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Einreise nach Deutschland zwecks Operation! (Gelesen: 3.608 mal)
Themen Beschreibung: kann ein 15-jähriges ukrainische Mädchen alleine einreisen?
lupoeika
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14.01.2014 um 20:07:05
 
Hallo liebe Leute!

Mir wurde hier in diesem Forum schon sehr viel geholfen und ich hoffe, ihr könnt mir auch dieses Mal mit Rat und Informationen zur Seite stehen.

Leute aus Deutschland unterstützen seit mehreren Jahren ein Mädchen aus der Ukraine. Bei dem Versuch ihren Bruder aus den Flammen ihres Elternhauses zu retten, hatte sie sich selbst schwerste Verbrennung zugezogen. Deswegen war sie in den letzten Jahren öfter in Deutschland um sich operieren zu lassen. Jetzt ist sie 15 Jahre alt und weitere Operationen stehen an, welche auch in Deutschland durchgeführt werden sollen. Frage ist nun, ob das Mädchen alleine nach Deutschland ein- und auch wieder ausreisen darf!

Wie sind da aktuell die Bestimmungen!?

Würde mich über jegliche Informationen sehr freuen!

lupo!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.01.2014 um 20:40:28
 
lupoeika schrieb am 14.01.2014 um 20:07:05:
Frage ist nun, ob das Mädchen alleine nach Deutschland ein- und auch wieder ausreisen darf!

Warum nicht ?
Wenn sie über die notwendigen Genehmigungen (Visa) verfügt.
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lupoeika
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Antwort #2 - 14.01.2014 um 21:11:51
 
Vielen Dank für die Antwort!

Bisbt du dir ganz sicher, dass es keine Probleme mit dem Alter geben wird?

beste Grüße.

Lupo!

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Saxonicus
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Antwort #3 - 14.01.2014 um 22:15:30
 
Bei meinen Flügen habe ich schon oft alleinreisende Kinder erlebt, die wesentlich jünger als 15 Jahre waren.
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nixwissen
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Antwort #4 - 15.01.2014 um 00:10:00
 
Hi,

zumindest aus D verlässt kein Minderjähriger ohne Erlaubnis der Eltern das Land per Flieger. (Selbst Zeuge gewesen, zwei 17-Jährige Mädels auf dem Weg in den USA-Urlaub fast gescheitert).
Keine Ahnung, wie da in der Ukraine mit umgegangen wird.
Fragen bei:
- Fluggesellschaft
- Bundespolizei, wie das bei Ein- und Ausreise in D aussieht
- Das Äquivalent zur BuPo in der Ukraine

So einfach nur mit Visum wird es vermutlich nicht gehen.

Gruß,
Norbert
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Petersburger
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Antwort #5 - 15.01.2014 um 09:19:40
 
Ausreise aus UKR --> ukrainisches Recht. Ggf. dort nachfragen.
Falls (!) das analog zu RUS läuft, dann ist bei der selbständigen, unbegleiteten Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

Einreise nach D - Visum ist ausreichend.
Visa werden von deutschen AV nicht ohne Wissen oder gar gegen den Willen der Sorgeberechtigten ausgestellt.
Im Zweifel würde ein landessprachliches Dokument ohnehin nicht viel bringen ...


nixwissen schrieb am 15.01.2014 um 00:10:00:
So einfach nur mit Visum wird es vermutlich nicht gehen.

Vermutungen hat der Fragende in diesem Forum auch meist - sie allein helfen aber niemandem weiter.

Daher sind solche Beiträge nicht die hilfreichsten.
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Antwort #6 - 15.01.2014 um 20:12:37
 
Lieber "Petersburger"!

Was Du schreibst ist sicherlich richtig.
Allerdings ist die Aussage "Visa werden von den deutschen AV nicht ohne Wissen oder gar gegen den Willen der Sorgeberechtigten ausgestellt" ausserordentlich fragwürdig.

Ich kenne Dutzende Fälle (und zwar in Russland!), wo das FZF-Visum für Kinder des Ehegatten eines Deutschen ausgestellt wurde, ohne dass die Sorgeberechtigung überhaupt geprüft wurde. Dazu müssten sich die deutschen AV nämlich jeweils das Scheidungsurteil o.ä. angesehen haben, um überhaupt festzustellen, wie bei der Scheidung das Sorgerecht geregelt wurde. Der Regelfall ist in Russland das gemeinsame Sorgerecht der Geschiedenen. Insofern müsste regelmässig das Einverständnis des Vaters eingeholt werden, was wie gesagt, in Dutzenden mir bekannter Fälle eben (glücklicherweise für die Betroffenen!!!) nicht geschehen ist.

Bevor Du also die deutschen AV als den güldenen Hort der Legalität hinstellst, betrachte doch bitte die geübte Praxis.
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nixwissen
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Antwort #7 - 15.01.2014 um 20:55:43
 
Hallo Petersburger,

lies Dir den ersten Satz Deines Posting nochmal durch und dann denke nochmal über Deine (nicht vollkommen unberechtigte) Kritik an meinem von Dir zitierten Satz nach.

Ich schätze Deine Fachkompetenz und vor allem die direkten Erfahrungen sehr aber das war jetzt nix.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 15.01.2014 um 22:04:22
 
Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:
ohne dass die Sorgeberechtigung überhaupt geprüft wurde.

Das ist eine unbewiesene Behauptung.

Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:
Dazu müssten sich die deutschen AV nämlich jeweils das Scheidungsurteil o.ä. angesehen haben, um überhaupt festzustellen, wie bei der Scheidung das Sorgerecht geregelt wurde.

Unnötig, das ist auch ohne Einsicht bekannt.

Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:
Der Regelfall ist in Russland das gemeinsame Sorgerecht der Geschiedenen.

Das ist der 100%-Fall, weil:
1. das Sorgerecht im deutschen Sinne in RUS gar nicht existiert und mithin nicht geregelt werden kann und
2. eine Scheidung allein keinen Entzug aller (!) Elternrechte des Vaters oder der Mutter begründet.

Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:
Insofern müsste regelmässig das Einverständnis des Vaters eingeholt werden, was wie gesagt, in Dutzenden mir bekannter Fälle eben (glücklicherweise für die Betroffenen!!!) nicht geschehen ist.

Auf welcher Grundlage das erfolgt ist und was ggf. in diesem Zusammenhang von dem Deutschverheirateten Elternteil vorgetragen wurde, wird nur durch Einsicht in die Vorgänge festzustellen sein.

Die Behauptungen, die (i.d.R.) Mütter regelmäßig vortragen um zu belegen, daß keine Einverständniserklärung des Kindesvaters erforderlich sei oder nicht beschafft werden könne, sind teilweise sehr phantasievoll.


Jedenfalls sind die von Dir beobachteten und hier vorgetragenen Ergebnisse kein Anlaß, die Legalität der getroffenen Entscheidung pauschal anzuzweifeln.


@Norbert
nixwissen schrieb am 15.01.2014 um 00:10:00:
- Bundespolizei, wie das bei Ein- und Ausreise in D aussieht

... steht zwei Zeilen vor
nixwissen schrieb am 15.01.2014 um 00:10:00:
So einfach nur mit Visum wird es vermutlich nicht gehen.

in einer Aufzählung ...
Ich hätte das zumindest anders strukturiert.  Zwinkernd
Aber es gibt nicht sehr glückliche bzw. sehr klare Formulierungen passieren ... auch mir und auch in diesem Forum.  Augenrollen
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Antwort #9 - 16.01.2014 um 15:21:34
 
Viiieeeelen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Beste Grüße!

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