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Problems bei Familienzusammenführung (Gelesen: 1.732 mal)
Cvogler
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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13.07.2013 um 15:48:09
 
Hallo!
Ich bin 47 und seit 5 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet( 3 Kinder), wir hben kein Problem mit dem AA, aber meine Schwiegermutter...

Ich suche Rat für meine Schwiegermutter.

Sie war letztes Jahr mit einem niederländischen Besuchervisum eingereist und hatte Ihren Freund (Deutscher in D lebend) in Dänemark geeiratet.
Wie zu erwarten hat die Auslarnderbehôrde kein AE erteilt und sie reiste nach Nairobi aus, um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und GOETHE A1 zu machen.

Nach Bestehen des A1 wurde Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, welcher seit nun 12 Wochen unbearbeitet auf dem Auslânderamt liegt.

Erst hiess es seitens der Ausländerbehörde die Papiere seien da, dann sie seien noch nicht angekommen.

Es wurde angegeben die Sachbearbeiterin sei krank gewesen,
Sachbearbeiter waren im Urlaub und jetzt wird angeführt, die Papiere von der Deutschen Botschaft in Nairobi seien nicht angekommen und müssten neu geschickt werden.

Weiter wird die dàrnische Heiratsurkunde nicht anerkannt und es wird gefordert, eine entsprechende Registrierung der Heirat incl Prüfung aller Papiere per Standesamt vornehmen zu lassen, aber die Originalpapiere liegen ja auf der Botschaft.

Was können wir tun, oder kann jemand helfen?

Ich dachte, eine därnische Heiratsurkunde sei in D anerkannt, wenn sie in Deutsch geschrieben ist?

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Antwort #1 - 13.07.2013 um 17:27:25
 
Cvogler schrieb am 13.07.2013 um 15:48:09:
Was können wir tun, oder kann jemand helfen?


Wenn die Papiere über 12 Wochen bei der ABH liegen kannst du ggf. eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes machen. Für das Visaverfahren ist das Konsulat und damit das Auswärtige Amt verantwortlich.

Cvogler schrieb am 13.07.2013 um 15:48:09:
Weiter wird die dàrnische Heiratsurkunde nicht anerkannt und es wird gefordert, eine entsprechende Registrierung der Heirat incl Prüfung aller Papiere per Standesamt vornehmen zu lassen, aber die Originalpapiere liegen ja auf der Botschaft.


Eine mit Apstille versehene dänische Heiratsurkunde ist anzuerkennen. Lass dir das schriftlich vom Sachbearbeiter geben und Stelle gegen diesen dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Begründung, kennt die einschlägigen Bestimmungen nicht und ist nicht in der Lage sich beim Standesamt darüber zu informieren.

Wird die Gültigkeit der Ehe allgemein angezweifelt kann die ABH amtsintern das Standesamt einschalten.
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Cvogler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.07.2013 um 18:25:28
 
Bei der Ablehnung des Antrags seinerzeit wurde gesagt, es bedürfe nur des A1 Zeugnisses und Beantragung von Nairobi aus.

Nun ja, es wird schwierig zu beweisen, dass die Papiere seit 12 Wochen in der Behörde liegen und nicht in Nairobi auf der Botschaft hängen geblieben sind.

Die Heiratsurkunde wurde von Dänemark aus bereits apostuliert (muss ich aber noch verifizieren).

Wir hatten damals in einem anderen Kreis ähnliche Probleme, aber wir konnten das durch einen Anwalt klären lassen.

Kennt jemand einen guten Ausländerrechtsanwalt in Rastatt und Umgebung?



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grisu1000
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Antwort #3 - 13.07.2013 um 21:01:07
 
Cvogler schrieb am 13.07.2013 um 18:25:28:
Nun ja, es wird schwierig zu beweisen, dass die Papiere seit 12 Wochen in der Behörde liegen und nicht in Nairobi auf der Botschaft hängen geblieben sind.


Das würde sich über das Bundesverwaltungsamt nachweisen lassen, da von dort aus die Visaanträge an die ABH gesendet werden.

Sie sollte erstmal eine E-Mail and den Bürgerservice des Auwärtigen Amtes schreiben und um eine Sachstand bitten.
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