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Einbürgerung und Arbeitslosenversicherung (Gelesen: 2.040 mal)
Themen Beschreibung: Was tun?
medusa
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Arbeitslosenversicherung
23.07.2013 um 21:52:22
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer!

Heute habe ich wieder ein Problem und suche nach Antworten bzw. Vorschlägen.

Sachlage:

Ich möchte mich bald in Mannheim einbürgen lassen. Nur habe ich ein Problem mit der Unterlagen-Liste. Alle Unterlagen habe ich denke ich bereits. Nun habe ich jedoch bemerkt, dass in Mannheim eine Arbeitslosenversicherung verlangt wird, falls man Selbständig ist (in meinem Fall Freiberufler). So steht es zumindest auf der Liste der benötigten Unterlagen. Keine Ahnung wie ich es anstellen soll. Freiwillige Arbeitslosenversicherung scheint unerreichbar für mich zu sein, denn ich erfülle die Voraussetzungen nicht (ich habe nicht 12 Monatsbeiträge eingezahlt bevor ich Selbständig wurde). Und eine private Arbeitslosenversicherung habe ich auch nicht gefunden. Es gibt einzig Befufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung und das ist glaube ich nicht dasselbe.

Frage: Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Ratschläge? Das wäre toll, denn ich bin schon ein wenig verzweifelt.

Andere Frage: In Mannheim soll jetzt das Verfahren nicht länger als 6 Wochen dauern wenn alle Unterlagen vollständig sind. Hat jemand es so vielleicht erlebt, das der Antrag so schnell bearbeitet wurde?

Letzte allgemeine Frage: Wie läuft eigentlich das ganze Verfahren ab? Kommt am Ende die Urkunde per Post, muss man an der Feier teilnehmen?

Sorry wenn ich zu vielen Fragen auf einmal stelle und auch falls diese bereits an anderer Stelle hier im Forum beantwortet wurden.

Danke bereits für die Antworten.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 23.07.2013 um 22:41:41
 
medusa schrieb am 23.07.2013 um 21:52:22:
In Mannheim soll jetzt das Verfahren nicht länger als 6 Wochen dauern wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Aber eben nur dann, wenn alle Unterlagen vollständig bei der EBH vorliegen und das kann, je nach Herkunftsland wiederum, durchaus unterschiedlich lang dauern.

Auf Grund dessen, wird Dir niemand eine verbindliche Zusage machen können, weil eben auch je nach Herkunftsland, Abweichungen bei der Beteiligung anderer Ämter und Behörden notwendig sein kann.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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medusa
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2013 um 22:57:29
 
Danke Saxonicus für die schnelle Antwort.

Vielleicht habe ich mich auch nicht klar genug ausgedrückt. Ich wollte einfach wissen, ob jemand die Erfahrung für sich schon gemacht hat und erlebt hat, dass seinen Antrag wirklich in diesem Zeitrahmen bearbeitet wurde. Nur so als Erfahrungsaustausch. Mir it schon klar, dass man es nicht verallgemeinern kann, es wäre nur schön und ermutigend zu wissen (für mich als Antragsteller zumindest), dass es tatsächlich solche Fälle gibt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 23.07.2013 um 23:29:51
 
medusa schrieb am 23.07.2013 um 22:57:29:
Ich wollte einfach wissen, ob jemand die Erfahrung für sich schon gemacht hat und erlebt hat, dass seinen Antrag wirklich in diesem Zeitrahmen bearbeitet wurde. Nur so als Erfahrungsaustausch. 

Was sollen Dir Erfahrungen anderer, die sie bei ihrer Einbürgerung in Bamberg oder Castrop-Rauxel gemacht haben, letztendlich nützen ? Da weder Dir noch sonst irgend jemanden, die Zahl der dortigen beschäftigten Mitarbeiter und auch nicht die Anzahl der Anträge die ihrer Erledigung harren, bekannt sind.

Selbst wenn die Einbürgerung in "Deiner" EBH stattgefunden hat, bedeutet es nicht, daß es bei Dir ebenso schnell oder langsam gehen muß, weil der Eingebürgerter aus einen ganz anderen Land kam und somit auch andere Informationen eingeholt werden mußten.

Außerdem kann sich der Personalbestand und auch die Zahl der Anträge bei "Deiner" EBH inzwischen geändert haben, sodaß eine einigermaßen seriöse Zusage über den benötigten Zeitraum höchstens von "Deiner" EBH selbst kommen kann.

Weiterhin solltest du berücksichtigen, daß jede Einbürgerung ein Einzelfall ist, der je nach Herkunft des Einzubürgernden unterschiedliche Recherchen notwendig macht, die auch unterschiedlich lange dauern können.
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 23.07.2013 um 23:42:31
 
medusa schrieb am 23.07.2013 um 21:52:22:
Nun habe ich jedoch bemerkt, dass in Mannheim eine Arbeitslosenversicherung verlangt wird, falls man Selbständig ist 

Wenn es so ist: Es ist doch immer wieder interessant
zu lesen, was für zusätzliche Voraussetzungen manche
Behörden so erfinden.

medusa schrieb am 23.07.2013 um 21:52:22:
Kommt am Ende die Urkunde per Post, muss man an der Feier teilnehmen?

Per Post auf keinen Fall, die Urkunde muss persönlich
ausgehändigt werden. Die Teilnahme an einer Feier,
wenn das bei der jeweiligen Behörde so vorgesehen
ist. ist zwar wünschenswert, aber auf keinen Fall zwingend
notwendig.
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C_Devil
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #5 - 23.07.2013 um 23:51:51
 
medusa schrieb am 23.07.2013 um 21:52:22:
Und eine private Arbeitslosenversicherung habe ich auch nicht gefunden.

Gibt es auch nicht.

Es existiert nur die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf ein Versicherungspflichtverhältnis zu stellen.

Da du recht wenig Angaben über die Zeiten vor deiner Selbstständigkeit machst, ist eine seriöse Aussage darüber, ob du die Voraussetzungen erfüllst oder nicht, nicht machbar.
Ich hänge dir die entsprechende Weisung mal an, kannst du dir ja mal durchlesen.
[Durchführungsanweisungen zur Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung]

Gleichzeitig empfehle ich dir mal die Nachfrage bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit, da kann man dir konkretere Antworten geben.

Änderung:
Hab mal gegoogelt. Die Einbürgerungsbehörde verlangt doch lt. ihrem Merkblatt über die notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren gar keinen Nachweis über eine freiwillige Arbeitslosenversicherung... hä?


Gruß
C_Devil
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medusa
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.07.2013 um 00:21:27
 
Oje, ich habe es gerade auch auf der Webseite nochmals geprüft, da ist nur von Kranken-, Rentenversicherung und Altersvorsorge die Rede.
Gott! ich kann jetzt aufatmen.

Also Entwarnung für alle, die vielleicht in Mannheim auch den Antrag stellen wollen. Es wird keine Arbeitslosenversicherung gefordert.

Wie ich nur Altersvorsorge mit Arbeitslosenversicherung verwechseln konnte wird mir für immer ein Rätsel bleiben.

Ein dickes Dankeschön jedenfalls an alle, die sich die Mühe gegeben haben mir zu antworten  Zwinkernd und bis zum nächsten mal hoffentlich mit tollen Neuigkeiten.
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