erne schrieb am 17.09.2013 um 18:11:48:Oder war das die Einbürgerungsbehörde, die bei einer
ABH angesiedelt ist?
Ja bei uns hier ins stadt ist der einbürgerungsbehörede zusammen mit
ABH unter einem Dach.
erne schrieb am 17.09.2013 um 18:11:48:egal, es gilt, was im Gesetz steht, und im Gesetz steht nicht, dass man arbeiten muss, um eingebürgert zu werden.
Insofert ist die obige Aussage schlicht falsch.
Ja kann ja sein aber die SB´in meinte zu mir klar und sehr deutlich am telefon wenn ich nicht arbeite habe ich keine chancen auf einbürgerung.
erne schrieb am 17.09.2013 um 18:11:48:Ob du in Deinem Fall den Bezug von Leistungen zu vertretten hast oder nicht, kann bei den informationen, die du gegeben hast, hier keiner beurteilen.
Damit man meine lage bisschen realisieren kann beschreib ich es mal kurz. Ich bin zwar hier nicht geboren aber hier aufgeachsen.Kindergarten und grundschule bis zur 3 klasse hab ich hier besucht,bis zur 1987.
1987 hatte mein mutter diesen autounfall und da hat mich mein Vater für 4 jahre nach türkei geschickt. 1991 kam ich wieder nach deutschland hab hier mein Schul abschluss gemacht und mein ausbildung. 2001 oder 2002 war ich mit meinem ausbildung fertig,nur da mein mutter öfters im krankenhaus war musste ich mich entscheiden entweder weiter arbeiten oder mein mutter Pflegen und seit dem pflege ich mein mutter.Seit dem ich sie pflege bin ich leider Gottes Hartz4 empfänger worauf ich nicht so stolz bin.Sie hat vor 3 oder 4 jahren ihre pflege stufe bekommen,die plegestufe 3 und bin als erstpflege person eingetragen.Die gesetzliche krankenkasse von meinem mutter die zahlt jetzt auch mein renten versicherung.
Ich weiss icht ob das für euch reicht,wenn nicht fragt einfach ich wird es beantworten.