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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.268 mal)
nadine1976
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.04.2014 um 23:58:07
 
hallo, ich werde im juli in kairo heiraten, meine frage ist, hat jemand erfahrung mit der familienzusammenführung ?
Welche voraussetzungen muss ich beachten.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.04.2014 um 04:03:07
 
nadine1976 schrieb am 15.04.2014 um 23:58:07:
Welche voraussetzungen muss ich beachten.


Das die Ehe in Ägypten nach den dort geltenden staatlichen Regelungen geschlossen und registriert wird.
http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/04a__neu/2-Konsularservice_20der_2...
http://www.kairo.diplo.de/contentblob/355670/Daten/3821716/merkblatt_dt_eheschli...
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 16.04.2014 um 08:02:48
 
nadine1976 schrieb am 15.04.2014 um 23:58:07:
Welche voraussetzungen muss ich beachten.


Voraussetzung für die Familienzusammenführung ist eine nach Ortsrecht gültig geschlossene Ehe und kein wechselseitiges Ehehindernis. Das kannst du aus den von grisu geposteten Links herauslesen.

Wenn es um den Nachzug zur deutschen Frau geht, muss dein Mann A1-Sprachkenntnisse nachweisen.

Weiterhin muss Wohnraum vorhanden sein. Die Größe ist egal, es kann auch bei Eltern oder Verwandten oder Freunden sein. Es muss nur ein gemeinsamer Wohnraum mit dir sein, da ein Visum erteilt wird für die gemeinsame Lebensführung.

Einkommen spielt keine Rolle, wird aber manchmal mit abgefragt.

Nach der Eheschließung muss dein Mann den Antrag auf das Visum bei der zuständigen Botschaft stellen, dazu muss dann auch eine Eheurkunde vorgelegt werden, dann noch das A1-Zertifikat.
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nadine1976
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i4a rocks!


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.04.2014 um 10:33:45
 
vielen dank, ihr habt mir weitergeholfen  Zwinkernd
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