Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niderlassungserlaubnis (Gelesen: 1.285 mal)
noorallah
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niderlassungserlaubnis
29.04.2014 um 15:29:58
 
Hallo

Ich habe ne Frage

A und B sind verheiratet,  A lebt seit 29 jahre in Deutschland und haT  eine  Aufenthalt: (gem.§7(1)S.3 AufenthG)/Erwerstätigkeit erlaubt, und arbeitet seit 4 Monaten

B hat nur eine Duldung sie darf nicht arbeiten und sie bezieht sozialhilfe

A will jetzt eine Niederlassungserlaubnis beantrag

Kann die sozialhilfe die seiner frau bezieht zur ablehnung führen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis
Antwort #1 - 29.04.2014 um 15:39:08
 
noorallah schrieb am 29.04.2014 um 15:29:58:
Kann die sozialhilfe die seiner frau bezieht zur ablehnung führen

Meiner Meinung nach bezieht nicht die Frau Sozialhilfe, sondern beide ('Bedarfsgemeinschaft'); beim Antrag wurde doch auch garantiert (hoffentlich) die Einkünfte von A angegeben.
M.M. nach wird abgelehnt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis
Antwort #2 - 29.04.2014 um 15:42:13
 
ALG2 = erwerbsfähiger Stammberechtigter
Sozialhilfe = nicht-erwerbsfähiger Stammberechtigter

Oder sehe ich das falsch?



Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis
Antwort #3 - 29.04.2014 um 16:21:11
 
Aras schrieb am 29.04.2014 um 15:42:13:
Oder sehe ich das falsch?


Grundsätzlich ist das richtig, wobei gilt:

SGB II-Leistungen (Hartz IV)   = erwerbsfähiger Stammberechtigter
SGB XII-Leistungen (Grundsicherung) = nicht erwerbsfähiger Stammberechtigter

Der Begriff "Sozialhilfe" wird heute immer noch für beides verwendet. Daher ist die Infos der TS zu den Sozialleistungen nicht eindeutig verifizierbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema