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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
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Beitrag begonnen von idleXtreme am 21.04.2014 um 22:31:00

Titel: Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
Beitrag von idleXtreme am 21.04.2014 um 22:31:00
ich weiss nicht, ob der bereich richtig gewählt ist aber es hat ja was mit schengen und eu zu tun. die fragestellung ist folgende:

tieffinsteres 2006 - der titel daueraufenthalt -eg wird nur sehr widerwillig vergeben. antragsteller stellt antrag auf die NE, erfährt während der bearbeitung, dass es den DA-EG gibt, prüft ob er die voraussetzungen erfüllt und läuft zur ABH, um seinen antrag zu ändern.

die ABH verweigert allerdings die antragsannahme / -änderung mit den worten "wir erteilen sowieso das maximal mögliche"... was damals definitiv nicht fakt war - DA-EG wurde ausdrücklich nur auf antrag erteilt.

inzwischen sind 8 jahre vergangen. vor gut 4 jahren hat der antragsteller die brd praktisch verlassen, hält sich lieber im (hauptsächlich eu-) ausland auf - die NE erlischt nicht, da 15 jahre aufenthalt in BRD 2 mal übererfüllt wurden. seine krankenversicherung bezahlt er - natürlicherweise - an dem ort, wo er sich am meissten aufhält. aber noch erfüllt er nicht die voraussetzungen in "seinem" land, um NE oder DA-EG dort zu bekommen.

was ist nun für die aushändigung des titels DA-EG in der bundesrepublik nötig - einfach mit pass und leeren händen hingehen und wandeln lassen? 

Titel: Re: Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
Beitrag von Aras am 21.04.2014 um 22:59:59
§ 9b AufenthG beachten.

Er müsste 1 Jahr in Deutschland leben um dann unter Anrechnung seiner vorherigen Aufenthalts die 5 Jahre Aufenthaltsdauer zu erfüllen.

Titel: Re: Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
Beitrag von idleXtreme am 21.04.2014 um 23:14:20
das verstehe ich jetzt nicht.

er hat zwischen 1983 und 1993 in "westberlin" (falls das eine rolle spielt) gelebt, ist dann - ohne die befristete AE zu verlängern - weg, und kam dann 1995 im rahmen der familienzusammenführung wieder. permanente WS-anmeldung (und aufenthalt, steuerabführungen usw.) auf bundesterritorium zwischen 1995 und 2010. zwischen 2010 und 2013 mietwohnungen ohne ws-anmeldung und langzeitaufenthalte in hotels - alles nachvollziehbar.

was für 5 jahre?

Titel: Re: Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
Beitrag von idleXtreme am 21.04.2014 um 23:32:32
faktisch, tatsächlich für einen zeitraum von über 6 (und zwar ~8) fortlaufenden monaten weg war er nur im jahr 2013. wobei sich selbst das so genau nicht rekonstruieren lässt - hauptsächlich nämlich im schengen-raum. nachtrag: wobei - waren keine fortlaufenden monate; zwei direkteinreisen aus albanien / türkei haben diese unterbrochen.

Titel: Re: Wandlung der Niederlassunserlaubnis in einen Daueraufenthalt -eg
Beitrag von Runenwolf am 23.04.2014 um 09:48:56
Das steht doch im Gesetz.

Er muss nicht 5 Jahre im Schengenraum leben, sondern seit 5 Jahren im Bundesgebiet.

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