Ghorbani schrieb am 21.05.2014 um 14:59:57:Ja stimmt aber ich habe gehört es geht außerdem ich habe so eine Agentur in Hamburg gefunden die haben gemeint es geht aber ich muss dafür 3500€ zahlen.
Aufs Hören-Sagen würde ich nichts geben.
Tatsache ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist, sondern lediglich eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung.
Wenn du nach Dänemark ausreist, dann kannst du mit der Duldung nicht wieder nach Deutschland einreisen.
Wirst du an der Grenze kontrolliert, dann kann dir die Einreise nach Dänemark verweigert werden. Oder du wirst bei der Rückreise kontrolliert, dann kann dir die Einreise nach Deutschland verweigert werden. Das kann auch ein Verfahren wegen illegaler Einreise nach Dänemark nach sich ziehen.
In jedem Fall wird die
ABH hier in Deutschland von der Ausreise nach Dänemark erfahren, dann hast du unter Umständen auch noch ein Verfahren wegen illegaler Einreise nach Deutschland am Hals.
Mein Rat: Lasst es bleiben, das wird nur zu Problemen führen.