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Einbürgerungs und unbefristeter arbeitsvertrag mit dem 6 Monat Probezeit???? (Gelesen: 1.439 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungs und unbefristeter arbeitsvertrag mit dem 6 Monat Probezeit????
vicky
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Baden-Württrmberg, Bayern, Germany
Baden-Württrmberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungs und unbefristeter arbeitsvertrag mit dem 6 Monat Probezeit????
25.07.2013 um 07:43:44
 
Hallo Board Mitlieder,
Ich hab folggende frage:_
Ich hab Jahre 2012 eine antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit wegen besondere Integrationsleistungen gestellet da die für eine Einbürgerung erfordeliche Aufenthaltdauer auf sechs Jahre verkürzt werden kann.
Regierungspräsidium hatte nicht zugestimmet.
Schreiben von Einbürgerungsamt ( verfahren bis zum 2013 ruhen zu lassen und zu diesem zeitpunket gemäß § 10 Abs. 3 StAG )
Sofern auch die übrigen Voraussetzung erfüllt sind.
Frage kommet:
Im 2013 habe ich alle voraussetzung erfüllt( nun habe ich eine UnbefristeteArbeitvertrag mit dem probezeit 6 Monat?
Aber damal Jahre 2012 habe ich Unbefristete Arbeitsvertrag gehabet aber danch war ich 1 Jahre krank wegen Hirntumor Op allte Arbeitgeber hat mich gekündiget während die krankzeit .. habe ich beim Arbeitgericht vergeklaget habe ich auch gewonnen ( Abfindung). Mai 2013 dürfte ich meine gelernte beruf nicht arbeiten,, Ab 10 mai habe ich eine stelle angenommen aber wie gesaget 6 monat Probezeit.
Wie kann ich begrunden?
MfG
Vicky
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungs und unbefristeter arbeitsvertrag mit dem 6 Monat Probezeit????
Antwort #1 - 25.07.2013 um 08:17:55
 
Es wird letztlich darauf hinaus laufen, dass die Einbürgerung erst ab November 2013 (Ablauf der Probezeit) vorgenommen werden kann. Ob die Behörde den Antrag davor auch noch bearbeitet, muss Du dort abklären.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.07.2013 um 18:29:24
 
vicky schrieb am 25.07.2013 um 07:43:44:
Wie kann ich begrunden?


1) Das Problem offen mit der EBH diskutieren und schon mal nachfragen, welche Papiere aus dem Jahre 2012 aktualisiert werden müssen. Ab November 2012 schnellstmöglich nach  Probezeit einem einen entsprechenden Nachweis abgebe. Spielt die EBH mit kann es dann schnell gehen.

2) Ggf mit dem Arbeitgeber so nach 3 bis 4 Monaten sprechen, ob er die Probezeit nicht verkürzen will, da muss man IMHO aber auch überdurchschnittliche Leistung zeigen. Ist im Bekanntenkreis schon passiert. Es wurde eine Probezeit nach 3 Monaten beendet, der Chef war so zufrieden, dass er sie für beendet erklärte. Da gibt ja Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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