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vaterschaftsklage (Gelesen: 1.842 mal)
marmelade
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.01.2014 um 21:59:38
 
Hallo,

Kind drei Jahre. Mutter und Vater waren nie verheiratet. Vater nahm die Vaterschaft ohne Probleme an und steht in der Geburtsurkunde.

Ex Partner kommt, war kurz vorher mit der Frau liiert als sie schwanger wurde.

Er bildet sich jetzt ein. Das Kind hat mit ihm Ähnlichkeit.

Kann er das einklagen? Obwohl Mutter und Vater wissen das er es nicht ist.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.01.2014 um 22:08:01
 
Der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Voraussetzung für eine Anfechtung ist hier aber, dass der Anfechtende der leibliche Vater ist und keine sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht) könnte gemäß § 1600 BGB die (jetzt bestehende) Vaterschaft anfechten.

Eine DNA-Analyse dürfte dann eine Klärung bringen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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marmelade
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.01.2014 um 22:21:45
 
Also es kann so zusagen ein fremder eiden staatlich behaupten ich habe z.b. insSeptember 2010 Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt ich glaube das ist mein Kind.

Und dann kann er es gerichtlich einklagen?

Auch wenn die eingetragenen Eltern beide Sorgerecht haben sagen nein das stimmt nicht
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grisu1000
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Antwort #3 - 23.01.2014 um 22:45:16
 
marmelade schrieb am 23.01.2014 um 22:21:45:
Und dann kann er es gerichtlich einklagen?

Auch wenn die eingetragenen Eltern beide Sorgerecht haben sagen nein das stimmt nicht 


Wichtig ist die sozial familäre Beziehung. Heißt lebt er mit Mutter und Kind zusammen, kann keine Anfechtung stattfinden. Leben sie getrennt, muss der Vater entsprechend die Elternrolle wahrnehmen.

Das Sorgerecht alleine reicht IMHO nicht, es muss auch nachhaltig ausgeübt werden.

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marmelade
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.01.2014 um 22:55:02
 
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Der Vater der eingetragen ist und das Sorgerecht hat der will nicht klagen. Er ist sich 100% sicher das es sein Kind ist.

Die Mutter ist sich auch 100% sicher.

Vater lebt nicht bei Kind und Mutter,  hat aber regelmäßigen Kontakt.

Der ex Freund sozusagen meint es ist aber sein kind, weil er der Meinung ist das Kind sehe ihm Ähnlich obwohl er es nur paar mal auf der Strasse gesehen hat.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.01.2014 um 10:35:20
 
marmelade schrieb am 23.01.2014 um 22:55:02:
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.


Nein ihr redet über das Gleiche.

Der der behauptet dass er der Vater sei, kann nur die Vaterschaft anfechten wenn er biologisch der Vater ist und wenn der jetzige rechtliche Vater keine familiäre Beziehung mit dem Kind hat.

Da aber  nach deiner Aussage der jetzige rechtliche Vater mit dem Kind in einer sozio-familiären Beziehung steht, also aktiv die Vaterrolle übernimmt, ist es nicht möglich für den vermeintlichen biologischen Vater die Vaterschaft anzufechten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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marmelade
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Antwort #6 - 24.01.2014 um 10:52:16
 
OK danke jetzt habe ich es verstanden. Laut lachend
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