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Familienzusammenführung - Türke zur Deutschen - Deutsche seit drei Jahren in TR - Wie lange in DE? (Gelesen: 1.155 mal)
yaseminsako
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung - Türke zur Deutschen - Deutsche seit drei Jahren in TR - Wie lange in DE?
09.07.2013 um 08:53:51
 
Hallo zusammen,

ich finde leider keine Antwort zu meinen Fragen, das Konsulat reagiert nicht auf meine Anfragen, das Internet bietet mir keine Antworten, auch scheint es nur Wenige zu geben, die in einer aehnlichen Situation sind/waren..

Ich als Deutsche lebe seit fast vier  Jahren in der Türkei und möchte zurück nach Deutschland. Was eine Arbeitsstelle angeht, schaue ich mich um, möchte meinen Arbeitsplatz hier nicht aufgeben ohne in De was Passendes/Gutes gefunden zu haben.

Mein Mann besucht seit über drei Monaten einen Sprachkurs und hat sich für einen Test diese Woche Freitag angemeldet.

Es läuft gerade eine Bewerbung von mir, von dem ich mir viel verspreche, wenn das klappt würde ich asap nach Deutschland ziehen.

Meine Frage waere: Wie lange muss man als Deutsche in DE angemeldet sein muss, bzw. arbeiten, bevor der Türkische Ehemann  das Visum beantragen kann/soll.
Müssen wir erst mal drei Monate warten? Und muss ich in der  eigenen Wohnung sein, oder kann ich zunaechst bei der Familie wohnen? Möchte ungern in aller Eile irgendeine Wohnung mieten und auch ungern meine Möbel in aller Eile aussuchen.
Ich meine wenn's sein muss, dann macht man's halt so, aber wenn's nicht sein muss, dann halt nicht Smiley

Vielen Dank im Voraus und VG,
Zwinkerndyaseminsako
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2013 um 09:22:18
 
yaseminsako schrieb am 09.07.2013 um 08:53:51:
Wie lange muss man als Deutsche in DE angemeldet sein muss, bzw. arbeiten, bevor der Türkische Ehemanndas Visum beantragen kann/soll.

Es gibt keine Fristen. Theoretisch kann man dann gemeinsam einreisen.

yaseminsako schrieb am 09.07.2013 um 08:53:51:
Und muss ich in dereigenen Wohnung sein, oder kann ich zunaechst bei der Familie wohnen?

Letzteres.
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yaseminsako
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.07.2013 um 13:07:20
 
Hallo Bayraqiano, danke für die Antwort! hattest du selebr bereits eine ähnliche Erfahrung?
VG
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