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Unbewusst falsche Angaben im Einbürgerungsantrag (Gelesen: 7.007 mal)
Themen Beschreibung: Erste Ehe wurde nicht angegeben
Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbewusst falsche Angaben im Einbürgerungsantrag
Antwort #15 - 27.05.2014 um 22:46:20
 
grundsätzlich musst Du das laufende Ermittlungsverfahren angeben, da bei einem laufenden Ermittlungsverfahren die Entscheidung über den EB-Antrag auszusetzen ist.

Zitat:
§ 12(3) Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen


Vergiss bitte nicht, dass Du Dich strafbar machst, wenn Du falsche oder unvollständige Angaben im EB-Verfahren machst. Es obliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem Antragsteller, zu entscheiden, welche Informationen erheblich sind, und welche nicht.

Gib das Ermittlungsverfahren an! Wird es tatsächlich eingestellt, dann ist alles in Butter, falls nicht könnte es zum Problem werden, wenn die Verurteilung dann bei der nächsten regelmäßigen BZR-Anfrage 'rauskommt. Dann nützt es wenig, bei der EBH zu sagen "Ich wollte es Ihnen ja morgen mitteilen."

Und wenn's sich nur um Deinen Kumpel dreht, dann lies ihm das hier vor.  Zwinkernd
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Leonid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 28.05.2014 um 00:38:15
 
Hallo,

danke für den Hinweis. Naja wir hatten eine Diskussion, da er ja auch ein Jugendlicher ist und ihm max. Sozialstunden drohen -was sowieso die Einbürgerung nicht gefährdet- das man es nicht unbedingt melden sollte. Eine Verurteilung aber dann schon...

P.S.: Ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt, dachte mir aber mal hier nachzufragen, da ich selber Interesse habe, was man eben melden sollte oder nicht..

Gruß
Leonid
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #17 - 28.05.2014 um 09:24:53
 
Leonid schrieb am 28.05.2014 um 00:38:15:
Naja wir hatten eine Diskussion, da er ja auch ein Jugendlicher ist und ihm max. Sozialstunden drohen -was sowieso die Einbürgerung nicht gefährdet- das man es nicht unbedingt melden sollte. Eine Verurteilung aber dann schon...

Es wird aber höchstwahrscheinlich nach einem Ermittlungsverfahren gefragt und da sollte man schon wahrheitsgemäß antworten. Wenn das Verfahren dann doch eingestellt wird, umso besser.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Fullmoon
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i4a rocks!


Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #18 - 22.11.2014 um 21:25:32
 
Hallo zusammen,

nachdem ich die Deutsche Staatsangehörigkeit seit paar Wochen erhalten habe, möchte ich Euch und den anderen Lesern bzw. für dieses Thema InteressantInnen berichten, dass es alles Reibungslos geklappt hat nachdem ich meine Stellungsnahme an der EBH abgegeben habe.

Vielen Dank an Allen
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