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EU Bürger nach Deutschland!!! (Gelesen: 1.268 mal)
Desi Munda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistan
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16.11.2013 um 15:46:31
 
Guten Tag,

ich habe nochmal frage von meinem Onkel, der in Italien wohnt. Er wohnt dort mit seiner Familier. Er und die Kinder haben Italien Pass und Tante hat noch nicht bekommen. Sie wollen nach Deutschland umziehen und die frage sind:

Sollen wir in Ausländerbehörde alles fragen oder Sozialamt?

Wenn sie hier umziehen, können sie nicht deutsche sprache sprechen und wegen die sprache bestimmt kriegt Onkel nicht schnell Arbeit dann kriegt er Sozialhilfe?

Danke  22
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.11.2013 um 17:54:04
 
Wie sollen sie freizügigkeit erhalten, wenn sie keinen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen können?

wenn festgestellt wird, dass EU freizügigkeit nicht gegeben ist, werden sie nach italien zurückgeschickt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.11.2013 um 18:14:40
 
Desi Munda schrieb am 16.11.2013 um 15:46:31:
Sollen wir in Ausländerbehörde alles fragen oder Sozialamt?


Sie können bis zu drei Monate voraussetzunglos in Deutschland leben. Bei der Tante würde das ggf. nicht gelten, kommt darauf an ob sie als Angehöriger im Sinne der EU-Freuzügigkeit gilt und/oder welchen italienschen AT sie hat. Es reicht in den meisten Bundesländern eine Anmeldung im Meldeamt.

Eine reine Einwanderung in die Sozialsysteme wird wahrscheinlich zur Feststelleung des Nichvorhandensein der EU-Freizügigkeit durch die ABH führen. Dann müssen sie ausreisen.

Nach den drei Monaten müssen bei einem weiteren Aufenthalt die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit erfüllt sein. (z.B Arbeit, Selbständigkeit, Studium, Genügend Mittel + KV)
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