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Hilfe bei Einbürgerung bei serbischer und kroatischer Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.243 mal)
Lidija77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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15.10.2013 um 12:21:27
 
Hallo zusammen  Smiley,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin 36 Jahre alt und bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Nun möchte ich endlich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Meine Eltern stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien, meine Mutter aus Serbien und mein Vater aus Bosnien, besitzt aber seit dem Krieg die kroatische Staatsbürgerschaft. Diese hat er mir und meiner Schwester damals auch besorgt. In Deutschland ist dies aber bei keiner Behörde gemeldet, da meine Mutter Erziehungsberechtigt war( Eltern sind geschieden) und ich somit  mit dem Jugoslawischen Reisepass, heute serbischen Reisepass bei den Behörden gemeldet bin.
Nun möchte ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und in dem Antrag sollen alle Staatsangehörigkeiten angegeben werden. Also muss ich ja beide Staatsangehörigkeiten angeben, um später keine Probleme zu bekommen. Wie gesagt, weiß die Ausländerbehörde ja nur von meiner serbischen Staatsangehörigkeit. Kann es deshalb Probleme geben?

Vielen Dank!

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.10.2013 um 12:30:23
 
Die kroatische Staatsangehörigkeit hätte gegenüber der ABH und der Meldebehörde gemeldet werden müssen. Ich bezweifele aber stark, dass es deshalb zu Problemen kommen wird.

Bei der Einbürgerung musst Du die serbische aufgeben, die kroatische darfst Du aber behalten. Ggf. könnte die EBH auch auf die Idee kommen, dass Du das (Nicht-)Vorhandensein der bosnischen Staatsangehörigkeit nachweisen musst.
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Lidija77
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Antwort #2 - 15.10.2013 um 12:33:38
 
Erstmal vielen Danke für die schnelle Antwort!
Zitat:
Bei der Einbürgerung musst Du die serbische aufgeben, die kroatische darfst Du aber behalten

Wie kommt es, dass ich die kroatische behalten darf?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.10.2013 um 12:34:06
 
Weil Staatsangehörigkeiten von EU-Ländern nicht aufgegeben werden müssen.
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Lidija77
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Antwort #4 - 15.10.2013 um 12:40:16
 
Vielen Dank für die schnelle Informationen!  Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.10.2013 um 12:42:48
 
Lidija77 schrieb am 15.10.2013 um 12:40:16:
Hat Kroatien schon ein entsprechendes Abkommen unterschrieben? 

Dafür muss man kein Abkommen unterzeichnen, mit dem EU-Beitritt ist § 12 Abs. 2 StAG sofort anwendbar.
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Lidija77
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Antwort #6 - 15.10.2013 um 12:48:28
 
Danke!
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