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Student mit ägyptischem Passersatz für Palästinenser (Gelesen: 2.196 mal)
Themen Beschreibung: Student mit ägyptischem Passersatz für Palästinenser
toni198880
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kaiserslautern, Nordrhein-Westfalen, Germany
kaiserslautern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ..
Zeige den Link zu diesem Beitrag Student mit ägyptischem Passersatz für Palästinenser
25.04.2014 um 10:11:40
 
Mein Freund besitzt ein vom ägyptischen Staat ausgestelltes Reisedokument für Palästinenser. 
Dorthin flüchtete sein Urgroßvater nach der Vertreibung 1948; bereits der Großvater siedelte sich in Saudi -Arabien an. 
Vom ägyptischen Konsulat in Hamburg liegt eine aktuelle schriftliche Erklärung vor, dass dieser Passersatz ein gültiges Dokument ist.
Die deutsche Botschaft in Riad, Saudi-Arabien, erteilte ihm ein Visum zwecks Studium in Deutschland.  Er erfüllte die dafür notwendigen Voraussetzungen, u.a. der durch die Familie gesicherte Lebensunterhalt, aber eben auch der Besitz eines gültigen Personaldokuments.
Im  2012 begann er einen Sprachkurs.  Die Ausländerbehörde in Hannover erteilte ihm einen Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem vorliegenden Passersatz Nr. *****.  DieserAufenthaltstitel endet 3 Monate nach Beendigung der studienvorbereitenden Maßnahmen.
Seit Januar 2014 studiert er an  der Universität Hamburg.
Bei der Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Hamburg wurde ihm nun mitgeteilt, sein Reisedokument habe in Deutschland keine Gültigkeit.  Er solle sich einen „normalen“ Pass besorgen.
Zur Erläuterung: die 1948 aus Palästina geflohenen Palästinenser und ihre Nachfahren erhielten und erhalten in keinem der sie aufgenommenen Staaten die Staatsangehörigkeit.
Gespräch mit der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts Berlin am 11.04.2014:  Ich erhielt dort folgende Auskunft: das Ersatzdokument, das er besitzt, ist in der Tat auf einer Liste aufgeführt von Dokumenten, die in Deutschland nicht anerkannt sind, es sei denn, der Passinhaber hat seinen Wohnsitz in dem Staat, der das Dokument ausstellt, also in diesem Falle einen Wohnsitz in Ägypten.
(Zur Erläuterung: Er darf gar nicht nach Ägypten einreisen.)
Vorschlag des Auswärtigen Amtes:  Die Hamburger Behörde solle ihm einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.  So wäre sowohl die Freizügigkeit innerhalb der EU als auch die Möglichkeit, besuchsweise nach Saudi-Arabien zu reisen, gewährleistet.
Endgültiger Bescheid durch die Ausländerbehörde im Bezirksamt Eimsbüttel: Man will Ihm ein Ersatzausweis erteilen.  Damit kann er weder Hamburg verlassen noch nach Saudi-Arabien ein-und wieder ausreisen.
Kann man uns hier helfen,was wir machen können?
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 25.04.2014 um 14:14:39
 
toni198880 schrieb am 25.04.2014 um 10:11:40:
Endgültiger Bescheid durch die Ausländerbehörde im Bezirksamt Eimsbüttel: Man will Ihm ein Ersatzausweis erteilen.  Damit kann er weder Hamburg verlassen noch nach Saudi-Arabien ein-und wieder ausreisen.
Kann man uns hier helfen,was wir machen können?
Hatte er denn (schriftlich) die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer beantragt? Dann könnte ihm nach § 55 I 2. Satz AufenthV ein Ausweisersatz ausgestellt worden sein, aber warum sollte er damit Hamburg nicht verlassen dürfen?

1. Hatte er einen Antrag gestellt auf Ausstellung eines Reiseausweises?

2. Was stand denn in dem "endgültigen Bescheid" der ABH des Bezirksamts Eimsbüttel für eine Begründung für die Ablehnung des Antrags?

3. Der "endgültige Bescheid" sollte doch hoffentlich einen Hinweis darauf enthalten, was man gegen die Ablehnung des Antrags machen kann -> Widerspruch, Klage, wenn die Frist nicht abgelaufen ist, sonst einfach erneut Antrag stellen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 25.04.2014 um 15:40:13
 
toni198880 schrieb am 25.04.2014 um 10:11:40:
Mein Freund besitzt ein vom ägyptischen Staat ausgestelltes Reisedokument für Palästinenser.

toni198880 schrieb am 25.04.2014 um 10:11:40:
es sei denn, der Passinhaber hat seinen Wohnsitz in dem Staat, der das Dokument ausstellt, also in diesem Falle einen Wohnsitz in Ägypten.(Zur Erläuterung: Er darf gar nicht nach Ägypten einreisen.)

Wieso darf er, mit einem von Ägypten ausgestellten Reisedokument, nicht nach Ägypten einreisen ?

toni198880 schrieb am 25.04.2014 um 10:11:40:
Vom ägyptischen Konsulat in Hamburg liegt eine aktuelle schriftliche Erklärung vor, dass dieser Passersatz ein gültiges Dokument ist.

Das ist doch ein Widerspruch in sich.
Erkennen die ihre eigenen Dokumente nicht an ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.04.2014 um 15:45:35
 
Saxonicus schrieb am 25.04.2014 um 15:40:13:
Das ist doch ein Widerspruch in sich.


Der Umgang mit palästinensischen Flüchtlingen in arabischen Ländern ist durchaus nicht frei von Widersprüchen. Nur: Dem Anfragenden hilft es nichts, weil der Betroffene diesen Umgang ja kennt.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.04.2014 um 11:02:23
 
Ein Bekannter von uns war in genau der gleichen Situation. Letztendlich wurde ihm das Reisedokument ausgestellt, womit er nach Dubai ausreisen und dort arbeiten konnte. War aber ein langer Weg.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.04.2014 um 11:29:54
 
Warum nicht gleich einen Staatenlosen-Pass?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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