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3 Monate Auslandsurlaub, gibt es etwas zu beachten ? (Gelesen: 842 mal)
Merak
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 3 Monate Auslandsurlaub, gibt es etwas zu beachten ?
26.11.2013 um 22:46:31
 
Hallo ihr Lieben, nachdem meine Frau aus Indonesien am 1.07.13 endlich nach Deutschland eingereist ist, und wir uns durch den restlichen Papierkram gekämpft haben, wollten wir im nächsten Jahr ab dem 15.05 in Indonesien Urlaub machen. Ich muß leider nach 3 Wochen wieder zurück zur Arbeit, meine Frau will am 13.08 wieder in Deutschland einreisen, also insgesamt knapp 3 Monate in Indonesien verbringen. Meine Frau hat den eAT für 3 Jahre bekommen, von der Seite her ist alles ok. Nun wurde mir erzählt, das das u.U Probleme geben könnte. Glaub ich zwar so nicht, aber vielleicht hab ich ja doch etwas übersehen.  Sollten wir uns dazu an die Ausländerbehörde wenden , oder ist das unnötig ?

LG, Merak
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.11.2013 um 23:45:23
 
Gibt keine Probleme. Unter 6 Monate ist alles kein Problem. Falls man ganz vorsichtig sein möchte: alle boarding Karten aufbewahren. (Damit man auch Jahre später nachweisen kann, dass man nicht länger als 6 Monate ausser Landes war)
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