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Nachehelicher Unterhalt (Gelesen: 1.960 mal)
Silkeg
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachehelicher Unterhalt
13.04.2014 um 12:12:42
 
ich habe hier schon sehr viel gelesen,und möchte heute auch mal ein Frage stellen
da hier vielleicht jemand für mich eine Antwort hat,,

Meine Geschichte kurz,

ich bin 48 Jahre mein ex 33 Jahre,seit 4 Jahren verheiratet,habe mich im Juli 2012 von meinem Mann getrennt,
getrennte Wohnungen, jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat .

jetzt im September hat er die Scheidung eingereicht(sein Anwalt sagte zu Ihm
dann müsse er keinen Unterhalt mehr zahlen)

jetzt Scheidungstermin ende dieses Monat.
nun werden ja erst die Rentenpunkte/Versorgungsausgleich geklärt,
ich muss von meinem Rente 2500 € auf sein Konto.
und er muss von seinem Rente nur 7000 € auf mein Konto.

ich habe bis vor 8 Jahren noch voll gearbeitet,bin dann sehr krank (physisch) geworden , und seit Juli 2013 Arbeitslose.

nun meine Frage,
bekomme ich Nachehelichen Unterhalt ? wie lang und wie werden sie den berechnen,

ich habe 1201 € AL1
er hat 2100 € Netto,

ich habe hier auch gelesen das es weniger sein wird,vielleicht kann mir jemand
was dazu sagen,

danke euch fürs lesen
l.g. Silke
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blue_angle1971
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i4a rocks!


Beiträge: 130

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.04.2014 um 14:25:04
 
Hast Du denn keinen eigenen Anwalt für die Scheidung?
Dann wird es nämlich keinen Rechtsmittelverzicht geben bei
der Scheidung.

Es gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsansprüche. Solltet ihr keine gemeinsamen Kinder haben wird es garantiert nicht unendlich Unterhalt geben und Du muss
alles dafür tun, dass Du wieder gesund wirst und eine Vollzeitstelle annehmen kannst. Nachdem derzeitigen Stand Deines und seinem Eigenkommen werden nicht die riesigen Summen dabei rauskommen.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachehelicher Unterhalt
Antwort #2 - 25.04.2014 um 17:53:34
 
Hallo Silke,

lies Dir das hier einmal durch.
Nachehelicher Unterhalt ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, der auch nach der Scheidung bestehen kann. Diesen nennt man nachehelichen Unterhalt. Er beginnt ab der Rechtskraft der Ehescheidung und löst den Trennungsunterhalt ab. Es handelt sich dabei um 2 voneinander verschiedene Unterhaltsansprüche, die getrennt voneinander vereinbart und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden müssen.

Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen

Nach der Ehescheidung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung gemäß § 1569 BGB:

“Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außer Stande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nach den folgenden Vorschriften.”

In diesen folgenden Vorschriften der §§ 1570-1576 BGB wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein nachehelicher Unterhalt nach dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität gegeben ist:
•wegen Kinderbetreuung § 1570 BGB
•wegen Alters § 1571 BGB
•wegen Krankheit § 1572 BGB
•wegen Erwerbslosigkeit § 1573 Abs. 1, 3, 4 BGB
•als Aufstockungsunterhalt zum Ausgleich unterschiedlicher Einkommen § 1573 Abs. 2 BGB
•bis zum Abschluss einer Ausbildung § 1575 BGB
•aus Billigkeitsgesichtspunkten § 1576 BGB

Das Spannungsverhältnis zwischen Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten einerseits und nachehelicher Solidarität andererseits ist in jeder Ehe gesondert aufzulösen.  Es muss stets im Einzelfall unter Abwägung sämtlicher Kriterien und Interessen eine individuelle Lösung gefunden werden. Insbesondere geht es darum, wie lange ein Unterhalt zu zahlen ist (Befristung) und wie dieser Unterhalt gegebenenfalls stufenweise herabgesetzt werden soll (Begrenzung).

Zentrales Kriterium für den nachehelichen Unterhalt ist das Vorhandensein von sogenannten ehebedingten Nachteilen. Der Gedanke ist wie beim Schadensersatz: Mit dem nachehelichen Unterhalt sollen diejenigen finanziellen Nachteile ausgeglichen werden, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatte aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe entstanden sind.

Ein Beispiel: Hat Frau Müller ihr Medizinstudium wegen der Kinderbetreuung abgebrochen und kann sie dies nach 20 Jahren Unterbrechung nicht mehr nachholen, so ist sie heute so zu stellen, als hätte sie ein Einkommen als Ärztin. Sie kann so viel monatlichen nachehelichen Unterhalt beanspruchen, wie es einem Arztgehalt entspricht. Aber auch dann, wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, ist der Unterhalt jedenfalls nach Billigkeitsgesichtspunkten für eine Übergangszeit zu zahlen.

Nachehelicher Unterhalt: Höhe des Unterhalts

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Zunächst muss also festgestellt werden, welches Einkommen während intakter Ehe vorhanden war – man spricht vom prägenden Einkommen.

Dabei zählt nicht jedes Einkommen – es ist das sogenannte unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln.

Auch beim nachehelichen Unterhalt gilt grundsätzlich die 3/7-Unterhaltsquote. Der Unterhalt kann jedoch nach einer umfassenden Angemessenheitsprüfung in der Höhe herabgesetzt werden oder auch zeitlich befristet werden, so dass der Unterhalt danach entfällt.


wenn Du googlest, findest Du viele Seiten, auf denen Du das exakt berechnen kannst. ....Berechnung nachehelicher Unterhalt.... viel Glück.
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