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staatsangehörigkeit für neugeborene (Gelesen: 38.563 mal)
Star17
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 30.04.2015 um 10:08:21
 
Hallo Aras,

Lesen Sie bitte die oben

Im Jahr 2013 war es nicht möglich, wie meine Tochter geboren, nachdem ich einbürgern ist.

Indischen und tunesische Konsulat abgelehnt zu ihrer Staatsangehörigkeit registrieren (Gründe, lesen Sie bitte oben).
sie bekam statenlos ausweiss letzes jahr für 1 Jahr Gültigkeit der bald abläuft und nicht verlangert.

wenn ich einen Termin gebeten für deutsche einbürgerung, sagten sie, sie können es nicht weil keine sie hat keine Nationalität.

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 30.04.2015 um 10:13:39
 
Star17 schrieb am 29.04.2015 um 23:50:26:
sagten sie, wie meine Tochter ist staatenlos, sie können nicht einbürgern 


Mal davon abgesehen, dass diese Aussage so gar keinen Sinn ergibt, geht es hier nicht um die Einbürgerung, sondern um die Feststellung dass Deine Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben hat. Der BayVGH hat mittlerweile entgegen der bay. Praxis entschieden, dass Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt gelten und somit auch in Deinem Fall die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt vorlagen (-> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1427038802/2).

Beantrage einfach unter Hinweis auf das Urteil des BayVGH einen Staatsangehörigkeitsausweis (NICHT Einbürgerung) für Dein Kind und warte das Ergebnis ab.
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Star17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 30.04.2015 um 14:44:39
 
Vielen Dank,

Ich kann gehen und dort direkt beantragen, ist dies ein Gericht oder?

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #48 - 30.04.2015 um 15:35:37
 
Für den Landkreis München gilt z.B. das hier. Dürfte im Rest von Bayern auch nicht viel anders sein:

https://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/ausla...
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Star17
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Antwort #49 - 04.05.2015 um 14:55:42
 
Hallo,

Ich habe einen Brief an München KVR geschrieben und das ist die Antwort...irgendwelche Ideen
.........................................................


Sehr geehrte Herr XXXX,

gegen das von Ihnen zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.02.2015 hat der Freistaat Bayern Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt die Weisungslage in Bayern unverändert. Nach der derzeit in Bayern geltenden Weisungslage sind die Studienzeiten nur als rechtmäßiger Aufenthalt anzusehen.
Aus diesem Grund hat Ihre Tochter nach der derzeit in Bayern geltenden Weisungslage nicht die deutsche Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 3 StAG erworben.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten



Vielen Dank
MFG
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Aras
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Antwort #50 - 04.05.2015 um 15:17:33
 
Na gut. Bis der BGH das entscheidet, könnte es bißchen dauern. Wäre ein kurzfristiger Umzug in ein liberales Bundesland möglich? Dann beantragst du dort den Staatsangehörigkeitsausweis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #51 - 04.05.2015 um 15:41:32
 
Ich meine natürlich das BVerwG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Star17
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Antwort #52 - 04.05.2015 um 16:34:13
 
Hi Aras,

Vielen Dank
Umzug ist nicht möglich momentan, wie mein arbeit ist hier..anderen Ideen..
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grisu1000
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Antwort #53 - 04.05.2015 um 20:11:59
 
Star17 schrieb am 04.05.2015 um 16:34:13:
Umzug ist nicht möglich momentan, wie mein arbeit ist hier..anderen Ideen.. 


Die Familie kann umziehen, nimmt den Hauptwohnsitz in einen anderen Bundesland. Du behälst deine Arbeit und dein jetziger Wohnsitz wird Zweitwohnsitz und damit Nebenwohnsitz. Damit würdest du wahrscheinlich zum Wochenendpendler. Damit bekommt deine Steuer dann ein anderes Bundesland, Bayern hat es wahrscheinlich nicht nötig.

Star17 schrieb am 04.05.2015 um 14:55:42:
Ich habe einen Brief an München KVR geschrieben


Das ist das richtige Amt, wenn du in der Stadt München wohnst. Wohnst du im Umland, also den Landkreis München ist das Landratsamt München zuständig.
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Bayraqiano
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Antwort #54 - 07.05.2015 um 11:17:20
 
Star17 schrieb am 04.05.2015 um 14:55:42:
...irgendwelche Ideen

Antrag trotzdem stellen - und Bitte nicht wieder ein Jahr Nichts tun und dann hier wieder auftauchen - und die Entscheidung des BVerwG abwarten (wird die Behörde auch machen). Dauer ca. 9 Monate.

Sonst einfach warten - und Antrag auf Verlängerung der AE stellen. Was will die ABH schon tun? Abschieben können sie das Kind ohnehin nicht. Wenn das BVerwG sich dem Urteil des BayVGH anschließt (würde mich wundern wenn nicht), ist das Kind dt. und der Drops gelutscht.
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Antwort #55 - 07.05.2015 um 13:53:30
 
Vielen Dank Bayraqiano...Ich mach dass
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Ralf
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Antwort #56 - 07.05.2015 um 23:36:18
 
Zitat:
(würde mich wundern wenn nicht)


Mich auch. Alles andere als eine erneute Klatsche
für Bayern (und damit meine ich jetzt mal nicht die
gleichnamige Fußballmannschaft) wäre doch eine
Riesenüberraschung. Wann hören die endlich auf
mit ihren manchmal seltsamen Rechtsauffassungen
und Sonderwegen?
Und wenn jetzt wieder ein Bayer daherkommt mit
dem Spruch, wonach dort die Uhren anders ticken,
dann sage ich: Wie Uhren zu ticken haben, steht
im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und
die Zeitbestimmung" (EinhZeitG), und auch das
ist Bundesrecht! Zwinkernd
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dim4ik
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Antwort #57 - 08.05.2015 um 09:07:39
 
Ralf schrieb am 07.05.2015 um 23:36:18:
Wie Uhren zu ticken haben, steht
im "Gesetz über die Einheiten im Messwesen und
die Zeitbestimmung" (EinhZeitG)

Hab gerade das Gesetz kurz überflogen. Naja, ich kann mir schon gut vorstellen, dass man in Bayern - angesichts der fehlenden Gesetzdefinition - Mitteleuropa als Freistaat Bayern auslegen und somit die bayerische Zeit als Etalon für den Rest des Bundes setzen könnte... Zwinkernd

Jetzt aber Schluß mit Offtopic Smiley
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Antwort #58 - 18.12.2015 um 22:02:36
 
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dim4ik
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Antwort #59 - 19.12.2015 um 23:19:51
 
Star17 schrieb am 18.12.2015 um 22:02:36:
weiß jemand - Entscheidung vom BVerwG?

Das BVerwG wird voraussichtlich Anfang 2016 über den entsprechenden Revisionsantrag entscheiden.
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