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nach dem Termin bei der Ausländerbehörde (Gelesen: 2.980 mal)
kikikiki
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i4a rocks!


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nach dem Termin bei der Ausländerbehörde
24.10.2013 um 15:41:42
 
Hallo an alle,
mein Mann(türkischer Staatsbürger) hat vor einiger Zeit Ehegattennachzug beantragt. ich hatte jetzt den termin bei der Ausländerbehörde. Sie verlangte von mir Einkommensnachweise und mietvertrag. Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Das habe ich alles abgegeben. Danach stellte sie mir einige Fragen, welche teilweise echt schwer waren zu beantworten, einfach weil ich mit meinem Mann nie darüber geredet habe ( zum beispiel wo seine Geschwister genau leben und dann sollte ich die Namen buchstabieren. Ich weiss wie die Geschwister heißen, aber wie man die Namen schreibt weiß ich nicht. Mein Mann hat mir auch nie erzählt in welchen Städten seine Geschwister leben.)
Andere Fragen waren so blöd formuliert das ich gar nicht verstanden habe was sie wissen wollte und dann habe ich sie gefragt was sie meinte.
Die Fragen die unsere Beziehung betreffen könnt. Ich natürlich alle problemlos beantworten.

Zum Schluss sagt sie erst dass sie die Zustimmung an die Auslandsvertretung weiterleiten wird in den nächsten Tage.  Dann korrigierte sie das gesagte und sagte sie könnte auch Ablehnung weiterleiten. Das verwirrt mich jetzt ein bisschen.

Jetzt habe ich Angst das sie ablehnt. Wenn das so wäre habe ich dann überhaupt noch eine Chance mit ihm zusammen hier in Deutschland zu leben?

Lg
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reinhard
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Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2013 um 15:48:06
 
Die Ausländerbehörde hat jetzt drei Möglichkeiten:

1) Sie leitet die Zustimmung weiter. Dann wird die Botschaft Deinen Mann informieren und zu 90 % dem Visum zustimmen.

2) Sie lehnt ab und leitet das an die Botschaft weiter. Dann bekommt Dein Mann die Ablehnung, falls die Botschaft nicht noch mal intern diskutiert, um die Entscheidung zu ändern. Gegen die Ablehnung kann er klagen, er klagt dann vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Auswärtige Amt Berlin.

3) Sie bespricht mit der Botschaft, wegen der Zweifel, ob Ihr Euch wirklich kennt, eine gleichzeitige Befragung anzusetzen. Dann bekommt Ihr beide einen Termin.

Du musst jetzt vermutlich drei Wochen warten, bevor Du etwas erfährst.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.10.2013 um 16:21:09
 
Kann auch harmloser sein. Und zwar hat sie ja erst gesagt dass sie die Zustimmung senden würde, und dann korrigierte sie ihre Aussage, dass es auch eine Ablehnung sein könnte.

Die erste Aussage war ja quasi eine mündliche rechtsverbindliche Aussage. Die Korrektur ihrer Aussage gibt wieder die Möglichkeit das es noch zu entscheiden ist. Falls also du dann mit frohem Herzen nach Hause gehst und später erfährst, dass du "belogen" wurdest und es doch eine Absage war, dann wärst du ja auch nicht froh.

Ich würde an deiner Stelle erstmal davon ausgehen, dass die Sachbearbeiterin eigentlich nur sagen wollte, dass die Entscheidung in paar Tagen gesendet wird. Und durch einen Versprecher wurde aus "Entscheidung" "Zusage".

Ich würde einfach abwarten.

Wenn du jetzt schlaflose Nächte hättest, würde ich an deiner Stelle kurz zu der Sachbearbeiterin gehen und ihr das sagen und dass dich die Aussage ziemlich verwirrt hat. Du sagst, dass du keine rechtsverbindliche Aussage möchtest, aber dir wirklich Sorgen machst.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ClaSai
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.10.2013 um 12:09:34
 
Hi  kikikiki,
mein Mann und ich hatten auch ein Interview. Das sind alles Spielchen von den Behörden. Sie lassen dich zweifeln, stehen immer zwischen euch, wenn auch nicht direkt und vielleicht auch nicht beabsichtigt. Im Endeffekt kommt es nicht auf eine falsche Frage an, sondern auf die Körperhaltung, deine persönliche Sicht der Dinge, ob du wirklich einen Bezug zu deinem Mann hast. Das Gesamtbild. Bei uns hat es fast 2 Monate bis zur Auswertung gedauert. Ich würde jede Woche mal schriftlich nachfragen wie der Stand ist. Lass dich nicht entmutigen. Das ist eure Bewährungsprobe. Bleibt nett und ohne jeden Zweifeln beim Kontakt mit den Behörden/ Botschaften.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 25.10.2013 um 17:23:50
 
ClaSai schrieb am 25.10.2013 um 12:09:34:
Das sind alles Spielchen von den Behörden. Sie lassen dich zweifeln, stehen immer zwischen euch, wenn auch nicht direkt und vielleicht auch nicht beabsichtigt. Im Endeffekt kommt es nicht auf eine falsche Frage an, sondern auf die Körperhaltung,


So pauschal möchte ich das hier nicht stehen lassen.

Es gibt sicher solche und solche Menschen in den Behörden. Mal hat einer einen guten, mal einen schlechteren Tag - mancher legt das Gesetz restriktiv aus, ein anderer liberaler.

Ich sage das mit der Erfahrung von über 22 Jahren Beratung von Migranten und Flüchtlingen, auch mitunter leidvoller.

Dennoch und deshalb (!) halte ich von Pauschalaussagen zu Behörden nichts - und die sind auch nicht im Sinne unserer NUB bei i4a.

Zudem helfen in unserem Board Behördenmitarbeiter maßgeblich, freiwillig, ehrenamtlich mit ihrem Rat anfragenden Menschen. Und sie haben maßgeblichen Anteil an der Qualität dieses Boards...

Das wollte ich hier nur noch mal wieder gesagt haben - will damit keine weitere Diskussion lostreten.

Ersuche nur um Verständnis!


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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BaidaNassEng
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Lebe lang und in Frieden!


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Artern, Sachsen-Anhalt, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 26.10.2013 um 13:32:31
 
Hallo

Das Zauberwort heißt Geduld  Smiley...und die braucht man. Der Draht zu unserer ABH war eigentlich gut.....und in mancher Hinsicht wurde ich auch unterstützt.

Als es dann hieß das die Zustimmung zur deutschen Botschaft geschickt wird fiel mir der berühmte Stein vom Herzen. trotzdem dauerte die ganze Angelegenheit...von der Vorsprache in der Botschaft bis zur Einreise meines Mannes.....fast 6 Monate.
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