Wir haben nur mit der Ausländerbehörde drüber gesprochen, die haben nur eine Duldung in Aussicht gestellt und wir hatten das dann so hingenommen, weil wir da mit Krankenkassen gekämpft hatten, damit meine Freundin noch versichert wird.
Ich habe gerade eben nochmal mit denen gesprochen, und die Folgen der Verweigerung der Geburtsurkunde dargelegt und auch mit den Bemerkungen von Aras (danke!) begründet.
Zumindest habe ich nun doch recht schnell zu einem teilweisen Einlenken bekommen können
Aktueller Stand ist nun : Wir bekommen eine *vorläufige* Geburtsurkunde mit Bemerkung, dass noch eine Urkundenprüfung der Mutter aussteht.
Das heisst nun:
+ Geburtsurkunde meines Sohnes bekommen wir, halt nur eine vorläufige, aber besser als nichts
+ damit kommt der in meine Krankenversicherung (TKK, hab ich mit denen schon geklärt, denen reicht die vorläufige Urkunde)
+ Die Kindergeldkasse ist auch zufrieden mit der vorläufigen, auch das klappt
- Ausländerbehörde sieht da nach wie vor keinen Spielraum und will die Duldung immer häppchenweise verlängern. Erst hatten wir eine bis zum Geburtstermin, dann verlängert für die Mutterschutzfrist (8 Wochen), und dann "schauen wir mal".. meinen die
- Elterngeld gibts für meine Freundin nicht, weil Duldung dafür nicht reicht um eine langfristige Aufenthaltsabsicht zu begründen..
Vielen Dank schonmal, damit sind zumindest schonmal ein paar Probleme gelöst
@Aras - Sozialamt
Ich hatte mit dem Sozialamt gesprochen, aber da ich schon per Vaterschaftserklärung als Vater des damals noch ungeborenen Kindes eingetragen war und wir zusammen wohnen, ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Und wir liegen damit noch knapp über dem Mindestsatz, damit gibts vom Amt nichts. Wir wollten ja gar kein Geld, nur eine Chance auf Krankenversicherung...
Sollten wir jetzt schriftlich die Aufenthaltserlaubnis beantragen und uns nicht von den Leuten mündlich abspeisen lassen?
Das gleiche mit dem Elterngeld?
Das prasselte heute morgen alles auf mich ein, sorry, hab da Panik bekommen und wusste nicht, was ich nun am besten tun soll.
Sie hat sich ja sogar gut integriert bisher, kam mit Deutsch
A1 nach Deutschland, hat dann 5 Monate jeden Tag 4 Stunden Deutsch im Kurs gelernt. Aber das ist den Behörden ja egal.