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Türkischer Rentner aus DE, wohnhaft seit 1992 in der Türkei, Gilt seine NE noch? (Gelesen: 2.406 mal)
ber625
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Türkischer Rentner aus DE, wohnhaft seit 1992 in der Türkei, Gilt seine NE noch?
19.09.2013 um 10:37:03
 
Hallo,
ich möchte für jemanden aus meinem bekannten kreis gerne fragen, ob seine NE noch (besteht) gültig ist. Der nette mann lebt laut seiner aussage seit 1992, also hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei, wo er aber rechstmäsig 35 Jahre davor in DE sich aufgehalten und gearbeitet hat. Hat keine straftaten, wurde nicht ausgewiesen u.s.w. Und seit dem bezieht er seine Rente aus DE. Nun gelegentlich, möchte er nach DE einreisen, auch sei es zu besuch, wäre ihn ohne Visa angelegenheiten zu reisen natürlich lieber. Wir danken für eure wertvollen infos jetzt schon!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 19.09.2013 um 12:23:02
 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 19.09.2013 um 15:40:31
 
Saxonicus schrieb am 19.09.2013 um 12:23:02:

Diese Vorschrift gab es allerdings 1992 noch nicht. Da gab
es auch noch nicht die sogenannte "Rentnerbescheinigung".

Es kann davon ausgegangen werden, dass die alte Aufent-
halts"genehmigung" erloschen ist.

§ 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG

Wie gesagt: den § 44 Abs. 1a gab es noch nicht.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Saim1957
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türkischer Rentner aus DE, wohnhaft seit 1992 in der Türkei, Gilt seine NE noch?
Antwort #3 - 24.09.2013 um 15:48:44
 
So wie ich das sehe betrifft diese Reglung nur Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten.Meine Eltern wohnen in  Spanien. Sie haben in Deutschland gearbeitet und sich jetzt eine Finca gemietet. Einmal jährlich kommen sie uns besuchen. Aber das nur mit dem Personalausweis. Da kann nichts abgestempelt werden.Sie wohnen jetzt das 10 Jahr in Spanien und es gab nie Schwierigkeiten.
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

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Daheim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Türkischer Rentner aus DE, wohnhaft seit 1992 in der Türkei, Gilt seine NE noch?
Antwort #4 - 24.09.2013 um 16:22:19
 
Saim1957 schrieb am 24.09.2013 um 15:48:44:
So wie ich das sehe betrifft diese Reglung nur Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten.Meine Eltern wohnen inSpanien. Sie haben in Deutschland gearbeitet und sich jetzt eine Finca gemietet. Einmal jährlich kommen sie uns besuchen. Aber das nur mit dem Personalausweis. Da kann nichts abgestempelt werden.Sie wohnen jetzt das 10 Jahr in Spanien und es gab nie Schwierigkeiten. 


Und welche Staatsangehörigkeit haben deine Eltern? Und welchen Aufenthaltstitel in Spanien?

Spanien gehört zur EU und die Türkei eben nicht und da liegt schon ein großer Unterschied.

Auch Drittstaater, die im Besitz einer NE sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ins Ausland verziehen ohne dass die NE verfällt. Das hat nichts mit in Deutschland lebenden Ausländern oder im Ausland lebenden Ausländern zu tun.
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