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heirat in Dänemark (Gelesen: 3.136 mal)
Themen Beschreibung: heiraten in Dänemark
Ghorbani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.05.2014 um 14:32:03
 
Guten Tag,

weißt jemand ob mann mit Duldung in Dänemark heiraten kann?
ich habe alle notwendige Papier wie Gültiges reise pass und Geburtsurkunde und ledigbescheinigung.
wenn jemand Erfahrung hat bitte sich bei mir melden.

vielen dank
ghorbani
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.05.2014 um 14:46:33
 
Eine Duldung ist nicht schengenfähig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Ghorbani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanisch
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Antwort #2 - 21.05.2014 um 14:59:57
 
Ja stimmt aber ich habe gehört es geht außerdem ich habe so eine Agentur in Hamburg gefunden die haben gemeint es geht aber ich muss dafür 3500€ zahlen.
wenn wir so heiraten wird diese Eheschließung in Deutschland anerkannt?
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Runenwolf
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #3 - 21.05.2014 um 15:14:33
 
Ghorbani schrieb am 21.05.2014 um 14:59:57:
Ja stimmt aber ich habe gehört es geht außerdem ich habe so eine Agentur in Hamburg gefunden die haben gemeint es geht aber ich muss dafür 3500€ zahlen.


Aufs Hören-Sagen würde ich nichts geben.

Tatsache ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, sondern lediglich eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung.

Wenn du nach Dänemark ausreist, dann kannst du mit der Duldung nicht wieder nach Deutschland einreisen.
Wirst du an der Grenze kontrolliert, dann kann dir die Einreise nach Dänemark verweigert werden. Oder du wirst bei der Rückreise kontrolliert, dann kann dir die Einreise nach Deutschland verweigert werden. Das kann auch ein Verfahren wegen illegaler Einreise nach Dänemark nach sich ziehen.

In jedem Fall wird die ABH hier in Deutschland von der Ausreise nach Dänemark erfahren, dann hast du unter Umständen auch noch ein Verfahren wegen illegaler Einreise nach Deutschland am Hals.

Mein Rat: Lasst es bleiben, das wird nur zu Problemen führen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 21.05.2014 um 15:15:35
 
Die Duldung bedeutet, dass Du zur Ausreise verpflichtet bist. Wenn Du nach Dänemark ausreist, ist von Deutschland aus alles klar und die Duldung wird sofort ungültig. Du darfst auf keinen Fall zurück!

In Dänemark liegt der Fall anders: Du willst ohne Visum illegal einreisen und dort ohne Aufenthaltstitel sein. Sobald das bei einer Kontrolle auffällt, z.B. auf dem Standesamt, bringt die Polizei Dich ins Gefängnis.

Dass die Agentur von Dir 3500 Euro haben will, kann ich gut verstehen. Aber: wofür? Für den Spruch: "Sie werden schon nicht erwischt"? Du willst ja zu einer dänischen Behörde, musst also damit rechnen, dass Du auf jeden Fall beweisen musst, dass Du ein dänisches Visum hast und dort einreisen darfst.
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Ghorbani
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Antwort #5 - 21.05.2014 um 15:40:54
 
Aber ich habe vor 2 monaten alles bei der Ausländer Behörde erklärt und die haben zu mir Zeit gegeben bis ich hier heiraten kann aber wir haben ein Problem bei deutsche Standesamt und zwar mein ganze Urkunden sind vom afghanische konsulat ausgestellt und die sagen ich muss alle Urkunden von Afghanistan bringen und jetzt weiß ich nicht was ich machen kann.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 21.05.2014 um 15:52:56
 
Ghorbani schrieb am 21.05.2014 um 15:40:54:
und jetzt weiß ich nicht was ich machen kann

Auf jeden Fall mit deiner Duldung nicht nach Dänemark reisen, da die Duldung kein schengenfähiger AT ist, mit der Ausreise erlischt, du illegal in DNK einreist usw usw.
Die o.g. 3500 EUR hören sich für mich mehr als verdächtig an, welche Leistung soll denn dahinterstecken? M.E. ist hier eine höchst illegales Unterstützungsangebot zu vermuten, da es keinen legalen Weg mit Duldung nach DNK gibt.

Insofern wirst du deine Angelegenheiten erst mal in DEU klären müssen.

Daddy
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Ghorbani
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Antwort #7 - 21.05.2014 um 16:02:59
 
Ok dann ich versuche hier in Deutschland ein weg finden und herzlich dank für ihre Hilfe.
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.05.2014 um 16:33:08
 
Also du brauchst deinen Pass, deine Dokumente um hier zu heiraten und auch anders wo.

Duldung ist KEIN Aufenthalt....

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619656/Daten/2888562/Merkblatt_Afg...

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/2586910/Daten/3487551/Merkblatt_Afg...

Alles Dokumente 3-mal und 500 US Dollar für die Urkundenüberprüfung. Übersetzungen und anderes. Frage beim Standesamt nach!!!!!

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Seoman305
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Antwort #9 - 21.05.2014 um 16:37:54
 
Also die "seriösen" Agenturen -soweit deren Arbeit nötig= nehmen 300-500 Euro (ausnahmen auch für 1000 Euro für den Wedding Express mit 1 Woche Vorlaufzeit) .
3500 ist definitiv was unseriöses. Finger weg
Abgesehen davon, wie alle gesagt haben, lass das mit Dänemark sein ohne schengenfähigen AT in Deutschland!
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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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Ghorbani
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Antwort #10 - 21.05.2014 um 23:03:39
 
Nochmal ich bedanke mich von alle Smiley
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