Hallo babakartal,
Zitat:Ist es möglich, dass das Ausländeramt mir deswegen einfach keine weitere Aufenthaltsgenehmigung gibt?
natürlich ist das möglich und dazu gibt es sogar entsprechende Rechtsprechung. Um die Aufenthaltserlaubnis zum Studium verlängert zu bekommen, muss ein ordnungsgemäßes Studium vorliegen. Dieses ist regelmäßig dann der Fall, wenn die durchschnittliche Studiendauer in dem jeweiligen Studiengang um nicht mehr als drei Bonussemester überschritten wird.
Du darfst dein Studium also nicht unnötig bis zur zehnjährigen Gesamtstudiendauer ziehen.
Wenn du wegen Krankheit am Studium gehindert warst, musst du dies gegenüber der Ausländerbehörde durch
aussagekräftige ärztliche Atteste belegen. Auch eine Studienprognose des Fachbereichs oder des betreuenden Professors, in der ausführlich zu deiner Situation Stellung genommen wird, macht sich immer gut.
Die fehlen noch 30 Creditpunkte? Üblichweise wird doch die Masterarbeit mit 30 Punkten bewertet. Ist sie also noch das einzige, das dir fehlt? Es dürfte doch kein Problem sein, innerhalb eines Semesters zumindest ein Thema und einen verbindlichen Abgabetermin zu bekommen.
Viele Grüße
dgstein