toni198880
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kaiserslautern Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ..
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Mein Freund besitzt ein vom ägyptischen Staat ausgestelltes Reisedokument für Palästinenser. Dorthin flüchtete sein Urgroßvater nach der Vertreibung 1948; bereits der Großvater siedelte sich in Saudi -Arabien an. Vom ägyptischen Konsulat in Hamburg liegt eine aktuelle schriftliche Erklärung vor, dass dieser Passersatz ein gültiges Dokument ist. Die deutsche Botschaft in Riad, Saudi-Arabien, erteilte ihm ein Visum zwecks Studium in Deutschland. Er erfüllte die dafür notwendigen Voraussetzungen, u.a. der durch die Familie gesicherte Lebensunterhalt, aber eben auch der Besitz eines gültigen Personaldokuments. Im 2012 begann er einen Sprachkurs. Die Ausländerbehörde in Hannover erteilte ihm einen Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem vorliegenden Passersatz Nr. *****. DieserAufenthaltstitel endet 3 Monate nach Beendigung der studienvorbereitenden Maßnahmen. Seit Januar 2014 studiert er an der Universität Hamburg. Bei der Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Hamburg wurde ihm nun mitgeteilt, sein Reisedokument habe in Deutschland keine Gültigkeit. Er solle sich einen „normalen“ Pass besorgen. Zur Erläuterung: die 1948 aus Palästina geflohenen Palästinenser und ihre Nachfahren erhielten und erhalten in keinem der sie aufgenommenen Staaten die Staatsangehörigkeit. Gespräch mit der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts Berlin am 11.04.2014: Ich erhielt dort folgende Auskunft: das Ersatzdokument, das er besitzt, ist in der Tat auf einer Liste aufgeführt von Dokumenten, die in Deutschland nicht anerkannt sind, es sei denn, der Passinhaber hat seinen Wohnsitz in dem Staat, der das Dokument ausstellt, also in diesem Falle einen Wohnsitz in Ägypten. (Zur Erläuterung: Er darf gar nicht nach Ägypten einreisen.) Vorschlag des Auswärtigen Amtes: Die Hamburger Behörde solle ihm einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen. So wäre sowohl die Freizügigkeit innerhalb der EU als auch die Möglichkeit, besuchsweise nach Saudi-Arabien zu reisen, gewährleistet. Endgültiger Bescheid durch die Ausländerbehörde im Bezirksamt Eimsbüttel: Man will Ihm ein Ersatzausweis erteilen. Damit kann er weder Hamburg verlassen noch nach Saudi-Arabien ein-und wieder ausreisen. Kann man uns hier helfen,was wir machen können?
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