ich weiss nicht, ob der bereich richtig gewählt ist aber es hat ja was mit schengen und eu zu tun. die fragestellung ist folgende:
tieffinsteres 2006 - der titel daueraufenthalt -eg wird nur sehr widerwillig vergeben. antragsteller stellt antrag auf die
NE, erfährt während der bearbeitung, dass es den DA-EG gibt, prüft ob er die voraussetzungen erfüllt und läuft zur
ABH, um seinen antrag zu ändern.
die
ABH verweigert allerdings die antragsannahme / -änderung mit den worten "wir erteilen sowieso das maximal mögliche"... was damals definitiv nicht fakt war - DA-EG wurde ausdrücklich nur auf antrag erteilt.
inzwischen sind 8 jahre vergangen. vor gut 4 jahren hat der antragsteller die brd praktisch verlassen, hält sich lieber im (hauptsächlich eu-) ausland auf - die
NE erlischt nicht, da 15 jahre aufenthalt in BRD 2 mal übererfüllt wurden. seine krankenversicherung bezahlt er - natürlicherweise - an dem ort, wo er sich am meissten aufhält. aber noch erfüllt er nicht die voraussetzungen in "seinem" land, um
NE oder DA-EG dort zu bekommen.
was ist nun für die aushändigung des titels DA-EG in der bundesrepublik nötig - einfach mit pass und leeren händen hingehen und wandeln lassen?