Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehefrau aus Rußland (Gelesen: 3.397 mal)
Themen Beschreibung: Trennungsjahr/Visumverlängerung
zwilling
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefrau aus Rußland
16.02.2014 um 20:54:52
 
Hallo alle zusammen,

es geht um einen Freund von mir. Will ihn irgendwie ünterstutzen bei seinem Trennungsjahr. Folgende Situation:
- Im März 2011 heiratet er in Rußland eine Frau mit 11-jährigem Kind ( nicht adoptiert). Seit November/Dezember 2011 sind sie alle hier in Deutschland.Sie sind seit Januar 2014 offiziell im Trennungsjahr(also keine 3 Jahre zusammen als Ehepaar in D).Ihr Visum läuft im Juni ab,es folgt natürlich keine Verlängerung des AE durch meinen Freund. Laut seiner Frau braucht SIE ihn nicht menr und will hier alleine klar kommen.Also reine Ausnutzung von ihr !!! Die Frage ist, ob es für SIE und IHRE TOCHTER irgendwelche Chancen für die Verlängerung des AE gibt. Die Ausländerbehörde ist über Trennugsjahr informiert. Vielen Dank füreure Mühe und ausführliche Antworten !!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #1 - 16.02.2014 um 21:04:19
 
zwilling schrieb am 16.02.2014 um 20:54:52:
Die Frage ist, ob es für SIE und IHRE TOCHTER irgendwelche Chancen für die Verlängerung des AE gibt.


ja klar, sofern sie die entsprechenden einschlägigen Voraussetzungen für einen AT erfüllt, kann sie ihn beantragen und erhalten.
Bspl. wären Studium oder qualifizierte Arbeit
(ob sie die Voraussetzungen erfüllt, ist eine andere Frage ... dazu hast du keine infos gegeben ... sehr wahrscheinlich ist das aber nicht)

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
zwilling
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #2 - 16.02.2014 um 21:17:12
 
sie besucht gerade einen Deutschkurs ...in 1 oder 2 Monaten ist sie damit durch. Qualifikationen hier in D hat sie keine. Was ist eigentlich mit der Geschichte,dass man 3 Jahre zusammen sein muss,bevor sich einer AE selber holen kann/darf????

Änderung:
Bitte nutze die 15-minütige Änderungszeit. Ich füge dein
Folgeposting hier ein.

Das Trennungsjahr läuft erst im Januar 2015 ab...ihre AE läuft im Juni schon ab.Wie sieht es aus? Muss sie das Land verlassen ?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.02.2014 um 21:35:08 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #3 - 16.02.2014 um 21:23:31
 
Sie hat jetzt ja kein Visum, sondern eine AE mit einem klaren Zweck: Zusammenleben in der Ehe.
Sie selbst erfüllt diesen Zweck nicht mehr, also kann die ABH die AE auslaufen lassen oder auch vorzeitig kündigen.

Wenn sie dann hingeht und eine AE beantragt, muss sie den Antrag begründen. Eine AE nach § 31 (das Aufenthaltsgesetz findest Du hinter dem Knopf "Gesetze" oben auf dieser Seite) nennt als Voraussetzung, dass sie drei Jahre zusammengelebt haben muss oder der Mann ist gestorben oder es gibt einen Härtefall.

Wenn sie eine andere AE beantragt (§ 16 oder § 18), muss sie entsprechend diesen Zweck begründen.

Einfach so "ich will jetzt hier leben" ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Allerdings: Wie die ABH antworten wird, wenn sie dies oder das zur Begründung vorbringt, weiß ich nicht. Ich kenne weder sie noch ihre Begründung noch die ABH. Das wird man sehen oder auch nicht.
Sie könnte auch in eine andere Stadt verziehen, dann wirst Du es eventuell auch nicht erfahren, wie es ausgegangen ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lausi
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 120

Oberlausitz, Russia
Oberlausitz
Russia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #4 - 17.02.2014 um 06:33:48
 
zwilling schrieb am 16.02.2014 um 20:54:52:
...
es geht um einen Freund von mir. Will ihn irgendwie ünterstutzen bei seinem Trennungsjahr.

Die Trennung ist für ihn unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Noch-Ehefrau.
Wenn er sich scheiden lassen will, muss er einen Anwalt konsultieren und über diesen die Scheidung einreichen. Die ABH hat er ja bereits informiert.
Zum Aufenthalt wird die ABH mit der Noch-Ehefrau in Kontakt treten. Da wird er nicht beteiligt.
Im deutschen Scheidungsrecht wird die Frage nach der Schuld am Scheitern der Ehe nicht mehr gestellt, das gilt auch bei einem ausländischen Partner. Das Ausländerrecht ist kein Instrument zur Vermeidung von Unterhaltszahlungen o.ä.
Zum Seitenanfang
  

Habet sapere aude, incipe!
 
IP gespeichert
 
thomas182
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #5 - 17.02.2014 um 17:18:54
 
zwilling schrieb am 16.02.2014 um 21:17:12:
[/edit]
Das Trennungsjahr läuft erst im Januar 2015 ab...ihre AE läuft im Juni schon ab.  Muss sie das Land verlassen ?


Buchstabengetrau nach dem Gesetz:Ja
In der Praxis nach diesen Vorgaben: Nein
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #6 - 17.02.2014 um 17:29:58
 
Zitat:
In der Praxis nach diesen Vorgaben: Nein


Kannst du dies bitte belegen?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
thomas182
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #7 - 17.02.2014 um 17:53:54
 
Persönliche Unterlagen aus Akten oder dazu betreffenden Personen darf ich nicht veröffentlichen. Wollen wir bis Juni abwarten und User @zwilling bitten, dann die Entscheidung zu posten? Das wäre nett.

Ich sage nur: Ermessensspielraum. Menschlicher Faktor. Trennungsjahr Regelung (Option der Wiederversöhnung) u.s.w.

Nach 2 1/2 Jahren der Teilintegration wird kaum eine ABH die Frau mit ihrem Kind zurückschicken. Was mir bis dato unterkam in solchen Fällen, waren Duldungen auf je 3 Monate, bis dass die ausländischen Betroffenen wenigstens einen 450 Euro Job inne hatten. Vergiss nicht, die Frau hat bald ihren Integrationskurs beendet, auch das bewirkt sich positiv in der Abwägung. Hauptargument pro Aufenthalt wird das Kind sein.

Gruß Thomas




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #8 - 17.02.2014 um 20:43:16
 
Zitat:
Duldungen auf je 3 Monate, bis dass die ausländischen Betroffenen wenigstens einen 450 Euro Job inne hatten. Vergiss nicht, die Frau hat bald ihren Integrationskurs beendet, auch das bewirkt sich positiv in der Abwägung. Hauptargument pro Aufenthalt wird das Kind sein.


ja und ...
AE nach §31 kommt ja eigentlich nicht in Frage, da die Voraussetzungen 3 Jahre eheliche LG in D nicht gegeben ist. (abgesehen von einem Härtefall)

Nach welchem § soll sie eine AE dann bekommen, wenn kein dedizierter Zweck vorliegt?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
thomas182
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefrau aus Rußland
Antwort #9 - 17.02.2014 um 21:09:50
 
@erne

nach 25.4

So, hab den Text gefunden und kopiert

Einem nicht vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer kann für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema