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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1391619472 Beitrag begonnen von CHMike am 05.02.2014 um 17:57:52 |
Titel: StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng Beitrag von CHMike am 05.02.2014 um 17:57:52
Liebe Forumsmitglieder,
Ich habe Fragen zur folgenden Konstellation:
Meine Fragen nun: 1. Haben die Kinder Anrecht auf die dt. StAng? 2. Die Enkel auch? 3. Falls ja, was ist genau zu tun? Allerherzlichsten Dank :-) Chmike :) |
Titel: Re: StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng Beitrag von Bayraqiano am 05.02.2014 um 18:04:28
dürften sie haben, sofern sie ehelich geboren wurden und der Vater/Großvater die dt. Staatsangehörigkeit nicht etwa wegen Einbürgerung in Nigeria verloren hat.
Nachweis -> Festellungsverfahren in Form von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweisen beim Bundesverwaltungsamt (über zuständige AV). Wird in einem Land wie Nigeria sicher lange dauern. |
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