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Kosten der Einbürgerung Bosnien-Herzegowina (Gelesen: 18.953 mal)
stengelchen59
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kosten der Einbürgerung Bosnien-Herzegowina
27.09.2007 um 08:24:54
 
Hallo,
meine Frau kommt aus Bosnien-Herzegowina, ich bin Deutscher, und wir denken über einen Einbürgerungsantrag nach.
Da selbst auf der Internetseite der Bosnischen Botschaft Berlin unterschiedliche Gebühren zur Entlassung aus der Bosnischen Staatsbürgerschaft angegeben sind (Deutsch ca. 1.638 Euro, Bosnisch ca. 866 Euro) möchte ich fragen, ob einer konkret gerade eine Einbürgerung hinter sich hat und was da an Kosten so ungefähr auf einen zukommt (incl. beglaubigter Übersetzungen etc).
Ich gehe davon aus, dass man zumindestens die geforderten Urkunden, da sie nicht älter als 6 Monate sein dürfen, zumindestens 2-mal besorgen und übersetzen? muss, weil die Bosnischen Behörden sich länger Zeit lassen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.01.2008 um 15:12:33
 
Hoffentlich ärgert sich nun keiner, dass ich auf so eine alte Anfrage antworte, denn die Infos habe ich erst heute erhalten
und leite sie weiter in der Hoffnung, sie könnten, wenn nicht stengelchen59, dann jemand anderem helfen.


Antrag zur
Beendigung der bosnischen Staatsbürgerschaft 
kann entweder in Sarajevo, im Ministerium für zivile Angelegenheiten
oder
in der Botschaft in Deutschland gestellt werden.

Benötigt dabei werden:
1) der bosnische Pass--> Neuausstellung 119€(das klammere ich aus aus den Gesamtkosten)
2) die bosnische Geburtsurkunde
(aus dem Register in dem die Person in Bosnien
eingeschrieben ist,
selbst wenn sie in Deutschland geboren wurde!)---> geschätzt 10€
3) Bosnische Heiratsurkunde
(die Ehe muss in BiH registriert worden sein)--> geschätzt ca 30€
4) Staatsangehörigkeitsbescheinigung
(unbedingt die Matrikelnr. darin) --> ca 15€
5) Einbürgerungszusicherung
in Original und beglaubigter Übersetzung--> Übersetzung ca 60€
5) Bescheinigung über dem Besitz bzw. Nichtbesitz
eines gultigen Personalausweises
(CIPS SYSTEM)- stellt die örtliche Polizei in Bosnien aus--> ca 25€
6) deutsche Meldebeschinigung aus dem Archiv
mit der Auflistung aller Aufenthalte
(Anschriften) in Deutschland--> Übersetzung pro Seite 30-40€,  bei 3 S. ca 110€
7) Verzichtserklärung--> 250€
8) Verwaltungsgebühr bei Abholung des Beschlusses 409€
9) Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag --> 150 € (entfällt vielleicht, da Aussagen wiedersprüchlich)
10) Wer nicht nach Bosnien kann um die Unterlagen zu sammeln, muß eine Vollmacht ausstellen--> ca 50€
--------------------------------------------------------------------------------

Wären so 1109€ (wenn kein Pass vorhanden 1228€), ohne dass demjenigen der die Unterlagen in Bosnien besorgt Fahrtkosten beglichen werden.

Wenn die Ehe in Bosnien nicht angemeldet ist,
dann muß persönlich in Bosnien
zuerst
der neue bosnische Perso beantragt werden,
dann die Ehe angemeldet werden, was zusätzliche (ggf. erhebliche) Kosten verursacht.

Die gleichen Unterlagen und
, mit Ausnahme der 250+150?= 400€ für die Verzichtserklärung,
die gleichen Gebühren wären in Sarajevo von Nöten.
Die Kosten wären durch die Reise mindestens genau so hoch, aber statt 3-6 Monaten wäre der Antrag schon in 7 Tagen bearbeitet.

Anmerkung des Mitarbeiters in der Botschaft:
Bitte nicht die "Entlassung aus der Staatsbürgerschaft" bei den Entitätsministerien beantragen wie vor einigen Jahren üblich, sondern beim Ministerium für zivile Angelegenheiten in Sarajevo die "Beendigung der Staatsangehörigkeit".

Die geschätzten Kosten werden in der Praxis bestimmt abweichen, aber vielleicht können sie jemandem zur Orientierung dienen, bis sich jemand, der das Prozedere gerade hinter sich gebracht hat, mit geprüften Tatsachen meldet.
Das wäre sehr erfreulich. Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.01.2008 um 15:27:38
 
Aletheia schrieb am 25.01.2008 um 15:12:33:
Hoffentlich ärgert sich nun keiner, dass ich auf so eine alte Anfrage antworte, denn die Infos habe ich erst heute erhalten und leite sie weiter in der Hoffnung, sie könnten, wenn nicht stengelchen59, dann jemand anderem helfen. 

Das ist schon o.k. und ja auch Sinn und Zweck dieses
Boards  Laut lachend

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.02.2008 um 22:48:52
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Aletheia
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Antwort #4 - 19.09.2008 um 15:00:08
 
Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
im Ministerium für zivile Angelegenheiten (Sarajevo,
info-tel.: 00387/ 33/ 492 562
) ist unproblematisch.
Allerdings muss man's bis dahin geschafft haben (siehe unten).

Der Verzichtserklärung (Vordruck im Ministerium) sind beizulegen:

Bosnische Geburtsurkunde 7-10 KM
Bosnische Heiratsurkunde 7-10 KM
Bestätigung über einen angemeldeten Wohnort in BiH (bosnische Meldebescheinigung) 7-10 KM
Die CIPS-Karte
(Personalausweis, wenn ich mich recht entsinne 47 KM)
oder Bescheinigung darüber dass man keine besitzt
Gültiger bosnischer Reisepass und dessen begkaubigte Kopie ca 20 KM
Deutsche Meldebescheinigung (alle je angemeldeten Wohnsitze müssen aufgeführt werden) in original und beglaubigter Übersetzung in Bosnisch/Serbisch/Kroatisch (ca 40€)
Einbürgerungszusicherung in Original und beglaubigter Übersetzung (ca 30€)
800+10 KM

Daraufhin zahlt man 800 KM ein mit diesem Hilfsblättchen:
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/4xjj-90.jpg

Am besten fragt man ob die Einzahlungsdaten für die 10KM die dem Außenministerium überwiesen werden müssen nicht gleich mitgegeben werden kann. Sieht z.Z. so aus:

http://www.bilder-hochladen.net/files/big/4xjj-91.jpg

Nach der Abholung des Entlassungsbescheides beim Ministerium für zivile Angelegenheiten begebe man sich zum Außenministerium. Dort wird die Unterschrift des SB noch mal beglaubigt.
Anträge auf Beglaubigung werden nur 10-13h angenommen, beglaubigte Dokumente werden nur ab 14h ausgegeben.




Man möge sich schon vorab um eine
Wohnortanmeldung in BiH,
einen bosnischen Perso und
ggf. Evidentierung im bosnischen Heiratsregister kümmern
,
denn das ist das Schwierige an der Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit
und kann u.U. unglaublich lange, teuer und nervenzermürbend sein.
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« Zuletzt geändert: 19.09.2008 um 17:58:26 von N/V »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.09.2008 um 15:27:07
 
Bitte die Bilder das nächste mal "etwas" kleiner" scannen  Laut lachend
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Antwort #6 - 19.09.2008 um 15:56:11
 
Hui, da war ich aber großzügig kopfhau.

Falls es jemand noch korrigieren könnte,
würden anstelle der Bilder diese Links besser aussehen:
http://www.bilder-hochladen.net/files/4xjj-90-jpg.html
http://www.bilder-hochladen.net/files/4xjj-91-jpg.html

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.09.2008 um 17:59:40
 
Done - hab oben einfach nur die links zu den Bildern
steh'n gelassen, ohne dass sie direkt dargestellt wer-
den. Das werden eh nur ein paar lesen können  Augenrollen

Kleiner Tipp: Mit IrfanView oder ähnlichem Progie kann
man einfach schnell und bequem Bilder verkleinern. Oder
Scanauflösung verringern. 92 DPI reichen eh für's WWW  Zwinkernd
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Antwort #8 - 19.09.2008 um 20:32:45
 
Danke, Fons!  Hut



Kleiner Nachtrag:
für die ausführliche Meldebescheinigung und die Einbürgerungszusicherung
verlangte man zwar die Apostille,
gab sich aber mit beglaubigter Übersetzung
in "eine der Amtssprachen Bosniens" zufrieden.

Die Ausbürgerung hat ein WE in Anspruch genommen;
Antragstellung am Freitag, Bescheidabholung am Montag.
Wer den Antrag bei der ausländischen Vertretung abgibt,
hat mit 10 Monaten Bearbeitungsdauer zu rechnen.




P.S. IrfanView hat übrigens ein Bosnier (Irfan Skiljan) programmiert. Ich hatte auf die Auflösung nicht geachtet. 92 DPI ist ein guter Hinweis!

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marsela
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Antwort #9 - 15.04.2009 um 15:49:46
 
Hallo zusammen,

hat jemand kürzlich eine Ausbürgerung "hinter sich gebracht" und kann evtl. berichten ob die Preise und die Vorgehensweise immer noch so richtig sind?

Seit heute habe ich meine Einbürgerungszusicherung (nach einem seeeeeeeeeeeehr langen Kampf) und möchte mich so schnell wie möglich darum kümmern.

Hat jemand Erfahrungen gemacht mit Anwälten von unten, die das Ganze für einen regeln ohne, dass man selbst nach Sarajevo muss?

Danke vielmals
Marsela
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Slavi
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Antwort #10 - 15.04.2009 um 20:03:06
 
Hallo Marsela,
habe mich im Februar direkt in Sarajevo ausbürgern lassen.
War relativ unkompliziert und hat auch nur 4 Tage gedauert, Ausbürgerungsbescheinigung habe ich mir von einer Bekannten nachschicken lassen. Die Ausbürgerung kostet auch nach wie vor noch 810KM. Wie das mit einem Anwalt funktioniert kann ich Dir leider nicht sagen..
LG
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Slavi
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Antwort #11 - 15.04.2009 um 20:21:27
 
Das ist auch noch aktuell, und die Preise kommen auch ziemlich genau hin. Die Kopie vom Reisepass hatte ich nicht vorgelegt, ist ihnen aber anscheinend nicht aufgefallen...

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Antwort #12 - 15.04.2009 um 22:40:09
 
Danke vielmals für die Infos, hilft mir auf jeden Fall weiter. ich habe tatsächlich Kontakt mit einer Anwältin aufgenommen. Sie verlangt schon deftige Preise, zumal wenn ich mir vorstelle was das Geld dort unten Wert ist.

Aussage von ihr (wenn ich sie richtig verstanden habe):
  • Eine Seite übersetzen lassen ca. 15 €
  • Soll sie _alle_ Dokumente unten besorgen die ich für die Ausbürgerung brauche: 485 €
  • Das deftige Schockiert/Erstaunt : 435 € damit sie zur Behörde geht, meine Ausbürgerung veranlasst und das Dokument am Ende mit einer Apostille versehen lässt.
  • Hinzu kommt die Ausbürgerungsgebühr des Staates von 415 €


Hab nochmal zur Sicherheit nachgefragt ob die Preise so stimmen. Kann nochmal Berichten sollte sich was ändern.

Grüße
Marsela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 09.10.2009 um 22:08:24
 
Das Thema ist  nun lange her,
aber ich las den letzten Eintrag erst jetzt und muss,
nach meiner Ausbürgerung die mit viel Glück und Hilfe recht fix ging,
dennoch äußern:
hätte ich von so einer Rechtsanwältin gewußt,
hätte es mir Nerven und Geld gespart.

Wenn man nach dem Krieg in der *anderen* Entität nicht erneut angemeldet wurde, niemanden hat der das eine oder andere bevollmächtigt beantragen kann,
dann sind 485€ für die Beschaffung aller nötigen Unterlagen ein seeeeeeeeeeehr gutes Angebot.

Daher krame ich den Theard noch mal hoch,
wenn ich darf,
um erneut zu warnen:
Dokumentenbeschaffung in Bosnien,
wenn man keine Beziehungen und Wissen über richtige "Schmierstellen" hat
ist eine zermürbende Angelegenheit.
Man lasse sich soviel abnehmen wie nur möglich-
ob von Verwandten
die im Voraus etwas an Unterlagen beschaffen können
oder von einem Rechtsanwalt-
wäre mein Rat.
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Antwort #14 - 19.03.2010 um 07:48:45
 
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