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Mutter Einladen (Gelesen: 1.054 mal)
Themen Beschreibung: Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte ni
samo
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Beiträge: 10

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mutter Einladen
14.11.2013 um 14:52:40
 
Hallo,

Ich lebe in Deutschland seit mehr als 7 jahren, und hab unbefristetes aufenthaltserlaubnis, verheiratet, und bin seit gesteren Vatter geworden.

Ich arbeite im IT Bereich und kriege gutes Einkommen.

Da ich und meine Frau keine verwandte in Deutschland haben, habe ich meine Mutter ein Besuchsvisum bantragen, damit sie ein paar monate meiner Frau mit der Betruung des Kindes hilfen kann, alle benötigten Unterlagen - wie Verpflichtungserklärung-  habe ich zugeschickt.

gestern wurde leider der Visumantrag abgelehnt, mit einer unglaublichen Begründung, und zwar "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden", das ist total quatsch! meine mutter ist 55 jahre alt, sie lebt in Jordanien mit meinem Vatter, und zwei tochter, sie muss sowieso zurückkehren, diese Begründung für uns ist unzumutbar!

wie kann mann die sogenannte Remonstration so formulieren, dass man glaubwürdig wird, und wie kann die Potschaft überhaupt diese Absicht behaupten!

Ich bin hilflos, und für jede Hilfe und Tip bin ich Dankbar.

samo
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reinhard
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Beiträge: 15.189

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.11.2013 um 14:59:15
 
Wenn es das erste Visum ist, sollte es immer nur für zwei oder drei Wochen beantragt werden. Die Botschaft gibt ein längeres Visum oft erst, wenn vorher mehrfach die "Zuverlässigkeit" (rechtzeitige Ausreise) gezeigt worden ist.

Ansonsten sollte sich die Remonstration nicht auf Deutschland oder das Enkelkind beziehen, sondern zu 90 Prozent auf die Verwurzelung in Jordanien und die Sicherheit einer rechtzeitigen Ausreise.

Außerdem sollte sie gleich dazu schreiben, dass sie auch an einem kürzeren Besuchsvisum interessiert ist - auf das Kind mal aufpassen kann auch die Nachbarstochter.
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