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Ukrainischer Pass abgelaufen (Gelesen: 2.504 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.11.2013 um 13:38:23
 
Hallo, bei meiner ukrainischen Freundin läuft demnächst der Pass aus. Sie hat einen neuen beantragt, das dauert aber noch, sie soll sich gedulden und auf eine Nachricht per Mail warten. Aber was wenn die zu langsam sind? Habe gehört, dass ist eine Straftat und auch ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis wäre in Gefahr. Einige sagen, sie könne sogar zurück in die Ukraine geschickt werden?! Ist alles bloß Panikmache oder sollte sie nochmal ( mit welcher Taktik auch immer ) Druck auf die Botschaft ausüben, dass die schneller sind. Oder muss und kann die Botschaft ein Übergangspass oder so was ausstellen? Fliegen innerhalb Deutschland ist ohne gültigen Pass wohl auch nicht möglich? Oder ist hier ihr unbefristeter Aufenthaltstitel entscheident?Danke für eure Antworten. Smiley
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schweitzer
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.11.2013 um 13:43:44
 
Zum Wesentlichen:

Ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist nicht in Gefahr, und Deine Freundin wird auch nicht in die Ukraine zurück geschickt.  (ginge im Übrigen ohne gültiges Passpapier gar nicht  Zwinkernd )

Es ist ja nicht Ihre Schuld, wenn die ukrainischen Behörden so lange brauchen mit der Bearbeitung, zumal sie ja offensichtlich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres jetzigen Passes den neuen beantragt hat.

So lange sie das gegenüber der ABH darlegen und im Zweifel belegen kann, ist gar nichts zu befürchten.

Zu der Flugproblematik vermag ich nichts zu sagen, aber da gibt es vielleicht den einen oder andern user hier, der insoweit antworten kann.


=schweitzer=
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 26.11.2013 um 14:27:49
 
schweitzer schrieb am 26.11.2013 um 13:43:44:
Zu der Flugproblematik vermag ich nichts zu sagen, aber da gibt es vielleicht den einen oder andern user hier, der insoweit antworten kann.

Soweit ich es erlebt habe, finden auf Flügen innerhalb der Schengenstaaten keinerlei Passkontrollen statt.

Bislang brauchte ich jedenfalls bei Flügen nach Holland oder Italien noch nie einen Ausweis vorzeigen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.11.2013 um 14:44:16
 
Saxonicus schrieb am 26.11.2013 um 14:27:49:
finden auf Flügen innerhalb der Schengenstaaten keinerlei Passkontrollen statt.


Aber man muss den Pass dabei haben, insofern sollte man sich darum kümmern (evtl. Ersatzpass der Ausländerbehörde für eine begrenzte Zeit).

Es gibt durchaus Passkontrollen, z.B. vor Fußball-Länderspielen, um bestimmte "Fans" rauszusammeln.
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