Quick99 schrieb am 09.10.2013 um 00:31:42:Was meine
NE angeht so ist die "Lebenslang" d.h. unbefristet,
die hatte ich mir ausstellen lassen bevor ich ging und soweit ich dass richtig interpretiere gibt es keinen Grund weswegen sie erlöscht sein sollte, aber gut, dass lässt sich noch genauer prüfen.
Das solltest du unbedingt machen, denn auch eine
NE kann unter bestimmten Umständen erlöschen.
Lies dir dazu unbedingt folgende Vorschrift durch
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
6.wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Ich vermute mal, eine solche Bescheinigung hast du nicht.
Quick99 schrieb am 09.10.2013 um 00:31:42:Also verstehe ich es richtig dass die 33 Jahre welche in D gelebt habe mit maximal 5 Jahren angerechnet werden können bzw. wenn ich nun nach D ziehen würde ich quasi nach 3 Jahren die Stb (voraussichtlich) bekommen könnte.
Wenn du die anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung auch erfüllst, dann ja.