Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Staatsbürgerschaft.. ab wann? (Gelesen: 800 mal)
koblenz82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: syrisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsbürgerschaft.. ab wann?
27.09.2013 um 22:51:58
 
Guten Tag,

ich wohne dauerhaft in Deutschland seit 11 Jahren in RLP unter §16 (Student). Aufgrund familiären und politischen Umständen stehe ich seit 2 Jahren kurz von dem Abschluss und kann in der nächsten Zeit nicht weiter kommen. Ich hab aber trotzdem einen Vollzeitjob in meiner Studienrichtung bekommen und der nette Mann von dem Ausländerbehörde wird mir demnächst mein AE mit §18 verlängern. (Ausnahmsweise ohne Abschluss).
Die Frage nun: kann ich die Staatsbürgerschaft beantragen? wenn ja ab wann?
Wird die Zeit berechnet, als ich unter §16 war oder nicht?

Vielen Dank für eurere Antworten.
Liebe Grüße
Tarek
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsbürgerschaft.. ab wann?
Antwort #1 - 28.09.2013 um 03:44:54
 
koblenz82 schrieb am 27.09.2013 um 22:51:58:
mein AE mit §18 verlängern. (Ausnahmsweise ohne Abschluss).


Wenn das wirklich stimmt, ist das zwar eine sehr fragwürdige aber doch ziemlich pragmatische Vorgehensweise.

koblenz82 schrieb am 27.09.2013 um 22:51:58:
kann ich die Staatsbürgerschaft beantragen? wenn ja ab wann? 


Ja, mit einer AE nach §18 kann man eingebürgert werden, und du kannst den Antrag stellen direkt nachdem sie dir erteilt wurde.

Da in RLP die Studienzeiten wohl vollständig auf die Dauer des gewöhnlichen Voraufenthalts angerechnet werden, hast du wohl alle Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StaaG erfüllt. Die Entscheidung darüber ist dann nur noch eine Frage der Bearbeitungsdauer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema