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Deutsche Botschaft Teheran Termin (Gelesen: 3.295 mal)
JungerGoethe
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02.12.2013 um 17:02:03
 
Hi,

vielleicht kann einer von euch mir ja weitehelfen.

Ich hatte in einem anderen Post schon gefragt gehabt, irgendwie ist es untergegangen.
Ich hatte für meine Verlobte usprünglich einen Termin mit dem Aufenthaltszweck Eheschließung gebucht,. Mittlerweile haben wir uns aus verschiedenen Gründen entschieden, doch einen Antrag zur Familienzusammenführung abzugeben.
Weiß jemand von euch, ob das möglich ist, an dem schon gebuchten Termin ein Antrag zur Familienzusammenführung und nicht wie urspründlich angegeben zur Eheschließung abzugeben?

Danke im Voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 02.12.2013 um 17:18:34
 
Nein.

Das Visum zur Eheschließung ist nur möglich, wenn diese fertig vorbereitet ist, also alle Dokumente eingereicht und geprüft sind. Da braucht Ihr noch ein paar Monate.

Das Visum zur Familienzusammenführung ist erst möglich, nachdem Ihr geheiratet habt und die Ehe und alle Papier hier geprüft worden sind – das dauert erheblich länger mit unsicherem Ausgang. Du hattest es ja im anderen Thema beschrieben, das klang eher so, dass Ihr Euch zwei Jahre lang bemühen wollt, aber eventuell am Ende scheitert.

In Deinem anderen Thema hatten Dir alle geraten, auf jeden Fall in Deutschland zu heiraten.
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JungerGoethe
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Antwort #2 - 02.12.2013 um 17:35:41
 
Das stimmt tatsächlich. Das Prozedere bei der Eheschließung beginnt in Deutschalnd beim Standesamt und den Vorbereitungen samt Urkunndenüberprüfug in Afghanistan. Die Heirat im Iran geht schnell. Ich bin deutscher Staatsbürger, bisher dachte ich, dass bei der familienzusammenführung das Recht eher auf meiner Seite wäre als bei der Beantragung eines Visas zur Eheschließung.
Zur Wirksamkeit der Eheschließung eines Deutsch-Afghanen und einer Afghanin in einem Drittstaat hab ich übrigens folgendes Urteil des OLG Frankfurt vom mai diesen Jahres gefunden, zumal meine Ausländerbehörde mir sagte, dass diese Ehen möglich sind sofern die Ehe in Afghanistan registriert ist.

http://openjur.de/u/638343.html

Mir geht es in meiner Frage auch darum, ob ich an dem gebuchten Termin in meinem Fall mein Antrag abgeben kann, auch wenn der Aufenthaltszweck des Visums von Eheschließung zu Familienzusammenführung sich geändert hätte. Der Bürgerservice des AA sah übrigens kein Problem dabei, konnte aber mit letzter Sicherheit es auch nicht sagen.
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Bayraqiano
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Antwort #3 - 02.12.2013 um 18:04:38
 
Dir sollte bewusst sein, dass das mind. 1 Jahr dauern wird bis überhaupt ein Visum ausgestellt wird. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der unvollständige Antrag ohne registrierte Ehe überhaupt nicht angenommen wird (ob das so OK ist oder nicht muss man hier nicht diskutieren).
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JungerGoethe
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Antwort #4 - 02.12.2013 um 18:11:10
 
Nein, seltsverständlich müsste der Antrag abgegeben werden, nachdem die Ehe in  Afghanistan registriert ist. Meine Frage, wäre jetzt aber, wie du auf 1 Jahr kommst. Die Auländerbehörde in unserem Kreis meinte bei meinem letzten Besuch, dass ähnliche Visaanträge wie bei mir mit ähnlicher Konstellation im Iran 4-6 Monate gedauert hat, bei allen Fällen, die sie bearbeitet hat.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.12.2013 um 18:16:11
 
das scheint mir unrealistisch zu sein. Die Urkundenüberprüfung dauert schon in Kabul ca. 6 Monate, in anderen Provinzen noch länger. Dazu noch die Zeit, bis die Ehe in Afghanistan registriert wird. Rechne mal mit einem Jahr.

JungerGoethe schrieb am 02.12.2013 um 18:11:10:
Nein, seltsverständlich müsste der Antrag abgegeben werden, nachdem die Ehe in  Afghanistan registriert ist. 

Wann ist der Termin überhaupt? Und wann gedenkt ihr, im Iran zu heiraten? Und wann glaubst Du, wird die Ehe in Afghanistan registriert sein?
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JungerGoethe
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Antwort #6 - 02.12.2013 um 18:24:18
 
Nun die Registrierung in Afghanistan dauert nicht länger als eine Woche-genauer zwischen 4-9 Tagen. Wie lange die Urkundenüberprüfung dauert, ist tatsächlich der entscheidende Faktor, zumal alle Stellen ob OLG, Standesamt oder Ausländerbehörde mir einen unterschiedlichen Zeitraum für die Urkundenüberprüfung genannt hat. OLG 4-5 Monate . Standesamt gar 8 Wochen beim letzten Fall; nun ändert das alles nichts. Mit einem Zeitraum von 6-9 Monaten rechne ich selbst auch.

*

Der Termin ist in 4 Wochen. Ich fliege in wenigen Tagen. Die Eheschließung vor dem Konsulat dauert keine 2 tage, anschließend würde ich direkt nach Afghanistan zur Registrierung. Bis zum Termin hätte ich sicher alle Unterlagen zusammen. Da habe ich mich in Afghanistan schon erkundigt.

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« Zuletzt geändert: 03.12.2013 um 09:11:21 von schweitzer »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.12.2013 um 18:34:23
 
Gut dann könnte es tatsächlich so klappen. Hauptsache Du hast dann alle Unterlagen bei der Antragstellung zusammen.
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