Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:ohne dass die Sorgeberechtigung überhaupt geprüft wurde.
Das ist eine unbewiesene Behauptung.
Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:Dazu müssten sich die deutschen
AV nämlich jeweils das Scheidungsurteil o.ä. angesehen haben, um überhaupt festzustellen, wie bei der Scheidung das Sorgerecht geregelt wurde.
Unnötig, das ist auch ohne Einsicht bekannt.
Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37:Der Regelfall ist in Russland das gemeinsame Sorgerecht der Geschiedenen.
Das ist der 100%-Fall, weil:
1. das Sorgerecht im deutschen Sinne in RUS gar nicht existiert und mithin nicht geregelt werden kann und
2. eine Scheidung allein keinen Entzug aller (!) Elternrechte des Vaters oder der Mutter begründet.
Sowieso schrieb am 15.01.2014 um 20:12:37: Insofern müsste regelmässig das Einverständnis des Vaters eingeholt werden, was wie gesagt, in Dutzenden mir bekannter Fälle eben (glücklicherweise für die Betroffenen!!!) nicht geschehen ist.
Auf welcher Grundlage das erfolgt ist und was ggf. in diesem Zusammenhang von dem Deutschverheirateten Elternteil vorgetragen wurde, wird nur durch Einsicht in die Vorgänge festzustellen sein.
Die Behauptungen, die (i.d.R.) Mütter regelmäßig vortragen um zu belegen, daß keine Einverständniserklärung des Kindesvaters erforderlich sei oder nicht beschafft werden könne, sind teilweise sehr phantasievoll.
Jedenfalls sind die von Dir beobachteten und hier vorgetragenen Ergebnisse kein Anlaß, die Legalität der getroffenen Entscheidung pauschal anzuzweifeln.
@Norbert
nixwissen schrieb am 15.01.2014 um 00:10:00:- Bundespolizei, wie das bei Ein- und Ausreise in D aussieht
... steht zwei Zeilen vor
nixwissen schrieb am 15.01.2014 um 00:10:00:So einfach nur mit Visum wird es vermutlich nicht gehen.
in einer Aufzählung ...
Ich hätte das zumindest anders strukturiert.
Aber es gibt nicht sehr glückliche bzw. sehr klare Formulierungen passieren ... auch mir und auch in diesem Forum.