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StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng (Gelesen: 840 mal)
CHMike
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Beiträge: 93
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng
05.02.2014 um 17:57:52
 
Liebe Forumsmitglieder,
Ich habe Fragen zur folgenden Konstellation:
  • Nigerianer lebte/studierte ueber zehn Jahre in D und erhielt Anfang der Siebziger die dt. StAng. Mitte Siebziger Rueckkehr nach Nigeria und dt. Pass verfiel dann zehn Jahre spaeter.Keine Rueckkehr nach D seither.

  • Kinder kamen zwischen 1982 und 2000 in Nigeria auf die Welt. Enkel zwischen 2008 und 2012.Es wurde bis dato nichts wegen der dt. StAng fuer sie unternommen. Sie haben alle ausschliesslich die nigerianische StAng.


Meine Fragen nun:
1. Haben die Kinder Anrecht auf die dt. StAng?
2. Die Enkel auch?
3. Falls ja, was ist genau zu tun?

Allerherzlichsten Dank Smiley

Chmike Smiley
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« Zuletzt geändert: 05.02.2014 um 18:07:54 von CHMike »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng
Antwort #1 - 05.02.2014 um 18:04:28
 
dürften sie haben, sofern sie ehelich geboren wurden und der Vater/Großvater die dt. Staatsangehörigkeit nicht etwa wegen Einbürgerung in Nigeria verloren hat.

Nachweis -> Festellungsverfahren in Form von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweisen beim Bundesverwaltungsamt (über zuständige AV). Wird in einem Land wie Nigeria sicher lange dauern.
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