gebiet des Königreichs Jordanien ihren ständigen Aufenthalt hatten, oder die über einen jordanischen Reisepass verfügten.
Bei jordanischen Staatsangehörigen palästinensischer Abstammung kommt es jedoch bis heute immer wieder zum Entzug der jordanischen Staatsangehörigkeit. Human Rights Watch hat mehrere Fälle aufgezeigt, in denen die Staatsbürgerschaft auch dauerhaft im Königreich Jordanien lebender Palästinenser mutmaßlich willkürlich entzogen wurde.20 Vertreter des jordanischen Innenministeriums verneinen jedoch einen systematischen Entzug der Staatsangehörigkeit bei Palästinensern. Wenn es zu einem Entzug der jordanischen Staatsangehörigkeit komme, dann nur aufgrund der 1988 beschlossenen Dekrete und nur in den Fällen, in denen diese noch nicht durchgesetzt worden seien.21 Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich schwer feststellen. Ein willkürlicher Entzug der Staatsangehörigkeit kann jedoch für ganze Familien existenzielle Folgen nach sich ziehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fullmoon
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Antwort #8 - 22.11.2014 um 21:19:22
 
Hallo zusammen,

nachdem ich die Deutsche Staatsangehörigkeit seit paar Wochen erhalten habe, möchte ich Euch und den anderen Lesern bzw. für dieses Thema InteressantInnen berichten, dass es mit dem jordanischen Pass für Palästinenser ohne ID nur um keinen echten Pass oder echte Staatsangehörigkeit handelt. Sodass die betroffene keine Sorge machen müssen, um diese abzugeben, da die deutsche Behörde diese Art von Pässen schon gut erkennen und unterscheiden können.

Vielen Dank an Allen
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