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Pflichtbeitragszeiten Ehegatte (Gelesen: 1.955 mal)
Athena
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Weiler-Simmerberg, Bayern, Germany
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15.01.2014 um 11:55:33
 
Hallo Miteinander,

ich möchte als EU-Ausländerin die deutsche Staatsbürgerschaft mit meinen Kinder beantragen. Da ich aber gerade meine Elternzeit genieße, muss mein Unterhalt dementsprechend von meinem Mann gesichert werden. Ich erfülle meiner Ansicht nach alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung. (8 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt, min. 60 monate Pflichtbeitragszeiten, keine Staftaten, Einbürgerungstest, Sprachnachweise, etc.)
Meine Frage wäre nun, ob mein Mann, im Bezug auf die Pflichtbeitragszeiten auch was nachweisen soll, ohne dass er miteingebürgert wird? Er arbeitet nämlich seit Jahren als Grenzgänger in Österreich, natürlich mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Wir sind optimistisch, unsere Sachbearbeiterin ist sehr nett und hat alles ausführlich erklärt, möchte ich daher bis in die kleinste Details alles richtig auffassen und erbringen.
Ich freue mich auf Eure Antworten und verbleibe bis dahin

mit besten Grüßen
Athena Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 15.01.2014 um 12:06:27 von Athena »  
 
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Antwort #1 - 15.01.2014 um 11:57:41
 
Für die Anspruchseinbürgerung ist keine Alterssicherung nötig. Somit ist der Nachweis der 60 Beiträge zur Rentenversicherung nicht nötig und somit stellt sich die Frage nicht Zwinkernd.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.01.2014 um 11:58:02
 
Rentenbeiträge sind für eine Einbürgerung nach § 10 StAG gundsätzlich irrelvant. Für Baden-Würrtemberg, wo der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein muss, reicht es aber, wenn einer der beiden Ehegatten 60 Monatsbeiträge nachweist.
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Athena
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Antwort #3 - 15.01.2014 um 12:02:34
 
Danke für die schnelle Antworten.
Ist schon klar, dass die Versicherungszeiten bei einer Anspruchseinbürgerung irrelevant sind, in der Checkliste steht aber, dass wir beide unsere Versicherungsverläufe einreichen müssen um nachzuweisen, dass die Alterssicherung vor allem für mich gesorgt ist. Daher frage ich, um alles richtig zu verstehen. Smiley
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Antwort #4 - 15.01.2014 um 12:10:11
 
Beziehst du dich auf die Checkliste aus NRW?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=16922

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 15.01.2014 um 12:11:41
 
Nein, auf der Checkliste, die wir von unseren Sachbearbeiterin erhalten haben. Sie hat extra reingeschrieben, "Versicherungsverlauf auch von Ehegatte"
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Athena
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Antwort #6 - 15.01.2014 um 19:17:28
 
ich habe nun am Nachmittag vergessen: Vielen Dank für Eure Antworten.

Meiner Meinung nach, wenn die Versicherungszeiten meinerseits die Anforderungen erfüllen, spielt wahrscheinlich keine Rolle, dass mein Mann nur wenige Anzahl von Beitragszeiten zurückgelegt hat.
Ich lege alle benötigte Unterlagen bei, die Versicherungsverläufe jeweils aus Österreich und Deutschland liegen uns sowieso schon vor.
Die bisherige Erfahrungen rund um Beratung und das Verfahren haben mir einen sehr guten Eindruck gemacht. Hoffentlich wird  diese Tendenz gleichbleibend. Ich bin mal gespannt.

Also vielen Dank nochmals. Zwinkernd


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