Mitte Dezember beendet meine Frau den Integrationskurs/Orientierungskurs, hat mit Ausnahme von 8 Tagen (=40 Stunden) an allen ca. 600 Stunden teilgenommen. Einige Fragen zu den Rahmenbedingungen der Rückerstattung von 50% der Kosten beim
BAMF:
a:
Angenommen, Sie besteht mit A2 die Prüfung und erhält das entsprechende Zertifikat.
Gilt dies als "erfolgreiche Teilnahme" und man kann somit die Rückerstattung der 50% beantragen (und bekommt diese bewilligt)? Oder ist erfolgreiche Teilnahme =
B1 bestanden und nur damit erhält man eine Rückerstattung?
b:
Angenommen, Sie besteht nur mit A2 und erhält (bis zu) 300 Stunden weitere Schule (subventioniert durch
BAMF für 1,20/Stunde). Im Anschluss besteht sie in der 2. Prüfung mit B1-Ergebnis. Hat sie dann noch Anrecht auf die 50% Rückerstattung oder entfällt diese dann, da eine Verlängerung des Kurses in Anspruch genommen wurde.
Hintergrund:
Meine Frau gehört zu den Top 3 im Kurs, allerdings sagt die Lehrerin das nach aktuellem Stand Mitte Dezember keiner
B1 bestehen wird, da der Kurs deutlich (200-250 Stunden) hinter dem Lernplan hinterher ist. Daher sollen die Teilnehmer es eher als Versuch bzw. Erfahrung sehen und nach den (bis zu) 300 extra-Stunden noch einmal die Prüfung durchführen. Die zweite Prüfung ist auch umsonst, so wurde es mitgeteilt.
Die genauen Bedingungen zur Rückerstattung der 50% konnte ich leider online nicht finden bzw. sehe ich hier Unterschiede in der Definition, was als "erfolgreiche Teilnahme" gilt. Ist dies zB
1. durchgehende Teilnahme mit Besuch aller Stunden ohne Krankheit/Ausfall
2. Besuch mit Bestehen von A2-Niveau
3. Besuch mit Bestehen von B1-Niveau
4. Rückerstattung nur bei Bestehen mit
B1 und ohne Verlängerung / extra-Stunden?