Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung, Trennung und Unterhalt (Gelesen: 924 mal)
Mike26
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Germany, Berlin, Germany
Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kubanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung, Trennung und Unterhalt
17.09.2013 um 14:29:07
 
Hallo alle miteinander,

vielleicht wurde dieses Thema hier schon behandelt aber ich konnte nichts passendes finden.

Also ich bin kubanischer Staatsbürger (26 Jahre alt), habe vor ca. 18 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, dieser wird noch bearbeitet. Ein Niederlassungserlaubnis besitze ich seit einem Monat. Ich lebe hier seit 7 Jahren.

Damals war ich noch mit meiner Frau (auch Ausländerin) zusammen (verheiratet), nun leben wir seit Januar dauernd getrennt. Die Einbürgerungsbehörde würde dies bezüglich sofort informiert.

Trennungsunterhalt habe ich bis August bezahlt, allerdings wurden betriebsbedingt (ich habe dies nicht zu verschulden und soll nur für eine bestimmte Zeit sein, bis die Firma sich erholt hat) meine Arbeitsstunden und mein Gehalt gekürzt.

Mein alleiniger Lebensunterhalt ist noch gesichert, aber meine getrennt lebende Frau hat einen Antrag auf Harz IV gestellt; sie will oder kann nicht arbeiten, ich weiß es nicht genau da unsere Verhältnisse zerrüttet sind.

Die Einbürgerungsbehörde hat sich vor einer Woche gemeldet und wollte von mir neue Einkommensnachweise (schon zum 4. Mal), alle andere Unterlagen liegen schon vor. Ich habe alles gesendet und am Telefon sagte mir die Sachbearbeiterin dass ich ihr ein bisschen zu schnell sei, weil sie noch eine Anfrage an das Jobcenter stellen müsste und sie sich dann in 2 bis 3 Wochen bei mir meldet damit ich die neuen Einkommensnachweise dahin schicke.

Wenn sie sich nach dem Ende des Monats meldet würde ich meinen Einkommensnachweis mit dem geringeren Gehalt schicken müssen.

Bei mir stellt sich die Frage ob das Beziehen von Hartz IV meiner dauernd getrennt lebenden Ehefrau ein Problem für meine Einbürgerung darstellt.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema