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Sorgerecht abgegeben nun in der Duldung (Gelesen: 1.817 mal)
Pebbles0001
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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09.01.2014 um 11:17:35
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe:

ich bin seit 3 Monaten mit einem Brasilianer befreundet (und ja - auch verknallt). Er lebt seit 5 Jahren hier und war vorher mit einer Deutschen verheiratet mit der er auch eine Tochter hat. Mittlerweile sind sie geschieden und er hat damals von deinem Anwalt den Rat bekommen, das Sorgerecht seiner Ex-Frau zu übertragen, da diese ins Ausland wollte. Mit dem Hintergerund, seine Tochter trotzdem zu sehen aber keinem Steine in den Weg zu legen (auch auf Anraten seines in meinen Augen sehr fragwürdigen Anwalts) hat er den größten Fehler seinen Lebens gemacht. Er hat das Sorgerecht freiwillig abgegeben und was ihm nicht bewusst war - demnach auch seinen Aufenthlaltstitel. Er war zu dem Zeitpunkt der deutschen Anwaltssprache nicht wirklich gewachsen (was auch nicht werwunderlich ist). Seitdem befindet er sich in der Duldung. Er war anschliessend mit einer Frau zusammen mit der er dann auch später zusammen gezogen ist. Der neue Anwalt geht bis dato davon aus, dass die beiden heiraten werden (dies liegt beim Antrag der Härtefallkommission auch so vor). Tja, wie das Leben nunmal so spielt hat er sich nun von ihr getrennt und wohnt vorübergehend bei seinem Bruder (der aus Portugal u.a. seinetwegen nach Deutschland gezogen ist). Der Anwalt sagt, dass die Chancen für ihn 50:50 stehen oder schlechter, wenn er nicht heiratet. Er will aber nicht wegen eines Titels heiraten. Er lebt seit 5 Jahren hier, arbeitet, war noch nie arbeitslos, spricht deutsch, ist nicht straffällig etc... Zumal er, wenn er ausreisen muss, seine Tochter wohl nie wieder sehen wird (er hat sie eh schon 1 Jahr nicht mehr gesehen, da die Mutter ins Ausland verzogen ist und keine Adresse hinterlassen hat). Er versucht sie zu suchen, aber die Chancen sind relativ schlecht und darunter leidet er wirklich sehr!!! Er ist ziemlich arg getäuscht worden und hat dazu noch diese riesen Probleme. Griesgrämig

Weiß einer, was man tun kann? Das Sorgerecht wieder beantragen wird wohl eher schwierig werden (dazu muss man wissen wo sie sich aufhält Portugal? Holland?). Aber er hat ja schließlich Umgangsrecht und die Kindsmutter verwährt ihm das! Nur für mich ist es einfach zu früh um über Heirat nachzudenken... Gibt es Möglichkeiten eine Duldung zu verlängern) z.b. durch den Antrag beim Familiengericht in Portugal (vorausgesetzt sie hält sich dort auf)? Müsste er ausreisen, wenn ein Gerichtsverfahren noch offen wäre? z.b. wenn er das Familiengericht aufsucht? Ich wäre für Ratschläge sehr dankbar! Smiley

LG Pebbles0001 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.01.2014 um 11:25:30
 
sieht schlecht aus.

Eine weitere AE § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erfordert eine tatsächlich gelebte Beziehung zu seinem Kind, die existiert nicht -> kein Aufenthalt.

Hat die Ehe mit der dt. Frau drei Jahre bis zur Trennung (nicht Scheidung!) gehalten kämte evtl. eigenständiges Aufenthaltsrecht § 31 AufenthG in Frage, sonst ist auch hier nichts zu holen.

Die Duldung wird nicht ewig verlängert, er ist ausreisepflichtig. Kommt er der Pflicht nicht nach wird er abgeschoben.
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Pebbles0001
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 09.01.2014 um 12:04:04
 
also kommt tatsächlich nur heiraten oder Kind in Frage??  Schockiert/Erstaunt
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