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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
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Beitrag begonnen von Athena am 15.01.2014 um 11:55:33

Titel: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Athena am 15.01.2014 um 11:55:33
Hallo Miteinander,

ich möchte als EU-Ausländerin die deutsche Staatsbürgerschaft mit meinen Kinder beantragen. Da ich aber gerade meine Elternzeit genieße, muss mein Unterhalt dementsprechend von meinem Mann gesichert werden. Ich erfülle meiner Ansicht nach alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung. (8 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt, min. 60 monate Pflichtbeitragszeiten, keine Staftaten, Einbürgerungstest, Sprachnachweise, etc.)
Meine Frage wäre nun, ob mein Mann, im Bezug auf die Pflichtbeitragszeiten auch was nachweisen soll, ohne dass er miteingebürgert wird? Er arbeitet nämlich seit Jahren als Grenzgänger in Österreich, natürlich mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Wir sind optimistisch, unsere Sachbearbeiterin ist sehr nett und hat alles ausführlich erklärt, möchte ich daher bis in die kleinste Details alles richtig auffassen und erbringen.
Ich freue mich auf Eure Antworten und verbleibe bis dahin

mit besten Grüßen
Athena ;)

Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Aras am 15.01.2014 um 11:57:41
Für die Anspruchseinbürgerung ist keine Alterssicherung nötig. Somit ist der Nachweis der 60 Beiträge zur Rentenversicherung nicht nötig und somit stellt sich die Frage nicht ;).

Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Bayraqiano am 15.01.2014 um 11:58:02
Rentenbeiträge sind für eine Einbürgerung nach § 10 StAG gundsätzlich irrelvant. Für Baden-Würrtemberg, wo der Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein muss, reicht es aber, wenn einer der beiden Ehegatten 60 Monatsbeiträge nachweist.

Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Athena am 15.01.2014 um 12:02:34
Danke für die schnelle Antworten.
Ist schon klar, dass die Versicherungszeiten bei einer Anspruchseinbürgerung irrelevant sind, in der Checkliste steht aber, dass wir beide unsere Versicherungsverläufe einreichen müssen um nachzuweisen, dass die Alterssicherung vor allem für mich gesorgt ist. Daher frage ich, um alles richtig zu verstehen. :)

Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Aras am 15.01.2014 um 12:10:11
Beziehst du dich auf die Checkliste aus NRW?

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=16922


Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Athena am 15.01.2014 um 12:11:41
Nein, auf der Checkliste, die wir von unseren Sachbearbeiterin erhalten haben. Sie hat extra reingeschrieben, "Versicherungsverlauf auch von Ehegatte"

Titel: Re: Pflichtbeitragszeiten Ehegatte
Beitrag von Athena am 15.01.2014 um 19:17:28
ich habe nun am Nachmittag vergessen: Vielen Dank für Eure Antworten.

Meiner Meinung nach, wenn die Versicherungszeiten meinerseits die Anforderungen erfüllen, spielt wahrscheinlich keine Rolle, dass mein Mann nur wenige Anzahl von Beitragszeiten zurückgelegt hat.
Ich lege alle benötigte Unterlagen bei, die Versicherungsverläufe jeweils aus Österreich und Deutschland liegen uns sowieso schon vor.
Die bisherige Erfahrungen rund um Beratung und das Verfahren haben mir einen sehr guten Eindruck gemacht. Hoffentlich wird  diese Tendenz gleichbleibend. Ich bin mal gespannt.

Also vielen Dank nochmals. ;)



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