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Prüfung Geburtsurkunde der Mutter bei Geburt eines dt. Kindes (Gelesen: 5.184 mal)
VolkerKR
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06.03.2014 um 10:21:47
 
Hallo,

meine Freundin ist Filipina und war bis Dezember 2013 als AuPair in Deutschland beschäftigt. Aufgrund einer Schwangerschaft (und vorher erledigten Vaterschaftsanerkennung + geteiltem Sorgerecht) wurde ihr eine Duldung bis zur Geburt erteilt.

Die Geburt unseres Sohnes war nun am Valentinstag (14.2). Nun haben wir völlig unerwartet Probleme mit ihrer Geburtsurkunde. Das Standesamt möchte eine Urkundenüberprüfung durchführen... Diese zieht sich ja erfahrungsgemäß bei den Philippinen über Monate hin und kostet auch noch 240€.

Ohne die erfolgte Überprüfung gibts keine Geburtsurkunde für unseren Sohn. Damit kein Kindergeld und vor allem keine Aufenthaltsgenehmigung für sie sondern nur eine verlängerte Duldung. Mit Duldung gibts auch kein Elterngeld, und wir sind finanziell sehr sehr eng dran...
Ob ich meinen Sohn jetzt ohne Geburtsurkunde bei mir krankenversichert bekomme ist das nächste Problem.
Und meine Freundin ist seit Dezember nicht mehr krankenversichert, die AuPairVersicherung hat eine Verlängerung verweigert wegen Schwangerschaft. Die Geburt haben wir nun schon ohne Krankenversicherung durch.

Der Alptraum muss doch mal ein Ende haben... Die Botschaft in Manila hat doch schon die Geburtsurkunde etc. geprüft, als das AuPair-Visum erstellt wurde, warum denn noch mal?

Kann ich da irgendwas machen? Bin echt verzweifelt.

Vielen Dank im Voraus,

Volker
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dreamer82
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.03.2014 um 10:44:12
 
Hallo Volker,

wenn die Geburtsurkunde wirklich bereits bei der Visumserteilung durch die deutsche Botschaft überprüft wurde dann müsste das Ergebnis der Prüfung auch der ABH und der deutschen Botschaft in Manila vorliegen.
Dann wäre es das einfachste wenn Du das Standesamt bittest bei der ABH nachzufragen oder einfach mal direkt mit der Sachbearbeiterin dort sprichst.

Ob die Ausstellung der Geburtsurkunde wirklich verweigert werden kann weiss ich leider auch nicht - hier werden sich sicherlich noch einige der Experten hier melden...


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Aras
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Antwort #2 - 06.03.2014 um 10:51:29
 
VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Aufgrund einer Schwangerschaft (und vorher erledigten Vaterschaftsanerkennung + geteiltem Sorgerecht) wurde ihr eine Duldung bis zur Geburt erteilt. 


Wieso eine Duldung und keine Fiktionsbescheinigung? Habt ihr nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt?

VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Ohne die erfolgte Überprüfung gibts keine Geburtsurkunde für unseren Sohn.


Die Identität der Mutter ist nicht geklärt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ausstellung der Geburtsurkunde verweigert werden kann. Das Standesamt muss eine Geburtsurkunde mit den Daten ihres Aufenthaltstitels ausstellen und als Bemerkung eintragen, dass die Identität der Mutter nicht geklärt ist.

BayObLG, Beschluß vom 9. 11. 2004 - 1Z BR 79/04

Zitat:
Im vorliegenden Fall wäre deshalb der Bet. zu 1 als Vater nach § 21 I Nr. 1 PStG in den Geburtseintrag aufzunehmen gewesen, da sein Vaterschaftsanerkenntnis zum Zeitpunkt der Eintragung der Geburt bereits vorlag. Der Eintrag ist deshalb entsprechend zu berichtigen (§ 47 PStG). Bei der Beischreibung des Randvermerks sind die in der Geburtsanzeige angegebenen, der Aufenthaltsgestattung entsprechenden Personalien zu Grunde zu legen; der Umstand, dass sie nicht nachgewiesen sind, ist durch einen Zusatz kenntlich zu machen. Die Formulierung dieses Zusatzes im Einzelfall bleibt dem Standesbeamten vorbehalten.


VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Damit kein Kindergeld und vor allem keine Aufenthaltsgenehmigung für sie sondern nur eine verlängerte Duldung. 


Das Kind ist doch dein Kind. Das Kind ist deutsch. Das zu verweigern ist schon krass.

VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Mit Duldung gibts auch kein Elterngeld, und wir sind finanziell sehr sehr eng dran...

Beantrage doch bitte trotzdem das Elterngeld, damit zu bei etwaiger Amtsverfehlung des Standesbeamten den Schaden vor Gericht geltend machen kannst.

VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Ob ich meinen Sohn jetzt ohne Geburtsurkunde bei mir krankenversichert bekomme ist das nächste Problem.


Dein Sohn ist familienversichert, sofern du Stammversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung war.

VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Und meine Freundin ist seit Dezember nicht mehr krankenversichert, die AuPairVersicherung hat eine Verlängerung verweigert wegen Schwangerschaft. Die Geburt haben wir nun schon ohne Krankenversicherung durch.


Nunja, AuPair-Versicherung muss zumindest für alle Kosten der Schwangerschaft bis zum Ende des Versicherungszeitraums tragen. Die Verlängerung der Versicherung zu verweigern ist imho ihr gutes Recht.

Deine Freundin hätte nach dem Erhalt der Duldung beim Sozialamt entsprechende Leistungen nach SGB VII beantragen sollen. Aber ist wohl schon zu spät.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #3 - 06.03.2014 um 11:04:12
 
Sind denn alle Leistungen schriftlich beantragt und schriftlich abgelehnt worden? Oder hast Du nur darüber gesprochen?
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VolkerKR
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Antwort #4 - 06.03.2014 um 11:24:13
 
Wir haben nur mit der Ausländerbehörde drüber gesprochen, die haben nur eine Duldung in Aussicht gestellt und wir hatten das dann so hingenommen, weil wir da mit Krankenkassen gekämpft hatten, damit meine Freundin noch versichert wird.

Ich habe gerade eben nochmal mit denen gesprochen, und die Folgen der Verweigerung der Geburtsurkunde dargelegt und auch mit den Bemerkungen von Aras (danke!) begründet.

Zumindest habe ich nun doch recht schnell zu einem teilweisen Einlenken bekommen können Smiley

Aktueller Stand ist nun : Wir bekommen eine *vorläufige* Geburtsurkunde mit Bemerkung, dass noch eine Urkundenprüfung der Mutter aussteht.
Das heisst nun:

+ Geburtsurkunde meines Sohnes bekommen wir, halt nur eine vorläufige, aber besser als nichts
+ damit kommt der in meine Krankenversicherung (TKK, hab ich mit denen schon geklärt, denen reicht die vorläufige Urkunde)
+ Die Kindergeldkasse ist auch zufrieden mit der vorläufigen, auch das klappt Smiley

- Ausländerbehörde sieht da nach wie vor keinen Spielraum und will die Duldung immer häppchenweise verlängern. Erst hatten wir eine bis zum Geburtstermin, dann verlängert für die Mutterschutzfrist (8 Wochen), und dann "schauen wir mal".. meinen die
- Elterngeld gibts für meine Freundin nicht, weil Duldung dafür nicht reicht um eine langfristige Aufenthaltsabsicht zu begründen..

Vielen Dank schonmal, damit sind zumindest schonmal ein paar Probleme gelöst Smiley

@Aras -  Sozialamt
Ich hatte mit dem Sozialamt gesprochen, aber da ich schon per Vaterschaftserklärung als Vater des damals noch ungeborenen Kindes eingetragen war und wir zusammen wohnen, ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Und wir liegen damit noch knapp über dem Mindestsatz, damit gibts vom Amt nichts. Wir wollten ja gar kein Geld, nur eine Chance auf Krankenversicherung...

Sollten wir jetzt schriftlich die Aufenthaltserlaubnis beantragen und uns nicht von den Leuten mündlich abspeisen lassen?
Das gleiche mit dem Elterngeld?

Das prasselte heute morgen alles auf mich ein, sorry, hab da Panik bekommen und wusste nicht, was ich nun am besten tun soll.

Sie hat sich ja sogar gut integriert bisher, kam mit Deutsch A1 nach Deutschland, hat dann 5 Monate jeden Tag 4 Stunden Deutsch im Kurs gelernt. Aber das ist den Behörden ja egal.
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reinhard
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Antwort #5 - 06.03.2014 um 11:26:22
 
Ihr solltet alles immer zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich beantragen. Erst danach ist das "Reden" manchmal sinnvoll. Wenn Ihr Beratung braucht, sucht Euch eine Migrationsberatung (MBE) in der Nähe. Die ist unabhängig von den Behörden und kostenlos.

Stellt die Anträge auf AE, Kindergeld, KV-Mitgliedschaft und so weiter heute schriftlich, ohne Termin. Schreiben, unterschreiben, ab in den Briefkasten. Formulare müsst Ihr meistens ebenfalls ausfüllen, aber dann gilt alles rückwirkend ab heute oder ab dem 1.
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Antwort #6 - 06.03.2014 um 11:39:29
 
VolkerKR schrieb am 06.03.2014 um 10:21:47:
Das Standesamt möchte eine Urkundenüberprüfung durchführen... Diese zieht sich ja erfahrungsgemäß bei den Philippinen über Monate hin und kostet auch noch 240€.

Da es sich bei den Philippinen um einen Problemstaat mit unsicheren Urkundenwesen handelt, ist die vertrauensanwaltliche Überprüfung der Urkunden unabdingbar, da führt kein Weg daran vorbei.
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Antwort #7 - 06.03.2014 um 11:59:50
 
reinhard schrieb am 06.03.2014 um 11:26:22:
Schreiben, unterschreiben, ab in den Briefkasten. 


Ich würde es sogar so machen, dass ich alle Anträge doppelt schreibe und zu den "Informationsschaltern" der Ämter gehe und einen Antrag abgebe und das Duplikat mit einer Empfangsbestätigung mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen lasse.

Und lieber einen schludrigen Antrag, wo man die eindeutige Willenserklärung erkennt, als keinen Antrag abzugeben.

Also ganz eindeutig schreiben

Hiermit beantrage ich XY.

Bitte aufpassen dass auch die richtige Person die Anträge stellt. Also Hauptsächlich deine Frau. Falls du keinen "Fehler" machen möchtest, unterschreibt ihr beide die Anträge. Einer von den beiden "Antragsstellern" ist ja berechtigt.
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Antwort #8 - 12.03.2014 um 10:02:28
 
Hallo Smiley

Vielen Dank nochmal für die Hilfe, ich wollte euch kurz das Ergebnis des Ganzen mitteilen.

Nach intensiven Gesprächen mit der Leiterin des Standesamts und dem Leiter der Ausländerbehörde haben sich die beiden darauf verständigt, dass die Urkundenprüfung ein unangemessen hoher Aufwand für die Beurkundung der Geburt darstellt. Da die Prüfung nicht gesetzlich verpflichtend, sondern Ermessenssache ist, wurde nun darauf verzichtet Durchgedreht

Sollte ich dann doch mal heiraten, wird aber definitiv auf eine Prüfung bestanden, aber das ist ok.

Ich habe nun schon die Geburtsurkunde bekommen und die Aufgenthaltsgenehmigung wurde beantragt, dieser wird auch entsprochen Smiley

Zu guter Letzt.. Krankenversicherung für meine Freundin. Nach langem Suchen haben wir ein Angebot einer gesetzlichen Versicherung bekommen. Wenn sie die Beiträge seit Einreise (16 Monate * 150€ ca.) nachzahlt, wird sie dort aufgenommen. UND.. es werden alle noch offenen Rechnungen übernommen, also Geburt im Krankenhaus, Hebamme etc.
Damit kommen wir dann finanziell ca. auf +-0 raus, aber haben die Versicherung in der Tasche Smiley

Ende gut, alles gut Smiley

Vielen Dank nochmal!
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