i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1391619472

Beitrag begonnen von CHMike am 05.02.2014 um 17:57:52

Titel: StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng
Beitrag von CHMike am 05.02.2014 um 17:57:52
Liebe Forumsmitglieder,
Ich habe Fragen zur folgenden Konstellation:
  • Nigerianer lebte/studierte ueber zehn Jahre in D und erhielt Anfang der Siebziger die dt. StAng. Mitte Siebziger Rueckkehr nach Nigeria und dt. Pass verfiel dann zehn Jahre spaeter.Keine Rueckkehr nach D seither.

  • Kinder kamen zwischen 1982 und 2000 in Nigeria auf die Welt. Enkel zwischen 2008 und 2012.Es wurde bis dato nichts wegen der dt. StAng fuer sie unternommen. Sie haben alle ausschliesslich die nigerianische StAng.


Meine Fragen nun:
1. Haben die Kinder Anrecht auf die dt. StAng?
2. Die Enkel auch?
3. Falls ja, was ist genau zu tun?

Allerherzlichsten Dank :-)

Chmike :)

Titel: Re: StAng f. Kinder v. Drittstaatler mit dt. StAng
Beitrag von Bayraqiano am 05.02.2014 um 18:04:28
dürften sie haben, sofern sie ehelich geboren wurden und der Vater/Großvater die dt. Staatsangehörigkeit nicht etwa wegen Einbürgerung in Nigeria verloren hat.

Nachweis -> Festellungsverfahren in Form von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweisen beim Bundesverwaltungsamt (über zuständige AV). Wird in einem Land wie Nigeria sicher lange dauern.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.