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Syrischer Pass wird nicht verlängert (Gelesen: 15.987 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 11.07.2013 um 13:06:44
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2013 um 13:02:40:
Nach 13 Jahren in Deutschland wäre eine Einbürgerung doch schon längst möglich gewesen.


Aber:

sonnenschein11 schrieb am 10.07.2013 um 16:52:14:
Syrer, lebt seit 13 Jahren in Deutschland und hat seit 6 Jahren einen Aufenhaltstitel


Das müsstest Du Dir schon sehr genau ansehen. Klingt wie ein abgelehnter Asylantrag, Abschiebung nicht möglich, und dann erstmal eine jahrelange Kettenduldung. Damit wäre, wenn es so wäre, eine Einbürgerung schwierig - mit 6 Jahren AE, deutsch verheiratet und gesichertem Lebensunterhalt kann es sein, dass die Bedingungen erst demnächst erfüllt sind.
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Antwort #16 - 11.07.2013 um 13:40:23
 
leider nein! er hatte vorher nur eine Duldung! erst seit 6 Jahren die Aufenthaltserlaubnis! da er aber einen Autounfall mit Personenschaden verursacht hat und angezeigt wurde, kann er den deutschen Pass erst nach 8 Jahren beantragen und es gilt nicht die verkürzte Zeit auf 6 Jahre.
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Antwort #17 - 11.07.2013 um 13:49:58
 
reinhard schrieb am 11.07.2013 um 13:06:44:
Das müsstest Du Dir schon sehr genau ansehen. Klingt wie ein abgelehnter Asylantrag, Abschiebung nicht möglich, und dann erstmal eine jahrelange Kettenduldung. Damit wäre, wenn es so wäre, eine Einbürgerung schwierig - mit 6 Jahren AE, deutsch verheiratet und gesichertem Lebensunterhalt kann es sein, dass die Bedingungen erst demnächst erfüllt sind. 


ja, die Bedingungen sollten 2015 erfüllt sein, das wurde ihm auch schon bestätigt! was uns einfach beschäftigt ist, dass er im Schlimmsten Fall bis dahin keinen Pass haben wird, wenn Syrien diesen weiter einbehält... das kann doch irgendwie nicht der Weg sein!
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reinhard
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Antwort #18 - 11.07.2013 um 13:52:13
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 13:49:58:
bis dahin keinen Pass haben wird, wenn Syrien diesen weiter einbehält... das kann doch irgendwie nicht der Weg sein!


Aber das wurde ja oben schon beantwortet (Antwort #1).
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Antwort #19 - 11.07.2013 um 13:56:58
 
ja, wurde es, aber die bei der Behörde haben uns gesagt, dass ihm nichts anderes ausgestellt wird, außer dieses 6 monatige Reisedokument... dann haben wir Januar 2014 und 2015 ist immer noch in weiter Ferne..
aber ich seh schon, da gibt es wohl keine Lösung und ich muss es in mit meiner Sturheit einsehen  Zwinkernd
trotzdem danke für die zahlreichenKommentare
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Antwort #20 - 11.07.2013 um 14:03:56
 
Es hängt auch von der Entwicklung in Syrien ab.

Er sollte weiterhin einen Pass bei der ABH beantragen, auch länger als 6 Monate, und sich 2015 darum kümmern eingebürgert zu werden. Irgendeine Möglichkeit wird es geben, aber er muss sich auf umfangreiche Diskussionen einstellen.
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Antwort #21 - 11.07.2013 um 16:06:54
 
das werden wir auch weiter versuchen... so schnell geben wir nicht auf!

könnte ich ihn denn heiraten ohne Pass? und würde er so die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?
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Antwort #22 - 11.07.2013 um 16:15:25
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 16:06:54:
könnte ich ihn denn heiraten ohne Pass? und würde er so die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? 

Man bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft nicht so einfach. Nach 3 Jahren Ehe kann man erst eingebürgert werden. (Ob das auch mit seinem Strafregister funktioniert kann ich nicht sagen)
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Antwort #23 - 11.07.2013 um 16:15:42
 
Durch Heiraten bekommt niemand eine deutsche Staatsangehörigkeit, die Einbürgerung wird nur erleichtert (ist nach zwei Jahren Ehe und drei Jahren Aufenthalt möglich). Das wäre bei Euch keine Rolle spielen, der Zeitpunkt wird dadurch nicht früher erreicht.

Heiraten ohne Pass ist grundsätzlich möglich, das OLG muss der "Befreiung" zustimmen. Dazu muss man sehr genau nachweisen, dass und wie man sich um den Pass bemüht hat, und da verlangt das OLG sehr viel, wartet auch gerne erst mal ein Jahr auf die Ergebnisse der täglichen Bemühungen. Geht also, aber ist eine lange und harte Arbeit.
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Antwort #24 - 11.07.2013 um 16:29:26
 
tiggger schrieb am 11.07.2013 um 16:15:25:
(Ob das auch mit seinem Strafregister funktioniert kann ich nicht sagen) 


Strafregister??? er hatte einen einzigen Autounfall und ist sonst noch nie auffällig gewesen!

============

es hört sich irgendwie hier so an, dass es grundsätzlich so wahnsinnig schwer ist den deutschen Pass zu bekommen.. versteh ich nicht.. unser lieber Bürgermeister XXXXXXXX  z.B. macht doch extrem Werbung dafür... wenn er die 8 jahre voll hat, sollte er das doch ohne Probleme beantragen können und sie auch bekommen, oder nicht?

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Antwort #25 - 11.07.2013 um 16:36:36
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 16:33:02:
wenn er die 8 jahre voll hat, sollte er das doch ohne Probleme beantragen können und sie auch bekommen, oder nicht? 


Beantragen kann er zu jeder Zeit alles, was er gerne hätte ... Ob er das dann auch bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Alleine acht Jahre Aufenthalt in Deutschland reichen eben nicht aus. Da gibt es noch ein paar andere Voraussetzungen. Und die muss er eben auch noch erfüllen.

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Antwort #26 - 11.07.2013 um 16:41:05
 
das ist uns schon klar! haben uns schon durch den Wust durchgelesen...
er hat ein regelmäßiges Einkommen, festen Wohnsitz, hat noch nie Sozialhilfe bezogen, eine Ausbildung gemacht etc.
Insofern waren wir bisher sehr positiv, dass das dann auch klappt!
Hab wie gesagt überhaupt keine Erfahrungen und bin vielleicht auch etwas blauäugig aber so steht es nun mal überall in den Broschüren zu diesem Thema.
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Antwort #27 - 11.07.2013 um 16:50:13
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 16:41:05:
er hat ein regelmäßiges Einkommen, festen Wohnsitz, hat noch nie Sozialhilfe bezogen, eine Ausbildung gemacht etc.
Insofern waren wir bisher sehr positiv, dass das dann auch klappt!
Hab wie gesagt überhaupt keine Erfahrungen und bin vielleicht auch etwas blauäugig aber so steht es nun mal überall in den Broschüren zu diesem Thema. 


Das ist ja alles schön und gut ... Nur hilft es jetzt nicht, darüber nachzudenken, was in zwei Jahren sein könnte.

Fakt ist, dass er die erforderlichen 8 Jahre rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt nicht hat. Ob er in zwei Jahren noch ein regelmäßiges Einkommen hat, ob sein Führungszeugnis sauber sein wird - was ihm zu wünschen ist -  das alles ist doch noch gar nicht klar.

Jetzt zu überlegen, ob er in zwei Jahren eingebürgert werden kann, das ist wie über ungelegte Eier zu sinnieren.

Derzeit hat er wohl einen Reiseausweis für Ausländer, mit dem kann er erst mal in Urlaub fahren.
Danach kann er dann versuchen, den Reiseausweis verlängern zu lassen oder aber er ist mit einem Ausweisersatz zufrieden.

Und in zwei Jahren soll er den Antrag auf Einbürgerung stellen und bis dahin versuchen, einen Pass zu bekommen und jede Bemühung, einen Pass zu bekommen, dokumentieren.

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Antwort #28 - 11.07.2013 um 16:51:52
 
sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 16:29:26:
Strafregister??? er hatte einen einzigen Autounfall und ist sonst noch nie auffällig gewesen!


sonnenschein11 schrieb am 11.07.2013 um 13:40:23:
da er aber einen Autounfall mit Personenschaden verursacht hat und angezeigt wurde, kann er den deutschen Pass erst nach 8 Jahren beantragen und es gilt nicht die verkürzte Zeit auf 6 Jahre.

Was ist denn dann hier gemeint? Wenn nichts im Strafregister eingetragen wurde, warum sollte sich ein Autounfall auf irgendetwas auswirken. (Und wäre die verkürzte Zeit wirklich 6 Jahre und nicht 7?)
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Antwort #29 - 23.07.2013 um 14:34:51
 
Es gibt Neuigkeiten: der Pass wurde zurück geschickt, allerdings wurde die Seite mit der Verlängerung rausgerissen.
Ich seh das als Statement, dass er keine Chance hat diesen je zu verlängern, oder?
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