Zitat:Hast Du eigentlich explizit eine
NE beantragt?
Es gilt für Dich § 18b
AufenthG wenn Du insgesamt seit zwei Jahren eine
AE § 18 oder § 18a
AufenthG innehast und die sonstigen Voraussetzungen dort erfüllst
2 jahre nach § 18 habe ich noch nicht vollständigt geleistet. ich war nicht länger als 6 monaten im ausland den ganzen zeit bis jetzt (13,5 jahre )war ich hier, also ich habe von september 2000 bis mai 2008 aufenthalt $16 1 und dann habe ich 1,5 jahre aufenthalt §16-4 dann habe ich problem als ich uni gewechselt habe september 2010 habe ich nach einen vergleich mit AB eine duldung für 1,5 jahre. kurz bevor das abläuft, habe ich arbeitsvertrag und antragnach §18a gestellt. es wurde leider abgelehnt. den streit hat 6 monat gedauert, es wurde aber zu meinem gunsten bewertet, leider arbeitsstelle ist weg. dann muss ich neue arbeitvertrag bei neuem arbeitsgeber holen. mein antrag wurde wegen wohnung abgelehnt...wieder und nochmal klagen und letztendlich mai 2013 wurde einen vergleich geschlossen dass ich einen jahre nach §18a bekomme. den jahr ist vorbei jetzt fällt mir also nur 8 monat um die 21 monat sozialabgabe zu erfüllen.
die frage stellt sich so:
wird die studienzeit gezählt als aufenthalt?
sozialabgabe von studienzeit wird aufgenommen?
.....
danke euch im voraus
habe ich vergessen ich habe explizit
NE beantragt
Lisa2014 schrieb am 09.05.2014 um 09:40:52:Als du mit dem Studium fertig warst und ausgereist bist, ist wohl dein Aufenthaltstitel als Student nicht mehr gültig gewesen. Du schreibst du hast ein Semester (6 Monate) frei genommen.
Man muss 24 Monate Sozialabgaben geleistet haben.
ich war nur 5 monaten im ausland
Lisa2014 schrieb am 09.05.2014 um 09:40:52:4. die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 9 vorliegen; § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend.
kann jmd mir erklären was das bedeutet?!
Änderung: Ich habe deine 5 Postings zusammen gefügt. Bitte nutzte
die Änderungszeit und füge nicht immer sofort ein neues
Posting an.
Das Posting mit dem "abgeschriebenen" § 9 lösche ich.
Der Gesetzestext kann hier nachgelesen werden.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9