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Ausländeramt droht AE für Studium nicht zu verlängern (Gelesen: 2.792 mal)
babakartal
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18.04.2014 um 20:43:18
 
Hallo zusammen,

Ich bin ein immatrikulierter Student (M.Sc. Maschinenbau) an der Uni. Ich besitze seit 5 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Angemessene Studienzeitraum für mein Fach beträgt 3 Semester da ich ein Ausländer bin bekomme ich 3 Semester zuzüglich. Ich bin jetzt im 6. Semester. Ich konnte die geforderten Kreditpunkte wegen Krankheit (Attest) bist jetzt nicht leisten. Das Ausländeramt fordert jetzt von mir die fehlenden 30 Kreditpunkte in diesem Sommersemester 2014 auf einmal zu leisten. Sollte ich das nicht schaffen droht das Amt mir keine weitere Aufenthaltserlaubnis zu geben und ich müsste somit mein Studium abbrechen.

Ist es möglich, dass das Ausländeramt mir deswegen einfach keine weitere Aufenthaltsgenehmigung gibt? Ich habe gelesen, dass Ausländische Studenten insgesamt 10 Jahre inklusive Vorbereitungszeit (DSH usw.) für Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen können.

Kennt sich jemand aus, kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
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dgstein
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Antwort #1 - 19.04.2014 um 08:11:53
 
Hallo babakartal,

Zitat:
Ist es möglich, dass das Ausländeramt mir deswegen einfach keine weitere Aufenthaltsgenehmigung gibt?

natürlich ist das möglich und dazu gibt es sogar entsprechende Rechtsprechung. Um die Aufenthaltserlaubnis zum Studium verlängert zu bekommen, muss ein ordnungsgemäßes Studium vorliegen. Dieses ist regelmäßig dann der Fall, wenn die durchschnittliche Studiendauer in dem jeweiligen Studiengang um nicht mehr als drei Bonussemester überschritten wird.

Du darfst dein Studium also nicht unnötig bis zur zehnjährigen Gesamtstudiendauer ziehen.

Wenn du wegen Krankheit am Studium gehindert warst, musst du dies gegenüber der Ausländerbehörde durch aussagekräftige ärztliche Atteste belegen. Auch eine Studienprognose des Fachbereichs oder des betreuenden Professors, in der ausführlich zu deiner Situation Stellung genommen wird, macht sich immer gut.

Die fehlen noch 30 Creditpunkte? Üblichweise wird doch die Masterarbeit mit 30 Punkten bewertet. Ist sie also noch das einzige, das dir fehlt? Es dürfte doch kein Problem sein, innerhalb eines Semesters zumindest ein Thema und einen verbindlichen Abgabetermin zu bekommen.

Viele Grüße

dgstein
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babakartal
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 19.04.2014 um 17:15:55
 
@dgstein

Danke für deine Antwort. Laut dem Schreiben vom Ausländeramt werden meine Atteste, die ich dort abgegeben habe nicht erwähnt.

Was bedeutet aussagekräftige ärztliche Atteste? Was müssen  diese beinhalten?

Danke im voraus
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dgstein
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Antwort #3 - 19.04.2014 um 19:43:23
 
Hallo,

babakartal schrieb am 19.04.2014 um 17:15:55:
Was bedeutet aussagekräftige ärztliche Atteste? Was müssen  diese beinhalten?

naja, zuerst einmal sollten sie den Zeitraum der Erkrankung sowie der ärztlichen Behandlung benennen. Dann sollte drinstehen, woran du erkrankt warst, welche Symptome du hattest, wie du behandelt wurdest und inwiefern dich die Krankheit daran gehindert hat, zu studieren. Außerdem sollte der Arzt angeben, wie der aktuelle Stand der Erkrankung ist und ob Fortschritte bei der Behandlung/Heilung erkennbar sind.

Wie bereits erwähnt, wäre es vorteilhaft, wenn du zusätzlich eine Studienprognose vorlegst, die sich mit den Angaben des Arztes - soweit möglich - deckt und dazu Stellung nimmt, wie dein aktueller Studienstand ist und wann mit einem erfolgreichen Abschluss gerechnet werden kann.

Viele Grüße

dgstein
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babakartal
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 19.04.2014 um 22:32:29
 
@dgstein, vielen Dank.

Hat noch jemand solche Erfahrungen gemacht?
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tije
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.07.2017 um 15:41:40
 
hallo @babakartal. ich habe gleiches Problem. hast du dein problem gelöst ?
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Tippi
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Antwort #6 - 27.07.2017 um 18:50:36
 
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